Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentli- chen Personenverkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.
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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentli- chen Personenverkehr öffentlichen Personen- verkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen Beförderungsbe- dingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.
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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentli- chen Personenverkehr öffentlichen Personen- verkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen Beförderungs- bedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt. Die LVB nehmen zurzeit nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle teil.
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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentli- chen Personenverkehr e. e.V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, , VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.
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