Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).
Verbotene Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zur Beförderung von leicht entzündlichen giftigen, oder sonst gefährlichen Stoffen zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind zur Weitervermietung für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren auf ungeeignetem Gelände.
Verbotene Nutzungen. Das Fahrzeug darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sowie abseits befestigter, für den gewöhnlichen Straßenverkehr gedachter (entsprechend befestigter) Verkehrswege;
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
d) zur Weitervermietung und zur gewerblichen Personenbeförderung;
e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Verbotene Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Boot zu verwenden, bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven und sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung und Verleihung, zu Fahrten, die außerhalb des vereinbarten Fahrgebietes liegen, zum Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie zu Nachtfahrten und Fahrten bei unsichtigem Wetter, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Die Mitnahme von Tieren (spez. Hunde, Katzen) ist generell verboten. Auf den Flössen besteht eine Ausnahme des Tierverbotes. Das Rauchen an Bord der Schlauchboote ist verboten. Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an Boot, Motor sowie Einrichtung und Zubehör vorzunehmen. Ankern in der Fahrrinne ist strengsten untersagt. Befestigungen am Ufer, sind außer an Ringen und Pollern ebenfalls verboten. Das Befahren von Buchten ist unter Motor untersagt und kann zu einer Geldstrafe führen. Ebenso ist das Befahren des alten Hafens (Industriehafen Zoll a.M.) und des neuen Hafens (hinter dem Cinemaxx Würzburg) unter Motor verboten. Das Betreten des Floss Daches geschieht auf eigene Gefahr und ist während des Schleusens und der Fahrt verboten. Offenes Feuer und Benutzung eigener Grills ist grundsätzlich untersagt. Es ist ausdrücklich verboten, den Grill, die Gasheizung, den Gaskocher und Laternen mit Kerzen in geschlossenen Räumen zu benutzen. Auf der Sunrider ist das Betreten der Sitze und des Geräteträgers verboten, genauso wie das Tragen von Schuhen. Die Nutzung der Extras, darf weder zur Schädigung Dritter noch zu Lärmbelästigung, Qualm oder Umweltverschmutzung führen. Das Verwenden von wasserschädlichen Substanzen im Pool ist strengstens untersagt.
Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugend- schutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassisti- sche oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte ver- sehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson/der Lehrkraft Mitteilung zu machen. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsbe- rechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Verbotene Nutzungen. Zusätzlich zu den anderen Bedingungen, die in der Vereinbarung festgelegt sind, ist es Ihnen untersagt, die mobile Anwendung und Dienste oder den Inhalt zu nutzen: (a) für rechtswidrige Zwecke;
Verbotene Nutzungen. Dem Nutzer ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. unter folgenden Umständen zu benutzen:
a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer hohen Geschwindigkeit ankommt;
b) für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings;
c) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen;
d) zur Weitervermietung;
e) zur Begehung von Straftaten;
f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen;
g) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können;
h) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist;
i) für Fahrten außerhalb Deutschlands
j) unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten; es gilt die Promillegrenze der StVo;
k) Kinder oder Kleinkinder zu befördern, wenn keine erforderliche Sitzplatzerhöhung oder Kindersitzvorrichtung verwendet wird. Der Nutzer muss alle Herstellerhinweise zum Thema Montage von Kindersitzvorrichtungen befolgen. Dem Nutzer ist es außerdem untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote ist CC berechtigt, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und die ID des Nutzers zu sperren und zu entziehen. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen vom Anbieter hat der Nutzer jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Verbotene Nutzungen. 9.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zu verwenden.
9.2 Ebenso untersagt ist die Weitervermietung oder Verleihung oder die Verwendung für sonstige gewerbliche Zwecke – außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten - oder sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
9.3 Die Nutzung des Fahrzeugs auf unbefestigten Wegen ist nicht gestattet.
9.4 Die Nutzung des Fahrzeugs in anderen Ländern außer solchen der Europäischen Union ist untersagt.
Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren.
Verbotene Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt: · Die Betätigung an motorsportlichen Veranstaltungen oder Tests. · Die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen oder radioaktiven Stoffen. · Die Weitervermietung oder Verleihung. · Das Überlassen an Dritte. · Die Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. · Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt!