Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers Musterklauseln

Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, einen oder mehrere Bediener auszuwählen, die qualifiziert sind, die Software auf den eigenen Geräten des Lizenznehmers zu bedienen, und die mit den Informationen, Berechnungen und Berichten, die als Ein- und Ausgabe der Software dienen, vertraut sind. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Unterstützung zu verweigern oder zusätzliche Gebühren zu berechnen, wenn ein Bediener Unterstützung in Bezug auf solche grundlegenden Hintergrundinformationen oder andere Angelegenheiten, die nicht direkt mit dem Betrieb des lizenzierten Programms zusammenhängen, sucht. Die Software ist für die Verwendung mit den Druckern und Geräten des Lizenznehmers bestimmt. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, übernimmt der Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrages keine Verantwortung für die Beschaffung oder Bereitstellung solcher Geräte. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, eine geeignete Umgebung und geeignete Dienstprogramme sicherzustellen, auf denen die Software betrieben werden kann. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, alle Daten und Informationen des Lizenznehmers zu sichern, und der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber keine Haftung oder Verantwortung für den Verlust von Daten oder Informationen des Lizenznehmers übernimmt.
Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers a) Es obliegt dem Lizenznehmer, sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale von QF-Test und ihre technischen Anforderungen zu informieren. Er trägt das Risiko, ob QF-Test seinen Wünschen und Anforderungen entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von QFS oder durch fachkundige Dritte beraten lassen.
Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer übernimmt alle mit der Nutzung von UpSlide verbundenen Risiken. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in der ordnungsgemäßen Nut zung und Bedienung der Software zu schulen und mit den Mitarbeitern des Lizenzgeber s bei der Behebung von Fehlfunktionen zusammenzuarbeiten.

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