Vereinsvermögen Musterklauseln

Vereinsvermögen. 35) Das Vereinsvermögen ist ausschliesslich Besitz der Vereinigung.
Vereinsvermögen. 1. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Sie haften nicht für Verbindlichkeiten. Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.
Vereinsvermögen. 30. Juni 2008 30. Juni 2007
Vereinsvermögen. Das Vereinsvermögen der SPITEX Klettgau - Randen, bestehend aus Spen- den, Legaten und Mitgliederbeiträgen dient als Puffer zur Sicherstellung der Liquidität des Vereins. Damit können Schwankungen und kurzfristige Verän- derungen schnell aufgefangen werden. Das Vereinsvermögen ist Eigentum der Vereinsmitglieder und wird eingesetzt für • die Attraktivierung der SPITEX-Aktivitäten und -Angebote • die Unterstützung / Förderung von vereinsspezifischen Massnahmen, die den Mitgliedern von SPITEX Klettgau -Randen zu Gute kommen Das Vereinsvermögen soll regelmässig für oben erwähnte Zwecke eingesetzt und nicht angehäuft werden. Übersteigt das Vereinsvermögen 2/3 des Jah- resumsatzes, sind in Absprache mit der Gemeinde Beringen der Generalver- sammlung Vorschläge zur zweckbestimmten Verwendung zu unterbreiten.
Vereinsvermögen. Das Vereinsvermögen gehört dem VfL. Dem einzelnen Mitglied steht ein Anspruch darauf nicht zu. Im Falle einer Fusion mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft fällt das Vereinsvermögen unter näher zu treffenden Bestimmungen der Fusionsgemeinschaft zu. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Osnabrück oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.
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  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und