Verdienstausfall. Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so wird in Ergänzung zu Ziffer 7.3 AUB ein fester Betrag in Höhe des zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrages, höchstens jedoch 1.000 EUR je Unfallereignis, erstattet.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Verdienstausfall. zu Ziffer 7.3 AUB 2013 (Stand 01-2013) Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen oder freiberuflich freiberuf- lich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so wird in Ergänzung zu Ziffer 7.3 AUB ein fester Betrag in Höhe des zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrages, höchstens jedoch 1.000 EUR je- doch 500,- EURO je Unfallereignis, erstattet.
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Samples: Unfall Versicherungsbedingungen