Folgen des Zahlungsverzugs. 11.1. Ein Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn der Kunde den Kredit und/oder die anfallenden Gebühren/Zinsen nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitstag zurückzahlt. Der Kunde hat Novum den fälligen geschuldeten Betrag dann nebst Verzugszinsen zu zahlen. Im Einzelfall kann Novum einen höheren und der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Der Kunde haftet für jeden Verzugsschaden, den er zu vertreten hat.
11.2. Wenn der Kredit fällig ist, übermittelt Novum bis zu 3 Mahnungen per Post und/oder E-Mail/SMS. Die erste Mahnung wird nach einem (1) Kalendertag ab Fälligkeit der Zahlung übermittelt. Sollte bei Novum daraufhin keine Zahlung eingehen, übermittelt Novum nach sieben (7) und gegebenenfalls nach vierzehn (14) Kalendertagen ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag weitere Mahnungen. Novum ist berechtigt, dem Kunden Mahnschreiben per Post zu übermitteln, deren Zustellung zu zusätzlichen Kosten führen kann. Ziff. 11.1. findet entsprechend Anwendung.
11.3. Nach Verzugseintritt ist Novum berechtigt:
11.3.1. auf Kosten des Kunden professionelle Dritte zu beauftragen, die ihr bei der Eintreibung fälliger Forderungen behilflich sind, und gegebenenfalls den säumigen Kunden in formellen und anerkannten Schuldbüchern/Datenbanken, die die Kredithistorie von Schuldnern enthalten, registrieren zu lassen und/oder
11.3.2. den Ersatz der erforderlichen und zweckmäßigen Kosten zu verlangen, die bei der Einziehung überfälliger Beträge entstanden sind, einschließlich der Kosten eines Inkassobüros, wobei der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag (nach dem anwendbaren Rechtsdienstleistungsgesetz in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nicht übersteigen darf.
Folgen des Zahlungsverzugs. 10.1 Hat ein Kunde eine Rate auch sieben (7), vierzehn
Folgen des Zahlungsverzugs. 10.1 Hat ein Kunde eine Rate auch drei (3), sieben (7), vierzehn (14), einundzwanzig (21) und/oder achtundzwanzig (28) Kalendertage nach dem Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, so ist Ferratum berechtigt, dem Kunden gegen eine Gebühr von sieben Euro und fünfzig Cent (7,50 €) pro Brief eine Mahnung per Post zuzusenden.
10.2 Hat der Kunde eine Rate auch dreißig (30) Kalendertage nach dem jeweiligen Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, ist Ferratum berechtigt, den Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Kunden zur Zahlung sämtlicher fälliger Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen aufzufordern.
10.3 Zudem ist Ferratum berechtigt, auf Kosten des Kunden Dritte mit der Eintreibung der Schuld des Kunden zu beauftragen und den Kunden in Schuldnerverzeichnisse/-datenbanken eintragen zu lassen, in denen die Kredithistorie von Schuldnern verzeichnet wird.
10.4 Des Weiteren hat Ferratum das Recht, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von [ ] des überfälligen Betrags pro Tag oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag in Rechnung zu stellen (je nachdem, welcher der beiden Beträge niedriger ist).
10.5 Ferratum ist berechtigt, Schadenersatz in Bezug auf sämtliche Schäden und Kosten zu verlangen, die im Rahmen der Eintreibung überfälliger Beträge, einschließlich der Einziehung von an Schuldeintreiber geleisteten Zahlungen, entstan- den sind, sofern in letzterem Fall der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag 30 % des gegenüber Ferratum geschuldeten Betrags oder den gesetzlich
10.6 Die Bestimmungen dieses Punkts bestehen über die Auflösung des Kreditrahmenvertrags hinaus fort.
Folgen des Zahlungsverzugs. Sollte der AG seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, so ist next nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutre- ten. Für den Fall dass next bekannt wird, dass sich die finanzielle Situation des AG maßgeblich verschlechtert hat, über den AG ein Konkursverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögens abgewiesen wurde, ist next berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Falls weitere Lieferungen oder Leistungen durch next vereinbart sind und der AG aushaftende Verbindlichkeiten gegenüber next hat, so besteht keinerlei weitere Liefer-/Leistungsverpflichtung von next für die Dauer des Zahlungsverzugs.
Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Nichtzahlung der Prämien oder einer Prämienrate innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit, gleich aus welchem Grund, werden die Versicherungsleistungen des Vertrages nach Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen nach der Versendung eines Einschreibens an den Versicherungsnehmer an seinen letzten bekannten Wohnsitz außer Kraft gesetzt. Zur Sicherstellung der Informationspflicht des Versicherers verschickt der Versicherer das Schreiben auch an die ihm bekannte Email Adresse. Das Einschreiben enthält eine Aufforderung des Versicherers zur Zahlung der fälligen Prämien; ferner wird darin auf deren Fälligkeitsdatum und den Gesamtbetrag dieser Prämien sowie auf die Folgen der Nichtzahlung bei Ablauf der vorstehend genannten Frist hingewiesen. Für einen Versicherungsfall, der während des Zeitraums der Außerkraftsetzung eingetreten ist, kann keine Versicherungsleistung beim Versicherer geltend gemacht werden. Dieser ist berechtigt, den Vertrag zehn Tage nach Ablauf der vorstehend genannten 30-Tage-Frist zu kündigen. Der nicht gekündigte Vertrag tritt wieder in Kraft um null Uhr des Tages, der auf den Tag folgt, an dem dem Versicherer bzw. dem von ihm hierzu benannten Bevollmächtigten die fälligen Prämien, bzw. bei Ratenzahlung des Gesamtbetrags der Jahresprämien, die Prämienraten, die Gegenstand der Zahlungsaufforderung waren, und die während des Zeitraums der Außerkraftsetzung fällig gewordenen Prämien sowie gegebenenfalls die Gerichts- und Einziehungskosten gezahlt wurden. Die Außerkraftsetzung beeinträchtigt nicht die Rechte des Versicherers zur Forderung der Prämien, die später fällig werden, sofern der Versicherungsnehmer zur Zahlung aufgefordert wurde. Dieses Recht beschränkt sich allerdings, auf die auf zwei aufeinander folgende Jahre entfallenden Prämien. Der wegen Nichtzahlung der Prämien außer Kraft gesetzte Vertrag wird nach einer zweijährigen ununterbrochenen Außerkraftsetzung automatisch gekündigt.
Folgen des Zahlungsverzugs. 1. Kommt der AG in Zahlungsverzug, so ist der AN berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu fordern. Der AN hat bei Verzug des AG zudem Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 2,00 Euro für jede Mahnung. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Scha- densersatz anzurechnen, soweit der Schaden in der Rechtsverfolgung begründet ist.
2. Der AN ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
3. Ist der AG Kaufmann, ist der AN zudem berechtigt, dem AG ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 5 % in Rechnung zu stellen.
Folgen des Zahlungsverzugs. Werden Zahlungen (z.B. die vereinbarte Anzahlung oder eine Abschlagsrechnung) nicht oder nicht vollständig oder nicht fristgerecht geleistet, ist der AN berechtigt, seine Leistungen einzustellen bzw. auszusetzen. In solchen Fällen tritt der Terminplan außer Kraft. Ungeachtet des Rechtes, die Leistungen auszusetzen, ist der AN zusätzlich berechtigt, unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die 14-tägige Nachfrist abläuft, ohne, dass der AG die offenen Beträge bezahlt hat. Im Falle des Rücktritts sind dem AN die erbrachten Leistungen auf Basis der vertraglichen Preise zu vergüten. Noch nicht erbrachte Leistungen sind gemäß § 1168 ABGB zu vergüten. Die Verzugszinsen bei nicht zeitgerechter Bezahlung betragen 9,2% über dem Basiszinssatz per anno und beginnen auch ohne Einmahnung durch den AN zu laufen.
Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden alle ihm gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner kann die Genossenschaft weitere Lieferungen an diesen sowie die Erfüllung anderer Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und von ihm die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Folgen des Zahlungsverzugs. 4.2.1 Wird die Prämie trotz Fälligkeit nicht bezahlt, wird der Versicherungsnehmer auf seine Kosten (Fr. 10.-) schriftlich aufgefordert, die Zahlung innert vierzehn Tagen nach Versand der Mahnung, in der er auf die Folgen seiner Säumnis hingewiesen wird, vorzunehmen.
4.2.2 Bleibt die Mahnung ergebnislos, werden nach Ablauf der oben erwähnten Frist die Leistungen der Animalia SA suspendiert.
4.2.3 Die durch ein Mahnverfahren entstehenden, zusätzlichen Verwaltungskosten werden im Umfang von Fr. 30.- dem Versicherungsnehmer auferlegt.
4.2.4 Nebst den durch das Betreibungsamt direkt erhobenen Kosten trägt der Versicherungsnehmer die Kosten der Einleitung eines allfälligen Betreibungsverfahrens im Umfang von Fr. 80.
Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfül- lung verlangen.