Abschluss Betriebsvertrag. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber einen EVB-IT Dienstvertrag für den Betrieb des Verfahrens an. Das verbindliche Angebot soll dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage (Mo. – Fr.) nach der erfolgreichen erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft des Verfahrens vorliegen. Der Auftraggeber nimmt das Angebot innerhalb von spätestens 15 Werktagen (Mo. – Fr.) an. Liegt dem Auftragnehmer nach Ablauf von 15 Werktagen (Mo. – Fr.) kein vom Auftraggeber verbindlich unterzeichneter Betriebsvertrag vor, ist der Auftragnehmer berechtigt den Betrieb des Verfahrens ohne weitere Begründung wieder abzuschalten.
Abschluss Betriebsvertrag. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber einen EVB-IT Dienstvertrag für den Betrieb des Verfahrens an. Das verbindliche Angebot soll dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage (Mo. – Fr.) nach der erfolgreichen erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft des Verfahrens vorliegen. Der Auftraggeber nimmt das Angebot innerhalb von spätestens 15 Werktagen (Mo. – Fr.) an. Liegt dem Auftragnehmer nach Ablauf von 15 Werktagen (Mo. – Fr.) kein vom Auftraggeber verbindlich unterzeichneter Betriebsvertrag vor, ist der Auftragnehmer berechtigt den Betrieb des Verfahrens ohne weitere Begründung wieder abzuschalten. 08.03.2022 Service Level Agreement Seite 9 von 11 Vorlagenversion 1.1 - XXxX - Xxxxxx 0 zum V20753/3011110
Abschluss Betriebsvertrag. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber einen EVB-IT Dienstvertrag für den Betrieb des Verfahrens an. Das verbindliche Angebot soll dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage (Mo. – Fr.) nach der erfolgreichen erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft des Verfahrens vorliegen. Der Auftraggeber nimmt das Angebot innerhalb von spätestens 15 Werktagen (Mo. – Fr.) an. Liegt dem Auftragnehmer nach Ablauf von 15 Werktagen (Mo. – Fr.) kein vom Auftraggeber verbindlich unterzeichneter Betriebsvertrag vor, ist der Auftragnehmer berechtigt den Betrieb des Verfahrens ohne weitere Begründung wieder abzuschalten.
6.1 Schlichtungsfälle Eine Schlichtung ist durchzuführen, wenn ▪ der Auftragnehmer eine Mängelrüge gem. Kapitel 4.5 des Auftraggebers nicht anerkennt, ▪ der Auftraggeber den Betriebsvertrag gem. Kapitel 5.2 dem Auftragnehmer nicht fristgerecht unterzeichnet übergibt, ▪ der Auftragnehmer den Betrieb des Verfahrens gem. Kapitel 5.2 abgeschaltet hat.