Veranstaltungen. 5.1 Sämtliche Räume und Flächen von Hotel Josefine werden entsprechend der individuell getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe der gebuchten Räume und Flächen vom Vertragspartner zu rügen. Änderungen in oder an den vermieteten Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel Josefine und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden. 5.2 Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, hat der Vertragspartner bis spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen schriftlich bekanntzugeben. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl der teilnehmenden Personen gilt als garantierte Mindestanzahl auf Basis dessen Hotel Josefine alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls dem Vertragspartner gegenüber verrechnet wird. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden von Hotel Josefine zusätzlich in Rechnung gestellt. 5.3 Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2. gilt die bei der Bestellung vom Vertragspartner bekannt gegebene Anzahl von teilnehmenden Personen als verbindlich vereinbart. Unterschreitungen der bei Buchung bekanntgegebenen Personenanzahl werden von Hotel Josefine hinsichtlich der Verrechnung an den Vertragspartner erst ab 20% berücksichtigt. Sollte die Personenanzahl um mehr als 25% unterschritten werden ist Hotel Josefine berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen. 5.4 Soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Vertragspartner nach der tatsächlichen Konsumation in Rechnung gestellt. 5.5 Die vom Vertragspartner beabsichtigte Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen für die jeweilige Veranstaltung ist von Hotel Josefine vorab schriftlich zu bestätigen, widrigenfalls die Anbringung untersagt ist. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Sämtliche für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes anfallenden Kosten sind zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen. 5.6 Raumänderungen hinsichtlich der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Hotel Xxxxxxxx für den Vertragspartner zumutbar sind. 5.7 Die Weitergabe der von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durch den Vertragspartner an Dritte, in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Hotel Josefine untersagt. 5.8 Für technische Störungen im Zuge der Veranstaltung, insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt Hotel Josefine keine Haftung. 5.9 Behördlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern von Hotel Xxxxxxxx ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen vor, nach und während der Veranstaltung jederzeit zu ermöglichen. 5.10 Für einfache technische Arbeiten werden von Hotel Xxxxxxxx eigene Mitarbeiter eingesetzt, die dem Vertragspartner zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand und pro angefangene Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen. 5.11 Die Durchführung der Veranstaltung und sämtliche vertragsbezogene Tätigkeiten des Vertragspartners, müssen dem Niveau und dem Ansehen von Hotel Josefine entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden. 5.12 Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind von Hotel Josefine schriftlich zu genehmigen, soweit Hotel Josefine darin namentlich genannt wird; dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel Josefine vorab genehmigte Bezeichnung verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, etc ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine gestattet. Wurde die Zustimmung von Hotel Xxxxxxxx vorab nicht erteilt, so steht es Hotel Xxxxxxxx xxxx, die Veranstaltung zu stornieren. 5.13 Maschinen und Geräte, die vom Vertragspartner eingebracht und/oder von diesem im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und jedenfalls betriebssicher sein. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung ist Hotel Josefine auf Verlangen vorzuweisen. 5.14 Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung einzuholen und spätestens 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung Hotel Josefine vorzulegen. Der Vertragspartner hält Hotel Josefine hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird (AKM). 5.15 Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an Hotel Josefine überbrachten oder gesendeten Lieferungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen müssen Hotel Josefine vorab zeitgerecht angekündigt werden. Hotel Xxxxxxxx behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Hotel Josefine übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Hotel Josefine ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen der Lieferungen vorzunehmen. 5.16 Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Hotel Josefine. Anfallende Kosten in diesem Zusammenhang (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden dem Vertragspartner von Hotel Josefine gesondert in Rechnung gestellt. 5.17 Der Vertragspartner hat während der gesamten Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. 5.18 Hotel Josefine stellt für die Betreuung der Veranstaltung Mitarbeiter in der geforderten und zweckmäßigen Anzahl zur Verfügung. Sollte der Vertragspartner zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde gesondert durch Hotel Josefine verrechnet. Bei durchgehend erforderlicher Anwesenheit von Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz von Hotel Josefine zusätzlich verrechnet. 5.19 Soweit der Vertragspartner die ihm von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen möchte, ist Hotel Josefine berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen. Diesfalls wird eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen. 5.20 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Im Bedarfsfall wird Hotel Xxxxxxxx den Abschluss geeigneter Versicherungen für die Veranstaltung vom Vertragspartner verlangen. 5.21 Soweit die Veranstaltung religiöse oder politische Inhalte zum Gegenstand hat, ist der Vertragspartner verpflichtet hierüber unaufgefordert Hotel Josefine spätestens bei Vertragsabschluss aufzuklären. 5.22 Für Veranstaltungen gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart, wobei bei der Berechnung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen wird: a) bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten; b) bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes; c) bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes; d) ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes (Getränke und Speisen) und 100% der Raummiete sowie sämtliche bestellten Zusatzkosten (wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc). 5.23 Vertraglich vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie das von Hotel Josefine bereitgestellte Mobiliar und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen. 5.1 Sämtliche Räume und Flächen von 1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel Josefine werden entsprechend der individuell getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe der gebuchten Räume und Flächen vom Vertragspartner zu rügen. Änderungen in oder an den vermieteten Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel Josefine und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
5.2 Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werdenermöglichen, hat der Vertragspartner bis Kunde dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zwei Arbeitstage 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere als die genaue Anzahl vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der teilnehmenden Personen schriftlich bekanntzugebenVertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl Abrechnung richtet sich unabhängig von der teilnehmenden Personen gilt als garantierte Mindestanzahl auf Basis dessen Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel Josefine alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls berechtigt, dem Vertragspartner gegenüber verrechnet wird. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden von Hotel Josefine zusätzlich sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestelltzu stellen.
5.3 Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.23. gilt die bei der Bestellung vom Vertragspartner bekannt gegebene Anzahl von teilnehmenden Personen als verbindlich vereinbart. Unterschreitungen der bei Buchung bekanntgegebenen Personenanzahl werden von Hotel Josefine hinsichtlich der Verrechnung an den Vertragspartner erst ab 20% berücksichtigt. Sollte die Personenanzahl um mehr als 25% unterschritten werden ist Hotel Josefine berechtigt, die Veranstaltung in andere Reservierte Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.
5.4 Soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke stehen dem Vertragspartner nach nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der tatsächlichen Konsumation in Rechnung gestellt.
5.5 Die vom Vertragspartner beabsichtigte Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen für die jeweilige Veranstaltung ist von Hotel Josefine vorab schriftlich zu bestätigenschriftlichen Zustimmung, widrigenfalls die Anbringung untersagt istwird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Sämtliche für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes anfallenden Kosten sind zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen.
5.6 Raumänderungen hinsichtlich der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Hotel Xxxxxxxx des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
5.7 Die Weitergabe der von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durch den Vertragspartner an Dritte, in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Hotel Josefine untersagt.
5.8 Für technische Störungen im Zuge der Veranstaltung, insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt Hotel Josefine keine Haftung.
5.9 Behördlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern von Hotel Xxxxxxxx ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen vor, nach und während der Veranstaltung jederzeit zu ermöglichen.
5.10 Für einfache technische Arbeiten werden von Hotel Xxxxxxxx eigene Mitarbeiter eingesetzt4. Bei Veranstaltungen, die dem Vertragspartner zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel pro gebuchter Servicekraft und pro angefangene Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.
5.11 Die Durchführung der Veranstaltung und sämtliche vertragsbezogene Tätigkeiten des Vertragspartners, müssen dem Niveau und dem Ansehen von Hotel Josefine entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden.
5.12 Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind von Hotel Josefine schriftlich zu genehmigen, soweit Hotel Josefine darin namentlich genannt wird; dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel Josefine vorab genehmigte Bezeichnung verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, etc ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine gestattet. Wurde die Zustimmung von Hotel Xxxxxxxx vorab nicht erteilt, so steht es Hotel Xxxxxxxx xxxx, die Veranstaltung zu stornieren.
