Common use of Veranstaltungen Clause in Contracts

Veranstaltungen. a) Gegenstand des Vertrages ist die jeweils gebuchte PTS-Veranstaltung. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustande. Die Inhalte der Veranstaltung sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum und/oder den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsformat zu ändern oder die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle der PTS liegen, für notwendig oder ratsam erachtet wird. Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtet. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könnte. Im Falle einer ersatzlosen Absage, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattet. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen. a) Gegenstand Der Veranstalter allein ist verantwortlich für die Organisation und die Durchführung des Vertrages ist die jeweils gebuchte PTS-VeranstaltungEvents, für welches er Tickets verkauft. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustande. Die Inhalte der Veranstaltung sind der Anmeldebestätigung zu entnehmenVeranstalter ist verpflichtet, dem Ticketkäufer die korrekten Informationen für das Event bereitzustellen und dem Ticketkäufer den nötigen Support bereitzustellen. Der Teilnehmenden Veranstalter allein ist verpflichtet sowohl für diese Information verantwortlich als auch für weitere Änderungen, Stornierungen oder auch für andere Aktionen, welche eventuell Auswirkungen auf das Event und auf die angegebenen AnmeldedatenErwartungen des Ticketkäufers haben können. Der Veranstalter erkennt an, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellendass er durch den Verkauf der Tickets über das Ticketsystem eine direkte vertragliche Beziehung mit dem Ticketkäufer eingeht; demzufolge ist INOS kein direkter Vertragspartner des Ticketkäufers. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum und/Falls ein Event ausfällt oder den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsformat zu ändern oder die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen falls Tickets rückerstattet oder aus anderen Gründeneinem anderem Grund geändert werden müssen, ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich und er ist verpflichtet, INOS gegen alle negativen Folgen diesbezüglich zu entschädigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, INOS unverzüglich über jedes Ereignis zu informieren, dass die außerhalb Stornierung oder Änderung der Kontrolle Tickets zur Folge hat. Auf Bitte des Veranstalters, kann INOS Hilfe beim Organisieren der PTS liegenRückzahlung anbieten. Dienstleistungen wie diese unterliegen einem getrennten Kostenvoranschlag. Falls INOS als Zahlungsabwickler handelt, für notwendig muss INOS Rückerstat- tungen durchführen, Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer klären oder ratsam erachtet wird. Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es Kosten aus anderen Gründen für notwendig erachtetauf sich nehmen. In diesem Fall verzichtet solchen Fällen muss der TeilnehmendenVeranstalter alle nachgewiesenen Kosten von INOS rückvergüten/Aussteller/Referent auf alle Ansprücheerstatten. Der Veranstalter erkennt an, dass INOS möglicherweise Entscheidungen treffen muss (z.B. Rückerstattung oder nicht). Das Ticketsystem setzt eine Reihe grundlegender Bedingungen voraus, denen der Ticketkäufer zustimmen muss, wenn er ein Ticket über den Webshop des Veranstalters erwerben möchte. Dies sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden, welche vom Veranstalter bestimmt sind, die er gegen aber durch spezielle Bedingungen ergänzt werden können, um sicherzustellen, dass der Verkauf der Tickets durch den Webshop mit den allgemein geltenden Vorschriften denen, für den Verkauf solcher Tickets in den Ländern, in welchen sie angeboten werden, entspricht. INOS kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter von Zeit zu Zeit ändern und muss den Veranstalter rechtzeitig darüber informieren. Der Veranstalter darf seinen Webshop nicht in der Form anbieten, dass der Ticketkäufer im Stande ist, Tickets zu kaufen, ohne sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewusst zu sein und ohne die PTS Letzteren genehmigen zu müssen. Der Veranstalter allein ist verantwortlich, dass sichergestellt ist, dass diese Bedingungen dem Ticketkäufer auf Rückerstattungeine verbindliche Weise auferlegt werden und dass das Ticketing den geltenden Vorschriften entspricht. Der Veranstalter ist der einzige Beteiligte, Schadensersatz oder Auslagen haben könnteder für die Ticketkäufer verantwortlich ist. Im Falle Der Veranstalter muss die Ticketkäufer durch den Webshop korrekt darüber informieren, dass die Bestellung eine Verpflichtung zum Kauf ist und nicht widerrufen werden kann. Der Veranstalter muss alle Tickets anerkennen, welche über das Ticketsystem als Zutrittsberechtigung ausgestellt werden. Der Veranstalter muss die Zugangskontrolle auf Basis einer ersatzlosen AbsageGästeliste, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattet. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die AktualitätListe der ausgestellten Barcodes, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungeneine Validierung in Kombination mit einem Scanner durchführen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände Validierungs- Applikation (App) kann im Ticketsystem sowie auf „Google Play“ und Garderobe von Gästen„Apple App Store“ runtergeladen werden. Einen Scanner und die dazugehörige Software können über INOS ausgeliehen oder gekauft werden, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahrsofern die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen. a) Gegenstand des Vertrages ist die jeweils gebuchte PTS-Veranstaltung1. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustandeVeranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. 2. Entstehende Abweichungen nach unten können nach einer Frist von 48 Stunden nicht mehr berücksichtigt werden. Die Inhalte Garantie ist Basis der Abrechnung, Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis maximal 5% vom Hotel akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sind gewährleistet. Weitergehende Überschreitungen der Anmeldebestätigung zu entnehmenTeilnehmerzahl bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 3. Bei Veranstaltungen, die über 1.00 Uhr hinausgehen, werden pro Mitarbeiter und angefangene Stunde 25,00 € in Rechnung gestellt. 4. Der Teilnehmenden Veranstalter ist verpflichtet die angegebenen Anmeldedatengrundsätzlich nicht berechtigt, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungsort Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. 5. Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen. 6. Soweit aufgrund der Durchführung der Veranstaltung Müll anfällt, wird dieser in angemessenem Umfang und soweit es sich um normalen Hausmüll handelt, vom Hotel entsorgt. Anfallender Sondermüll oder nach der jeweils geltenden Abfallsatzung der Stadt Limbach-Oberfrohna nicht mittels der normalen Abfallbeseitigung zu entsorgender Müll ist vom Veranstalter binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuholen und zu entsorgen, anderenfalls ist das Veranstaltungsformat Hotel berechtigt, die Entsorgung selbst durchzuführen und die hieraus entstandenen Kosten dem Veranstalter gesondert zu ändern berechnen. 7. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung insgesamt abzusagenaufgrund ihres Inhalts oder Charakters geeignet ist, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen öffentliches Interesse hervorzurufen oder hygienebedingten Gründen Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle der PTS liegen, für notwendig oder ratsam erachtet wird. Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtet. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könnte. Im Falle einer ersatzlosen Absage, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattetzu gefährden. d) Die PTS übernimmt keine Haftung 8. Bei Dinnerveranstaltungen ist darauf zu achten, dass ab 24.00 Uhr die Lautstärke von Bands, DJ usw. auf ein annehmbares Maß zur Bewahrung der Nachtruhe für die Aktualität, Richtigkeit unsere Hausgäste und Vollständigkeit Nachbarn zu reduzieren ist. 9. Jegliches Feuerwerk ist bei der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungendafür zuständigen Behörde anzumelden. 10. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene GefahrGEMA- Meldepflicht liegt beim Veranstalter. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Veranstaltungen. a) Gegenstand des Vertrages ist die jeweils gebuchte PTS-Veranstaltung1. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustande. Die Inhalte Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung sind mitzu- teilen. 2. Abweichungen der Anmeldebestätigung Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl werden bis maximal 5 % berücksich- tigt und der Abrechnung zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu entnehmenLasten des Veranstalters. 3. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrech- nung die tatsächliche Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt. Über- schreitungen von mehr als 5 % müssen vorher mit dem Hotel abge- stimmt werden. 4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel ab 24.00 Uhr Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeit- dauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. 5. Der Teilnehmenden Veranstalter ist verpflichtet grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/ oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonder- fällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber jedoch vor- her eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu meldender Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich 6. Veranstalter und Besteller haften für die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der GebührenBezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke. c) Die PTS behält sich vor7. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, jederzeit das Datum dem Hotel unaufgefor- dert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder den Veranstaltungsort die Ver- anstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder das Veranstaltungsformat Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu ändern beeinträchtigen oder zu gefährden. 8. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Ver- öffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsge- sprächen, politische oder religiöse Veranstaltungen und Verkaufs- veranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels. 9. Dekorationsmaterialien und sonstige Ausstellungsgegenstände für die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund kann der Veranstalter innerhalb von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen oder aus anderen Gründen, die außerhalb 24 Stun- den vor Veranstaltungsbeginn anliefern; nach Ablauf der Kontrolle der PTS liegen, für notwendig oder ratsam erachtet wird. Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtet. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könnte. Im Falle einer ersatzlosen Absage, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattet. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Veran- staltung sind diese Gegenstände und Garderobe innerhalb von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.24 Stunden wieder

