Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein. (b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen. (c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der Kunde sofort den Zugriff des Providers auf die Software. Eine Vertragsverletzung durch einen Provider stellt eine Vertragsverletzung durch den Kunden dar. Der Kunde wird SISW und die verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die in Verbindung mit der Nutzung des vom Provider EULA Version 8.0 (15.Juli 2020) Seite 3/6 bereitgestellten Service durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird SISW benachrichtigen, falls der Provider oder sein relevanter Geschäftszweig unter die Kontrolle eines Dritten fällt. In diesem Fall kann SISW seine vorherige Zustimmung widerrufen.
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Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von der Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, sofern dies nicht abweichend in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen geregelt oder dies muss durch geltendes gemäß geltendem Recht gestattet seinzulässig ist.
(b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,. Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchenversuchen auszulesen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführenzusammenfassen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifftanwendbar ist. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls Wenn der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellterlangt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet wird der Kunde sofort den Zugriff des Providers auf die SoftwareSoftware unverzüglich kündigen. Eine Vertragsverletzung durch einen Provider stellt eine Vertragsverletzung durch den Kunden dar. Der Kunde wird SISW und die verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die in Verbindung mit der Nutzung des vom Provider EULA Version 8.0 (15.Juli 2020) Seite 3/6 bereitgestellten Service durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird SISW benachrichtigen, falls wenn der Provider oder sein relevanter Geschäftszweig unter die Kontrolle eines Dritten fällt. In diesem Fall kann SISW seine vorherige Zustimmung widerrufen.
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Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein.
(b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Source- Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der Kunde sofort den Zugriff des Providers auf die Software. Eine Vertragsverletzung durch einen Provider stellt eine Vertragsverletzung durch den Kunden dar. Der Kunde wird SISW und die verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die in Verbindung mit der Nutzung des vom Provider EULA Version 8.0 (15.Juli 2020) Seite 3/6 bereitgestellten Service durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird SISW benachrichtigen, falls der Provider oder sein relevanter Geschäftszweig unter die Kontrolle eines Dritten fällt. In diesem Fall kann SISW seine vorherige Zustimmung widerrufen.
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Verantwortlichkeiten des Kunden. a. Der Kunde:
(ai) Übertragung ist verantwortlich für seine Aktivitäten im Rahmen der Subskriptionsleistung und Wiederverkauf stellt sicher, dass die Nutzer sich an diese Geschäftsbedingungen halten;
(ii) nutzt die aktuelle Subskriptionsleistung und installiert und nutzt die Client-Software und sonstige Aktualisierungen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und diesen Geschäftsbedingungen;
(iii) ist verantwortlich für Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, Integrität, Fragen des Eigentums, Schutz und Erlangung der Daten des Kunden;
(iv) verhindert einen unautorisierten Zugriff auf die Subskriptionsleistung und die Client-Software, die Berechtigungsnachweise, IDs und Passwörter der Nutzer des Kunden;
(v) beachtet bei der Nutzung der Subskriptionsleistung und der Client- Software sämtliche Gesetze und Rechtsvorschriften einschließlich Datenschutz, Weitergabe von technischen oder personenbezogenen Daten und Vorgaben im Hinblick auf Spamnachrichten;
(vi) setzt Rocket unverzüglich über einen unautorisierten Zugriff auf oder einen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverstoß im Hinblick auf die Subskriptionsleistung oder die Client-Software in Kenntnis und wird angemessene Schritte unternehmen, damit der unautorisierte Zugriff bzw. bekannte oder vermutete Verstoß gegen ein Gesetz oder diese Geschäftsbedingungen unverzüglich unterbunden wird;
(vii) ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Konfiguration, Programmierung und Funktion der Hardware, Software. , Webseiten, Inhalte, Telefon- oder Internetverbindungen des Kunden, durch die ein Zugriff auf und eine Nutzung von der Subskriptionsleistung und der Client-Software ermöglicht wird;
(viii) beachtet die von Rocket erstellten Protokolle und Anforderungen für die Nutzung der Subskriptionsleistung und der Client-Software und stellt sicher, dass die Nutzer in der Nutzung der Subskriptionsleistung angemessen geschult werden.