5.13 Maschinen und Geräte, die vom Vertragspartner eingebracht und/oder von diesem im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und jedenfalls betriebssicher sein. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung ist Hotel Josefine auf Verlangen vorzuweisen.
5.14 Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung einzuholen und spätestens 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung Hotel Josefine vorzulegenstellen. Der Vertragspartner hält haftet dem Hotel Josefine hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, gegenüber für zusätzliche Leistungen an die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird (AKM).
5.15 Alle durch den Vertragspartner Veranstaltungsteilnehmer oder durch Dritte an Hotel Josefine überbrachten oder gesendeten Lieferungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Veranstaltungen müssen Hotel Josefine vorab zeitgerecht angekündigt werden. Hotel Xxxxxxxx behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Hotel Josefine übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Hotel Josefine ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen der Lieferungen vorzunehmenVeranstaltung.
5.16 Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren 5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, sind durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Hotel Josefine. Anfallende Kosten in diesem Zusammenhang (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden dem Vertragspartner von Hotel Josefine gesondert in Rechnung gestelltunverzüglich an den jeweiligen Gläubiger zu zahlen.
5.17 Der Vertragspartner hat während der gesamten Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist.
5.18 Hotel Josefine stellt für die Betreuung der Veranstaltung Mitarbeiter in der geforderten und zweckmäßigen Anzahl zur Verfügung6. Sollte der Vertragspartner zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde gesondert durch Hotel Josefine verrechnet. Bei durchgehend erforderlicher Anwesenheit von Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz von Hotel Josefine zusätzlich verrechnet.
5.19 Soweit der Vertragspartner die ihm von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen möchte, ist Hotel Josefine berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen. Diesfalls wird eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen.
5.20 Der Vertragspartner haftet für alle Schädendas Verhalten seiner Mitarbeiter, auch Folgeschädender Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werdenwie für sein eigenes Verhalten. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Im Bedarfsfall wird Das Hotel Xxxxxxxx den Abschluss geeigneter Versicherungen für die Veranstaltung kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
5.21 Soweit 7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine kostenpflichtige Entfernung und Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Kunde die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Kunden.
9. Störungen oder Defekte an von dem Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende zusätzliche Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Hotel belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Kunden; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; die Erhebung einer Allgemeinkostengebühr (Korkgeld) bleibt vorbehalten.
13. Zeitungsanzeigen, die Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung religiöse oder politische Inhalte zum Gegenstand hat, ist der Vertragspartner verpflichtet hierüber unaufgefordert Hotel Josefine spätestens bei Vertragsabschluss aufzuklärenabzusagen.
5.22 Für Veranstaltungen gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart14. Jede Art von Werbung, wobei bei Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der Berechnung vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen wird:
a) bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten;
b) bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes;
c) bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes;
d) ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes (Getränke und Speisen) und 100% der Raummiete sowie sämtliche bestellten Zusatzkosten (wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc)Hotels.
5.23 Vertraglich vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie das von Hotel Josefine bereitgestellte Mobiliar und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Veranstaltungen. 5.1 Sämtliche Räume und Flächen von 1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel Josefine werden entsprechend der individuell getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe der gebuchten Räume und Flächen vom Vertragspartner zu rügen. Änderungen in oder an den vermieteten Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel Josefine und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
5.2 Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werdenermöglichen, hat der Vertragspartner bis dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zwei Arbeitstage drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertrag- spartner dabei eine höhere als die genaue Anzahl vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der teilnehmenden Personen schriftlich bekanntzugebenVertrags-partner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl Abrechnung richtet sich unabhängig von der teilnehmenden Personen gilt als garantierte Mindestanzahl auf Basis dessen Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veran- staltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist das Hotel Josefine alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls berechtigt, dem Vertrags-partner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner gegenüber verrechnet wirdnur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden von Hotel Josefine zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusät- zliches Entgelt gewährt. gilt die bei der Bestellung vom Vertragspartner bekannt gegebene Anzahl von teilnehmenden Personen als verbindlich vereinbart. Unterschreitungen der bei Buchung bekanntgegebenen Personenanzahl werden von Hotel Josefine hinsichtlich der Verrechnung an den Vertragspartner erst ab 20% berücksichtigt. Sollte die Personenanzahl um mehr als 25% unterschritten werden ist Hotel Josefine berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.
