Common use of Verantwortlich Clause in Contracts

Verantwortlich. “V” bezeichnet denjenigen, der für den Gesamtprozess verantwortlich ist. „V“ ist dafür verantwortlich, dass „D“ die Umsetzung des Prozessschritts auch tatsächlich erfolgreich durchführt. D = Durchführung “D” bezeichnet denjenigen, der für die technische Durchführung verantwortlich ist. B = Beratung und Mitwirkung “B” bedeutet, dass die Partei zu konsultieren ist und z.B. Vorgaben für Umsetzungsparameter setzen oder Vorbehalte formulieren kann. „B“ bezeichnet somit ein Mitwirkungsrecht bzw. eine Mitwirkungspflicht. I = Information “I” bedeutet, dass die Partei über die Durchführung und/oder die Ergebnisse des Prozessschritts zu informieren ist. „I“ ist rein passiv.

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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, www.justiz.bremen.de, Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen

Verantwortlich. “V” bezeichnet denjenigen, der für den Gesamtprozess verantwortlich ist. „V“ ist dafür verantwortlich, dass „D“ die Umsetzung des Prozessschritts auch tatsächlich erfolgreich durchführt. D = Durchführung “D” bezeichnet denjenigen, der für die technische Durchführung verantwortlich ist. B = Beratung und Mitwirkung “B” bedeutet, dass die Partei zu konsultieren ist und z.B. Vorgaben für Umsetzungsparameter setzen oder Vorbehalte formulieren kann. „B“ bezeichnet somit ein Mitwirkungsrecht bzw. eine Mitwirkungspflicht. I = Information “I” bedeutet, dass die Partei über die Durchführung und/oder die Ergebnisse des Prozessschritts zu informieren ist. „I“ ist rein passiv.. Betrieb des Verfahrens web.sta im Dataport Rechen- zentrum

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Verantwortlich. “V” bezeichnet denjenigen, der für den Gesamtprozess verantwortlich ist. „V“ ist dafür verantwortlich, dass „D“ die Umsetzung des Prozessschritts auch tatsächlich erfolgreich durchführt. D = Durchführung “D” bezeichnet denjenigen, der für die technische Durchführung verantwortlich ist. B = Beratung und Mitwirkung “B” bedeutet, dass die Partei zu konsultieren ist und z.B. Vorgaben für Umsetzungsparameter setzen oder Vorbehalte formulieren kann. „B“ bezeichnet somit ein Mitwirkungsrecht bzw. eine Mitwirkungspflicht. I = Information “I” bedeutet, dass die Partei über die Durchführung und/oder die Ergebnisse des Prozessschritts zu informieren ist. „I“ ist rein passiv.. 1. Einleitung 3

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