Verbotene Nutzungen Musterklauseln

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).
Verbotene Nutzungen. Das Fahrzeug darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
Verbotene Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden für:
Verbotene Nutzungen. 9.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zu verwenden.
Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts - sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen.
Verbotene Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Boot zu verwenden, bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen und Bootstests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven und sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung und Verleihung, zu Fahrten, die außerhalb des vereinbarten Fahrgebietes liegen, zum Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie zu Nachtfahrten und Fahrten bei unsichtigem Wetter, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Das Rauchen im Innenraum der Hausboote sowie in der Nähe des Motors ist verboten . Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an Boot, Motor sowie Einrichtung und Zubehör vorzunehmen. Ankern in der Fahrrinne sowie auf dem Dortmund-Ems-Kanal ist strengsten untersagt. Befestigungen am Ufer, sind außer an Ringen und Pollern ohne ausdrückliche Verbotsschilder, ebenfalls verboten. Das Befahren von Buchten ist unter Motor untersagt und kann zu einer Geldstrafe führen. Würzburg: Ebenso ist das Befahren des alten Hafens (Industriehafen Zell a.M.) und des neuen Hafens (hinter dem Cinemaxx Würzburg) unter Motor verboten. Münster: Die Einfahrt in den Industriehafen (Agravis) und Polizeihafen (Schleuse Münster) ist verboten. Es gilt dort ein absolutes Ankerverbot. Offenes Feuer und Benutzung eigener Grills ist grundsätzlich untersagt. Es ist ausdrücklich verboten, den Grill und Laternen mit Kerzen in geschlossenen Räumen zu benutzen. Die Nutzung der Extras, darf weder zur Schädigung Dritter noch zu Lärmbelästigung, Qualm oder Umweltverschmutzung führen. Das Verwenden von wasserschädlichen Substanzen im Pool ist strengstens untersagt. Es gilt Badeverbot in Häfen, Wehr und Schleusenbereichen und unter Brücken mit 10 Meter Abstand in jede Richtung.
Verbotene Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt und verboten:
Verbotene Nutzungen. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen.‌ - Nutzer, die unbefugt Software aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT- Mitarbeiter*innen geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier-Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt die Datenschutzbeauftragte/der Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial/-ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen.
Verbotene Nutzungen. Zusätzlich zu den anderen Bedingungen, die in der Vereinbarung festgelegt sind, ist es Ihnen untersagt, die mobile Anwendung und Dienste oder den Inhalt zu nutzen: (a) für rechtswidrige Zwecke; (b) um andere zur Durchführung oder Teilnahme an rechtswidrigen Handlungen aufzufordern; (c) um gegen internationale, bundesstaatliche, provinzielle oder staatliche Vorschriften, Regeln, Gesetze oder lokale Verordnungen zu verstoßen; (d) unsere geistigen Eigentumsrechte oder die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verletzen oder gegen sie zu verstoßen; (e) zu belästigen, zu missbrauchen, zu beleidigen, zu schädigen, zu verleumden, zu verleumden, zu verunglimpfen, einzuschüchtern oder zu diskriminieren aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, Alter, nationaler Herkunft oder Behinderung; (f) falsche oder irreführende Informationen zu übermitteln; (g) Viren oder jede andere Art von bösartigem Code hochzuladen oder zu übertragen, der in irgendeiner Weise verwendet wird oder werden kann, die die Funktionalität oder den Betrieb der mobilen Anwendung und Dienste, der Produkte und Dienste Dritter oder des Internets beeinträchtigt; (h) Spam, Phishing, Pharm, Vorwand, Spider, Crawl oder Scrap; (i) für obszöne oder unmoralische Zwecke; oder (j) um die Sicherheitsmerkmale der Mobilen Anwendungen und Dienste, der Produkte und Dienste von Drittparteien oder des Internets zu stören oder zu umgehen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Nutzung der Mobilen Anwendungen und Dienste zu beenden, wenn Sie eine der verbotenen Nutzungen verletzen.