5.4 Soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Vertragspartner nach der tatsächlichen Konsumation in Rechnung gestellt.
5.5 Die vom Vertragspartner beabsichtigte Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen für die jeweilige Veranstaltung ist von Hotel Josefine vorab schriftlich zu bestätigen, widrigenfalls die Anbringung untersagt ist. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Sämtliche für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes anfallenden Kosten sind zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen.
5.6 Raumänderungen hinsichtlich der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Hotel Xxxxxxxx des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
5.7 Die Weitergabe der von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durch den Vertragspartner an Dritte, in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Hotel Josefine untersagt.
5.8 Für technische Störungen im Zuge der Veranstaltung, insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt Hotel Josefine keine Haftung.
5.9 Behördlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern von Hotel Xxxxxxxx ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen vor, nach und während der Veranstaltung jederzeit zu ermöglichen.
5.10 Für einfache technische Arbeiten werden von Hotel Xxxxxxxx eigene Mitarbeiter eingesetzt4. Bei Veranstaltungen, die dem Vertragspartner zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand und pro angefangene Stundeüber 1:00 Uhr hinausgehen kann das Hotel, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) je angefangener Stunde 80,00 zzgl. ges. USt. in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.
5.11 Die Durchführung der Veranstaltung und sämtliche vertragsbezogene Tätigkeiten des Vertragspartners, müssen dem Niveau und dem Ansehen von Hotel Josefine entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden.
5.12 Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind von Hotel Josefine schriftlich zu genehmigen, soweit Hotel Josefine darin namentlich genannt wird; dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel Josefine vorab genehmigte Bezeichnung verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, etc ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine gestattet. Wurde die Zustimmung von Hotel Xxxxxxxx vorab nicht erteilt, so steht es Hotel Xxxxxxxx xxxx, die Veranstaltung zu stornieren.
5.13 Maschinen und Geräte, die vom Vertragspartner eingebracht und/oder von diesem im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und jedenfalls betriebssicher sein. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung ist Hotel Josefine auf Verlangen vorzuweisen.
5.14 Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung einzuholen und spätestens 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung Hotel Josefine vorzulegenstellen. Der Vertragspartner hält haftet dem Hotel Josefine hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, gegenüber für zusätzliche Leistungen an die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird (AKM).
5.15 Alle durch den Vertragspartner Veranstaltungsteilnehmer oder durch Dritte an Hotel Josefine überbrachten oder gesendeten Lieferungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Veranstaltungen müssen Hotel Josefine vorab zeitgerecht angekündigt werden. Hotel Xxxxxxxx behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Hotel Josefine übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Hotel Josefine ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen der Lieferungen vorzunehmenVeranstaltung.
5.16 Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren 5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertrags- partner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Hotel Josefine. Anfallende Kosten in diesem Zusammenhang (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden dem Vertragspartner von Hotel Josefine gesondert in Rechnung gestelltunverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen.
5.17 Der Vertragspartner hat während der gesamten Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist.
5.18 Hotel Josefine stellt für die Betreuung der Veranstaltung Mitarbeiter in der geforderten und zweckmäßigen Anzahl zur Verfügung6. Sollte der Vertragspartner zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde gesondert durch Hotel Josefine verrechnet. Bei durchgehend erforderlicher Anwesenheit von Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz von Hotel Josefine zusätzlich verrechnet.
5.19 Soweit der Vertragspartner die ihm von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen möchte, ist Hotel Josefine berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen. Diesfalls wird eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen.
5.20 Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpack- ungen und alle Schädensonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertrag- spartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, auch Folgeschädenfalls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsma- terial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen einge- bracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Hotel belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Der Vertragspartner ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben hierdurch geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann das Hotel eine Ausfallvergütung berechnen.