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen. a) Gegenstand des Vertrages Unter Veranstaltungen werden Seminare, Workshops und Coachings in Einzel- und Gruppensetting zusammengefasst. • Veranstaltungen werden unmittelbar nach Durchführung in Rechnung gestellt und sind 5 Werktage nach Rechnungslegung fällig. Anmeldung, Teilnahmebedingungen und Rechnungslegung • Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist die jeweils gebuchte PTS-Veranstaltungjederzeit möglich und erfolgt schriftlich. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der PTS Schriftliche Anmeldungen richten Sie bitte an Mag. Xxxxxx Xxxxx – Socialmania, Xx Xxxxxxxxxxx 0X, 0000 Xxxxx xx Xxxxxxx oder per E-Mail zustandean xxxx@xxxxxxxxxxx.xx. Die Inhalte • Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt als verbindlich. • Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder löst Socialmania wegen Zahlungsverzug den Vertrag auf, verfallen ohne Rückforderungsanspruch des Kunden etwaige noch nicht verbrauchte Veranstaltungstermine und ist die gesamte allenfalls noch offene Forderung laut Vereinbarung sofort fällig. Stornobedingungen bei Absagen & Verschiebungen • Verschiebungen & Stornierungen erfolgen schriftlich. • Sollte der von Ihnen fix erteilte Auftrag storniert werden müssen, so ist dies bis 20 Werktage vor Beginn, bei Einzelcoaching bis 15 Werktage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei Stornierung von Aufträgen nach dieser Frist werden 100 % des Auftragswertes fakturiert. • Sollte der von Ihnen erteilte Auftrag verschoben werden müssen, so ist dies bis 15 Werktage vor Beginn, bei Einzelcoaching bis 12 Uhr des vorigen Werktages kostenfrei möglich. Bei Terminverschiebungen nach dieser Frist werden 25 % des Auftragswertes zusätzlich fakturiert, bei Einzelcoachings 0%. Verschobene Termine müssen innerhalb von 3 Monaten stattfinden, ansonsten gilt der Auftrag als storniert und 100 % des Auftragswertes werden fakturiert. • Erscheinen ein oder mehrere Teilnehmer nicht zu einem vereinbarten Termin, gilt die Veranstaltung als gehalten und es entsteht kein Recht auf Nachholung. Im Falle unregelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung mit mehr als einem Termin ist keine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder eines Teiles der Veranstaltungsgebühr möglich. Jeder angefangene Termin gilt als zur Gänze gehalten, auch bei Abbruch der Veranstaltung sind seitens des/der Anmeldebestätigung zu entnehmenTeilnehmer/s. • Bei Verhinderung des Trainers wird entweder eine Vertretung organisiert oder die Veranstaltung wird nach Absprache verschoben. Der Teilnehmenden ist verpflichtet die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS • Socialmania behält sich vor, jederzeit das Datum und/oder den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsformat bei zu ändern oder die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründenzwingenden Gründen die angekündigte Veranstaltung abzusagen, zu verkürzen oder zu verschieben. Socialmania refundiert in diesem Fall die außerhalb der Kontrolle der PTS liegen, für notwendig oder ratsam erachtet wirdjeweiligen Veranstaltungsgebühren. Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtetEin weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz werden Sie von uns in geeigneter Weise (telefonisch oder Auslagen haben könnte. Im Falle einer ersatzlosen Absage, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattetschriftlich) informiert. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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Samples: General Terms and Conditions

Veranstaltungen. a) Gegenstand des Vertrages Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist die jeweils gebuchte PTS-Veranstaltunggrundsätzlich nicht gestattet. Der Vertrag kommt Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustandeBankettabteilung. Die Inhalte der Veranstaltung sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Stornierung von Veranstaltungen durch den Veranstaltungsort oder Kunden: - Bis zu 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter kostenlos zurücktreten - Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist der Gasthof berechtigt 75% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz. Wurden noch keine Preise festgesetzt, so dient die Pauschale des preislich niedrigsten 3-Gänge Menüs des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes als Grundlage. - Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis x Personenzahl. War für das Veranstaltungsformat Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu ändern oder die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen oder aus anderen Gründen, die außerhalb Grunde gelegt. Änderung der Kontrolle der PTS liegen, für notwendig oder ratsam erachtet wird. Teilnehmerzahl Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gasthof mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofs. Ohne entsprechende Zustimmung des Gasthofs erfolgt die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtet. In diesem Fall verzichtet Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könntevertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen. Im Falle einer ersatzlosen AbsageAbweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Der Gasthof ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren und die bestätigten Räume getauscht werden. