Verdienstausfall. (zu Ziffer 6.3 AUB 2014) Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder frei- beruflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so erstatten wir einen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der versicherten In- validitätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages. Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag, höchstens jedoch 500 EUR.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Verdienstausfall. (zu Ziffer 6.3 AUB 2014) Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder frei- beruflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so erstatten wir einen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der versicherten In- validitätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages. Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag, höchstens jedoch 500 1.000 EUR.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung