Verbraucherstreitbeilegung. Die HAVAG hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß § 4 söp- Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Zuständig ist die folgende Stelle: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx xxx.xxxx-xxxxxx.xx
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Verbraucherstreitbeilegung. Die HAVAG hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß § 4 söp- Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Zuständig ist die folgende Stelle: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Reise & Verkehr e.V. Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx xxx.xxxx-xxxxxx.xx
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Verbraucherstreitbeilegung. Die HAVAG hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß § 4 söp- Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Zuständig ist die folgende Stelle: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Reise & Verkehr e.V. Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx xxx.xxxx-xxxxxx.xxXxxxxx
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