Common use of Verbraucherstreitbeilegung Clause in Contracts

Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbe- dingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.

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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr e. öffentli- chen Personenverkehr e.V. ist in den einheitlichen Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen des MDV, , VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.

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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbe- dingungen Beförderungs- bedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt. Die LVB nehmen zurzeit nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle teil.

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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr öffentli- chen Personenverkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.

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Verbraucherstreitbeilegung. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr Perso- nenverkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbe- dingungen Beförde- rungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt. Abweichend dazu nehmen die LVB ab dem 01.09.2021 am Verbraucherstreitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teil.

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