Vorräte Musterklauseln

Vorräte. 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 118.454,83 93.363,72
Vorräte. Hierzu gehören sämtliche Vorräte an Rohstoffen, in Arbeit befindlichen, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen, fertig bezogenen Teilen, Handelswaren aller Art, verwertbaren Abfällen, Werbematerialien, Betriebs- und Hilfsstoffen aller Art, Lösungsmitteln, Schmiermitteln, Heiz- und Brennstoffen, technischen Gasen, Baustoffen, Lebens- und Genussmitteln in Werkskantinen, nicht wiederverwendbaren Verpackungsmitteln aller Art sowie Edelmetallen und Edelsteinen zu Produktionszwecken, und zwar unabhängig davon, ob in Gebäuden oder im Freien, oberhalb oder unterhalb des Erdniveaus.
Vorräte. 1. Waren 644.431,40 307.649,01
Vorräte. 7.1 Der Lieferant muss jederzeit in der Lage sein, einen Nachweis über die Verfügbarkeit der Pro- dukte zu erbringen. Die Produktionseinstellung eines Produkts muss ALLEGION umgehend per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden und darf nicht während einer Auslaufpha- se von weniger als 24 Monaten nach der Mitteilung erfolgen. Hat der Lieferant ALLEGION über seine Absicht zur Einstellung eines Produkts in Kenntnis gesetzt und ist ALLEGION außerstande, dieses Produkt über einen anderen Lieferanten zu beziehen, ist der Lieferant verpflichtet, ALLEGION auf die meist geeignete Ersatzlösung hinzuweisen.
Vorräte. Es werden angemessene Gängigkeitsabschläge auf Ersatzteile unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Einsatzes vorgenommen.
Vorräte. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und des Vormaterials erfolgt zu gleitenden Durchschnittspreisen. Rollendes Material wird zu Fakturenwerten bewertet. Für ungängiges Material werden Wertberichtigungen in Form eines Abschlages je nach Lagerdauer und konstruktiver Verwertbarkeit vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden neben Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Dem Prinzip der verlustfreien Bewertung wird durch auftragsbezogene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht Fremdwährungsforderungen mit dem niedrigeren Geldkurs der Bank Austria zum 31. Dezember 2023 zu bewerten sind. Für erkennbare Risiken werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Soweit erforderlich, wird die spätere Fälligkeit durch Abzinsung berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung sind zum Anschaffungskurs bzw. zum Mittelkurs der Bank Austria zum 31. Dezember 2023 bewertet.
Vorräte. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich aus Rohstoffen mit EUR 4,70 Mio. und Hilfsstoffen mit EUR 0,45 Mio. zusammen. Die unfertigen Erzeugnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Vorräte. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betreffen die Lager der verschiedenen Speicherstandorte sowie eigene Gasbestände, welche mit den Anschaffungskosten bewertet wurden. Soweit die Wiederbeschaffungskosten für diese Gasbestände am Bilanzstichtag unter den Anschaf- fungskosten lagen, erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Eine Wertaufholung bis zur Höhe der Anschaffungskosten für die in Vorjahren aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschriebenen Erdgasbestände erfolgt immer dann, wenn sich die Marktwerte entsprechend erholt haben. Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden einerseits der eigene Bestand an Erdgas (5.664 TEUR; Vorjahr: 1.089 TEUR) zum physischen betrieblichen Eigenverbrauch, zur Einhaltung der genehmigten Rahmenparameter und zur Einhaltung bestimmter Kundenverträge und andererseits das Magazinmaterial für die Untergrundspeicher (1.446 TEUR; Vorjahr: 1.692 TEUR) bilanziert.
Vorräte. Es besteht kein eigenes Warenlager. Anlass zu Pauschalwertberichtigungen besteht nicht, eine wechselmäßige Verbriefung von Forderungen liegt nicht vor. Gesamtbetrag CHF Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.549.427,20 sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 6.378,85 Summe Forderungen 2.555.806,05 Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden. Infolge der Steuerfreiheit allfälliger Beteiligungs- und Wertschriftveräußerungen besteht derzeit keine Veranlassung zum Ausweis latenter Steuerschulden, da es derzeit nur Finanzvermögen gibt.