b. Der Kunde Kunde:
(i) wird das Übertragendie Subskriptionsleistung, Ausleihendie Client-Software oder die Dokumentation nur seinen Nutzern zur Verfügung stellen und die Subskriptionsleistung, Leasendie Client-Software oder die Dokumentation nicht verkaufen, Veröffentlichen zurückkaufen, vermieten, verleasen oder Nutzen von Software für Dritte Dritten im Rahmen einer Unterlizenz überlassen und die Subskriptionsleistung auch nicht nutzen, um Dritten Time-Sharing- oder zugunsten von sonstige Leistungen zur Verfügung zu stellen;
(ii) wird es Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung gestatten, auf die Subskriptionsleistung, die Dokumentation oder die Client-Software zuzugreifen;
(iii) wird keine Bearbeitungen der Subskriptionsleistung, Client-Software oder Dokumentation erstellen (es sei denn, dies ist gesetzlich (z.B. durch §§ 69d oder 69e UrhG) ausdrücklich gestattet) und auch keinen Teil der Subskriptionsleistung vervielfältigen, neu zusammensetzen oder spiegeln; hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung oder die Neuzusammensetzung von SISW vornehmen Dateninhalten oder genehmigenIntranets des Kunden für betriebsinterne Zwecke des Kunden;
(iv) wird kein Reverse Engineering der Subskriptionsleistung oder der Client-Software durchführen, es sei denn, in dieser Vereinbarung dies ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein.§ 69e UrhG ausdrücklich gestattet;
(bv) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwendenSubskriptionsleistung nicht nutzen, um ein Konkurrenzprodukt oder eine Konkurrenzleistung zu erschaffen oder Features, Funktionen oder Darstellungen der Subskriptionsleistung zu kopieren;
(vi) wird die Subskriptionsleistung nicht nutzen, um verletzende, beleidigende, gesetzwidrige oder unerlaubte Inhalte zu übermitteln oder um Inhalte zu übermitteln, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen;
(vii) wird auf der Client-Software für ihre berechtigte Nutzung angebrachte urheberrechtliche oder sonstige Hinweise zu ändern geistigen Eigentumsrechten nicht verändern;
(viii) wird die Subskriptionsleistung nicht nutzen, um damit Viren, Würmer, Time Bombs, Trojaner oder sonstige gefährliche oder schädliche Codes, Dateien, Scripts, Dienste oder Programme zu speichern oder zu verbessernverbreiten oder die Integrität bzw. Ferner Leistungsfähigkeit der Subskriptionsleistung zu beeinträchtigen oder zu stören und wird der Kunde die Software auch nicht anderweitig ändernversuchen, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der Kunde sofort den unautorisierten Zugriff des Providers auf die Software. Eine Vertragsverletzung durch einen Provider stellt eine Vertragsverletzung durch den Kunden dar. Der Kunde wird SISW und die verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die in Verbindung mit der Nutzung des vom Provider EULA Version 8.0 (15.Juli 2020) Seite 3/6 bereitgestellten Service durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird SISW benachrichtigen, falls der Provider Subskriptionsleistung oder sein relevanter Geschäftszweig unter die Kontrolle eines Dritten fällt. In diesem Fall kann SISW seine vorherige Zustimmung widerrufendamit verbundene Systeme zu nehmen.
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(b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der Kunde sofort den Zugriff des Providers auf die Software. Eine Vertragsverletzung durch einen Provider stellt eine Vertragsverletzung durch den Kunden dar. Der Kunde wird SISW und die verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die in Verbindung mit der Nutzung des vom Provider EULA Version 8.0 (15.Juli 2020) Seite 3/6 bereitgestellten Service durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird SISW benachrichtigen, falls der Provider oder sein relevanter Geschäftszweig unter die Kontrolle eines Dritten fällt. In diesem Fall kann SISW seine vorherige Zustimmung widerrufen.Kunden
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Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein.
(b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Source- Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der Kunde sofort den Zugriff des Providers auf die Software. Eine Vertragsverletzung durch einen Provider stellt eine Vertragsverletzung durch den Kunden dar. Der Kunde wird SISW und die verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die in Verbindung mit der Nutzung des vom Provider EULA EN Version 8.1 (Mai 2023) Seite 2/7 EULA Version 8.0 (15.Juli 2020) Seite 3/6 bereitgestellten Service durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird SISW benachrichtigen, falls der Provider oder sein relevanter Geschäftszweig unter die Kontrolle eines Dritten fällt. In diesem Fall kann SISW seine vorherige Zustimmung widerrufen.
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