12. Beschafft das Hotel für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von ihm, allen Ansprüchen Dritter auf erstes schrift- liches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels wegen nicht recht- zeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
13. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten Veran- staltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (Subunternehmer), sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergebenIn den Fällen wird eine Allge- meinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Warenein- satzes berechnet. Im Bedarfsfall wird Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel Xxxxxxxx berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadens- ersatzbetrag für den Abschluss geeigneter Versicherungen entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Veranstaltung vom Vertragspartner verlangenErbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
5.21 Soweit 14. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung religiöse oder politische Inhalte zum Gegenstand hat, ist der Vertragspartner verpflichtet hierüber unaufgefordert Hotel Josefine spätestens bei Vertragsabschluss aufzuklärenabzusagen.
5.22 Für Veranstaltungen gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart15. Jede Art von Werbung, wobei bei Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der Berechnung vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen wird:
a) bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten;
b) bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes;
c) bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes;
d) ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes (Getränke und Speisen) und 100% der Raummiete sowie sämtliche bestellten Zusatzkosten (wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc)Hotels.
5.23 Vertraglich vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie das von Hotel Josefine bereitgestellte Mobiliar und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen. 5.1 Sämtliche Räume und Flächen von Hotel Josefine werden entsprechend der individuell getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe der gebuchten Räume und Flächen vom Vertragspartner a. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch den Hotelier zu rügen. Änderungen in oder an den vermieteten Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel Josefine und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
5.2 Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werdenermöglichen, hat der Vertragspartner bis dem Hotelier die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zwei Arbeitstage sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die genaue Anzahl vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn der teilnehmenden Personen Hotelier dem schriftlich bekanntzugebenzustimmt. Stimmt der Hotelier nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt der Hotelier zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl Abrechnung richtet sich unabhängig von der teilnehmenden Personen gilt als garantierte Mindestanzahl auf Basis dessen Hotel Josefine alle Vorbereitungen trifft und Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die jedenfalls Abrechnung unerheblich.
b. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist der Hotelier berechtigt, dem Vertragspartner gegenüber verrechnet wird. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden von Hotel Josefine zusätzlich sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestelltzu stellen.
5.3 Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2. gilt die bei der Bestellung vom Vertragspartner bekannt gegebene Anzahl von teilnehmenden Personen als verbindlich vereinbart. Unterschreitungen der bei Buchung bekanntgegebenen Personenanzahl werden von Hotel Josefine hinsichtlich der Verrechnung an den Vertragspartner erst ab 20% berücksichtigt. Sollte die Personenanzahl um mehr als 25% unterschritten werden ist Hotel Josefine berechtigt, die Veranstaltung in andere c. Reservierte Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.
5.4 Soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke stehen dem Vertragspartner nach nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der tatsächlichen Konsumation in Rechnung gestellt.
5.5 Die vom Vertragspartner beabsichtigte Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen für die jeweilige Veranstaltung ist von Hotel Josefine vorab schriftlich zu bestätigen, widrigenfalls die Anbringung untersagt istschriftlichen Zustimmung des Hoteliers und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Sämtliche für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes anfallenden Kosten sind zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen.
5.6 Raumänderungen hinsichtlich der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Hotel Xxxxxxxx des Hoteliers für den Vertragspartner zumutbar sind.
5.7 Die Weitergabe der von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durch den Vertragspartner an Dritte, in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Hotel Josefine untersagt.
5.8 Für technische Störungen im Zuge der Veranstaltung, insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt Hotel Josefine keine Haftung.
5.9 Behördlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern von Hotel Xxxxxxxx ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen vor, nach und während der Veranstaltung jederzeit zu ermöglichen.
5.10 Für einfache technische Arbeiten werden von Hotel Xxxxxxxx eigene Mitarbeiter eingesetztd. Bei Veranstaltungen, die dem Vertragspartner zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand über Mitternacht hinausgehen, kann der Hotelier pro gebuchter Servicekraft und pro angefangene Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) je angefangener Stunde 50,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.
5.11 Die Durchführung der Veranstaltung und sämtliche vertragsbezogene Tätigkeiten des Vertragspartners, müssen dem Niveau und dem Ansehen von Hotel Josefine entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden.