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gasthofs die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Gasthof zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. Der Gasthof kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet Gfistk¦f Ne»wiìt sind. Der Gasthof wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln. Soweit der Gasthof für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritte beschaffen, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Gasthof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Gasthofs bedarf dessen vorherigen schriftlichen Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gasthofs gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit der Gasthof diese nicht zu vertreten hat. Die durch die PTS erstattetVerwendung entstehenden Stromkosten kann der Gasthof pauschal erfassen und berechnen. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen. a) Gegenstand des Vertrages ist Der Veranstalter hat alle für die jeweils gebuchte PTSDurchführung seiner Veranstaltung gegebenenfalls not- wendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor- schriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Der Vertrag kommt mit Zeitungsanzeigen und öffentliche Ein- ladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustandevorherigen schriftlichen Zustim- mung des Hotels. Die Inhalte der Veranstaltung sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet die angegebenen AnmeldedatenDas Hotel hat das Recht, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum und/oder den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsformat zu ändern oder die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen oder aus anderen Gründendurch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden, die außerhalb Veranstal- tung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Kontrolle Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann keine Schadensansprüche zu. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Ein- richtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftli- cher Zustimmung des Hotels mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet. Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen: - Bis 8 Wochen durch schriftliche Erklärung kostenfrei. Danach ist das Hotel berechtigt die vereinbarte Raummiete zu berechnen, sofern die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet werden. - Bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kann das Hotel zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 40 % des entgangenen Speisenumsatzes berechnen. Sofern keine Speisenauswahl festgelegt wurde, gilt das preiswerteste 3-Gang-Menü als Grundlage. Bei späterem Rücktritt ist das Hotel berechtigt, zuzüglich der PTS liegenRaummiete, für notwendig oder ratsam erachtet wird40 % des ent- gangenen Speisenumsatzes zu berechnen. Der Speisenumsatz wird festgelegt nach Min- destmenüpreis x Anzahl der Personen. Änderung der Teilnehmerzahl: Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtetder Teilnehmerzahl um mehr als 15 % muss der Bankettabteilung spätes- tens 3 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. In diesem Fall verzichtet Sie bedarf der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könnteZustimmung des Hotels. Im Falle Fall einer ersatzlosen AbsageAbweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berech- net. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 40 % ist das Hotel berechtigt die Preise neu zu kalkulieren und die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist. Es gilt auch hier: Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der eines höheren dem Hotel vorbehalten. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für den Verlust oder Beschädigung, die durch die PTS erstattetihn selbst, seine Mitar- beiter oder Gäste verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter entspre- chende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherun- gen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualitätberührt, Richtigkeit und Vollständigkeit so ist der Unterlagen oder der Veranstalter verpflichtet vor Durchführung der VeranstaltungenVeranstaltung entsprechende Gebühren (GEMA usw.) direkt zu bezahlen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von GästenSollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, dies weder auf dem Gelände so stellt der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene GefahrVeranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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Samples: Business Terms and Conditions

Veranstaltungen. aUm eine sorgfältige Vorbereitung durch Frutt Mountain Resort zu ermöglichen, hat der Vertragspartner Frutt Mountain Resort die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn Frutt Mountain Resort dem zustimmt. Stimmt Frutt Mountain Resort nicht zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt Frutt Mountain Resort zu, richtet sich die Abrechnung auf Basis der bisherigen Kalkulationsgrundlagen nach der neuen Teilnehmer- zahl. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, kommt es zu keiner Refundierung allenfalls ersparter Aufwendungen. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist Frutt Mountain Resort berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ausgenommen Frutt Mountain Resort hat die Verschiebung schuldhaft zu vertreten. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Frutt Mountain Resort und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Frutt Mountain Resort für den Vertragspartner zumutbar sind. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird Frutt Mountain Resort von dieser Uhrzeit an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen und in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet Frutt Mountain Resort gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sämtliche behördliche Genehmigung hat der Vertrags- partner auf eigene Kosten zu beschaffen und Frutt Mountain Resort spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorzulegen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) Gegenstand des Vertrages rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. SUISA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Frutt Mountain Resort kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die jeweils gebuchte PTS-VeranstaltungAnbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen im Vorhinein mit Frutt Mountain Resort abzustimmen und sodann durch hierzu befähigte Personen durchführen zu lassen. Der Vertrag kommt mit Alle feuerpolizeilichen Brandschutzbestimmungen sowie sämtliche sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände, eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungs- materialien sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustande. Die Inhalte der Veranstaltung sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet die angegebenen AnmeldedatenVertragspartner dieser Regelung nicht nach, insbesondere die Kontaktdatenso hat Frutt Mountain Resort das Recht, aktuell zu halten und Änderungen zu melden. b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS voreine Entfernung, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum Entsorgung und/oder den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsformat zu ändern oder (sofern notwendig) kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Ist die Veranstaltung insgesamt abzusagenEntfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen oder aus anderen Gründenso hat Frutt Mountain Resort die Möglichkeit, die außerhalb Gegenstände in den Räumlichkeiten zu belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete zu berechnen. Frutt Mountain Resort bleibt der Kontrolle der PTS liegenNachweis eines höheren Schadens unbenommen. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens Frutt Mountain Resort nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschliesslich Sache des Vertragspartners. Störungen oder Defekte an von Frutt Mountain Resort zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, für notwendig oder ratsam erachtet wirdsoweit dies Frutt Mountain Resort möglich ist, beseitigt. Eine Änderung Der Vertragspartner kann ebenso erfolgenin diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten, soweit die PTS Bereitstellung nicht vertraglich vereinbart wurde und Frutt Mountain Resort kein Verschulden trifft. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es aus anderen Gründen vor Anschluss an das Stromnetz der schriftlichen Zustimmung von Frutt Mountain Resort. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie Frutt Mountain Resort belastet. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen von Frutt Mountain Resort gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertrags- partner hat nach schriftlicher Zustimmung des Frutt Mountain Resort auch die Möglichkeit, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu verwenden. Dafür kann Frutt Mountain Resort Anschluss- und Verbindungsentgelte in Rechnung stellen. Der Vertragspartner hat die Betriebssicherheit der Geräte zu gewährleisten und auf Verlangen des Frutt Mountain Resort nachzuweisen. Beschafft Frutt Mountain Resort für notwendig erachtetden Vertrags- partner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt Frutt Mountain Resort im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Frutt Mountain Resort von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung von Frutt Mountain Resort wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen. Vereinbarte Raummieten gelten, ausser bei anders- lautender individueller Vereinbarung, ausschliesslich für die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In diesem Fall verzichtet der TeilnehmendenSonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Allgemeinkosten- gebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Für mitgebrachte Speisen und Getränke wird keine Haftung übernommen. Zeitungsanzeigen und/Ausstelleroder jede Art von Werbung, Information, Einladungen etc. in Zusammenhang mit Treffen und/Referent auf alle Ansprücheoder Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Frutt Mountain Resort, die er gegen Verwendung des Hotelnamens sowie des Logos allgemein und auch in Verbindung mit solchen Treffen und/oder Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Frutt Mountain Resort. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat Frutt Mountain Resort das Recht, die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könnte. Im Falle einer ersatzlosen Absage, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattet. d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der VeranstaltungenVeranstaltung abzusagen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene GefahrGeltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt. e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.

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