Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden. 4.2.1 Eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen der in Ziffer VII. 4.2.2 genannten Vermögensschäden im Sinne von Ziffer 2.1 SVAHB infolge Mangelhaftigkeit von Gesamtpro- dukten Dritter, die durch eine aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht trennbare Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung von mangelhaft gelieferten Erzeugnissen mit anderen Produkten entstanden sind.
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