5.12 Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind von Hotel Josefine schriftlich zu genehmigen, soweit Hotel Josefine darin namentlich genannt wird; dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel Josefine vorab genehmigte Bezeichnung verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, etc ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hotel Josefine gestattet. Wurde die Zustimmung von Hotel Xxxxxxxx vorab nicht erteilt, so steht es Hotel Xxxxxxxx xxxx, die Veranstaltung zu stornieren.
5.13 Maschinen und Geräte, die vom Vertragspartner eingebracht und/oder von diesem im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und jedenfalls betriebssicher sein. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung ist Hotel Josefine auf Verlangen vorzuweisen.
5.14 Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung einzuholen und spätestens 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung Hotel Josefine vorzulegenstellen. Der Vertragspartner hält Hotel Josefine hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, haftet dem Hotelier gegenüber für zusätzliche Leistungen an die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird (AKM).
5.15 Alle durch den Vertragspartner Veranstaltungsteilnehmer oder durch Dritte an Hotel Josefine überbrachten oder gesendeten Lieferungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Veranstaltungen müssen Hotel Josefine vorab zeitgerecht angekündigt werden. Hotel Xxxxxxxx behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Hotel Josefine übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Hotel Josefine ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen der Lieferungen vorzunehmenVeranstaltung.
5.16 Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren e. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs‐)rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z. B. GEMA‐Gebühren, Vergnügungssteuer u. ä. sind durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Hotel Josefine. Anfallende Kosten in diesem Zusammenhang (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden dem Vertragspartner von Hotel Josefine gesondert in Rechnung gestelltunverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
5.17 Der Vertragspartner hat während der gesamten Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist.
5.18 Hotel Josefine stellt für die Betreuung der Veranstaltung Mitarbeiter in der geforderten und zweckmäßigen Anzahl zur Verfügung. Sollte der Vertragspartner zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde gesondert durch Hotel Josefine verrechnet. Bei durchgehend erforderlicher Anwesenheit von Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz von Hotel Josefine zusätzlich verrechnet.
5.19 Soweit der Vertragspartner die ihm von Hotel Josefine zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen möchte, ist Hotel Josefine berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen. Diesfalls wird eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen.
5.20 f. Der Vertragspartner haftet für alle Schädendas Verhalten seiner Mitarbeiter, auch Folgeschäden, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), der Veranstaltungsteilnehmer sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werdensonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Im Bedarfsfall wird Hotel Xxxxxxxx den Abschluss geeigneter Versicherungen für die Veranstaltung Der Hotelier kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
5.21 Soweit g. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotelier abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs‐ und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat der Hotelier das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
h. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hoteliers nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
i. Störungen oder Defekte an vom Hotelier zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotelier möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
x. Xxxxxx vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung des Hoteliers. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs‐ und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Hotelier belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotelier frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hoteliers gehen zu Lasten des Vertragspartners.
x. Xxxxxxxxx der Hotelier für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt der Hotelier im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den Hotelier von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hoteliers wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
l. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
m. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hoteliers. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat der Hoteliers das Recht, die Veranstaltung religiöse oder politische Inhalte zum Gegenstand hat, ist der Vertragspartner verpflichtet hierüber unaufgefordert Hotel Josefine spätestens bei Vertragsabschluss aufzuklärenabzusagen.
5.22 Für Veranstaltungen gelten folgende Stornobedingungen als vereinbartn. Jede Art von Werbung, wobei bei Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der Berechnung vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen wird:
a) bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten;
b) bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes;
c) bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Raummiete und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes;
d) ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes (Getränke und Speisen) und 100% der Raummiete sowie sämtliche bestellten Zusatzkosten (wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc)Hoteliers.
5.23 Vertraglich vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich o. Sämtliche Bedingungen über Zimmernutzung sind für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie das von Hotel Josefine bereitgestellte Mobiliar und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert Veranstaltungen sinngemäß anzuwenden, es sei denn für Veranstaltungen sind in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fälligZiffer 4 speziellere Regelungen enthalten.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag