Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten Musterklauseln

Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten. Die Erfüllung des Dreiparteienvertrags ist mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, des Verwalters und des/der Unterzeichner(s), insbesondere der mithilfe des vorliegenden Dokuments erhobenen Daten, durch die Bank verbunden. Diese erhobenen Informationen können auf jeden Xxxxxx gebracht und von der Bank in einer Datenbank aufgezeichnet werden. Sie werden zwecks Erfüllung des vorliegenden Dreiparteienvertrags, insbesondere zum Zweck der Verwaltung des Kontozugangs und der Transaktionen sowie der Kontrolle von deren Regelmäßigkeit, und zu Zwecken der allgemeinen Verwaltung der Kundenbeziehung und der Erbringung damit verbun- dener Dienstleistungen verarbeitet. Die Bank kann, um ihren gesetzlichen Pflichten insbesondere im Bereich der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen, gegebe- nenfalls die vom Kunden und vom Verwalter bereit- gestellten Daten auf ihre Echtheit prüfen, gemäß den Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente Berichte über die Transaktionen mit den Finanzinstrumenten erstellen, und die personenbezogenen Daten an die staatlichen Behörden oder Aufsichtsbehörden (bzw. an einen mit der Übermittlung des Berichts an die zuständige Behörde betrauten Datenaggregator) sowie die zuständigen Gerichtsbarkeiten oder die in diesem Zusammenhang bestellten Subunternehmer weitergeben. Die Bank darf die personenbezogenen Daten nur so lange speichern, wie es dem Erhebungszweck der Bank entspricht und wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vorgesehen ist. Der Kunde, der Verwalter und der/die Unterzeichner erklären hiermit ausdrücklich, dass sie von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den im vorliegenden Absatz und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschriebenen Modalitäten Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Der Kunde, der Verwalter und der/die Unterzeichner haben das Recht, Zugang zu ihren personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, die Löschung und die Übertragung dieser Daten zu verlangen, sowie das Recht, Widerspruch gegen ihre Verarbeitung einzule- gen oder auch eine Begrenzung für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten festzulegen.
Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten. 49.1 Der Verwahrer und der Einlagerer verpflichten sich jeweils, die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Allgemeine Datenschutzverordnung ("GDPR") 2016/679, 49.2 Als "Controller" verarbeiten beide Parteien die Identifikations- und Kontaktdaten der beteiligten Mitarbeiter und der von ihnen ernannten Dritten sowie personenbezogene Daten, mit dem Ziel, die Vereinbarung auszuführen, eine Kunden- / Lieferantenverwaltung aufrechtzuerhalten und etwaige Streitigkeiten zu verwalten, die Buchhaltung und für die Verwaltung eventueller Streitigkeiten. 49.3 Beide Parteien garantieren, über ausreichende Rechtsgrundlagen zu verfügen, um die persönlichen Daten einander und die beteiligten Personen, seiner Mitarbeiter, weiterzugeben, um diese Informationen über die Verarbeitung der Daten, einschließlich des Verweises auf die Datenschutzerklärung. 49.4 Beide Parteien haben geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten zu gewährleisten. Parteien gewähren nur einer begrenzten Anzahl von Mitarbeitern Zugang zu den persönlichen Daten ("Need to know"-Prinzip).
Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten. 13.1. Anbieter verarbeitet die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten in dem gesetzlich zulässigen Umfang und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 679/2016, dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 196/2003 i. d. g. F. sowie den Bestimmungen der Aufsichtsbehörde für Datenschutz und allen anderen einschlägigen Gesetzes- und behördlichen Vorschriften („Datenschutzbestimmungen“). Anbieter erklärt insbesondere, dass die personenbezogenen Daten des Kunden und die Kontaktdaten des vom Kunden mit der Verwaltung der vertraglichen Belange beauftragten Mitarbeiter gemäß den sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen und in voller Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung verarbeitet werden, die ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist und auf der Website von Anbieter unter dem im Angebot im Formular „Verschiedenes“ angegebenen Link eingesehen werden kann. 13.2. Als Datenverantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner eigenen Kunden bzw. von anderen Dritten, die der Kunde mithilfe der Produkte eingibt oder wie auch immer verarbeitet, ist der Kunde allein für die Erfüllung aller Pflichten, die sich aus den Datenschutzbestimmungen gegenüber diesen Rechtssubjekten ergeben, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich daher, Anbieter von allen nachteiligen Auswirkungen, Gebühren, Strafen oder Forderungen freizustellen und schadlos zu halten, die Anbieter infolge der Verletzung einer der vorstehend genannten Pflichten seitens des Kunden gegebenenfalls entstehen (einschließlich etwaiger Ansprüche oder Forderungen von Betroffenen oder Dritten sowie der damit verbundenen Kosten der Rechtsverteidigung). 13.3. Bei der Bereitstellung der Recurring Services für den Kunden speichert Anbieter die Protokolldaten (die sogenannten „Logfiles“) der Benutzer, die Recurring Services nutzen. Die Art und Weise sowie die Bedingungen, unter denen dies erfolgt, werden durch die Gesetzgebung über Datenschutz auferlegt und dienen dem Zweck, die Sicherheit, die Funktionstüchtigkeit und den Betrieb von Prozessen mittels Diagnose und Fehlersuche zu gewährleisten. Anbieter darf die Informationen aus den Logdateien auch für statistische Analysen, zu Zwecken der Forschung und Entwicklung und zur Verkaufsförderung der von Anbieter angebotenen Dienste durch Veröffentlichung dieser Analysen, z. B. in Webinaren, auf Konferenzen und in sozialen Netzwerken, verwenden. Im letzteren Fall dürfen solche Analysen nur Daten in anonymer und aggregierter Form entha...

Related to Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Brand, b) Blitzschlag, c) Explosion, Implosion d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Bewegungs- und Schutzkosten Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.