Gewinnrücklagen Musterklauseln

Gewinnrücklagen. 1. gesetzliche Rücklage 9.278,69 0,00
Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen betragen 1.470.601 EUR (Vj. 1.470.601 EUR) und fallen insgesamt unter § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB. Verlustvortrag 1. Januar 2021 -6.143.414,72 Jahresfehlbetrag 2021 -15.320.383,14 Zuweisung aus der Kapitalrücklage 15.000.000,00 Bilanzverlust 2021 -6.463.797,86 Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapita...
Gewinnrücklagen. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Andere Gewinnrücklagen 53.181.354,91 25.432 einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.255.381.023,84 1.089.297
Gewinnrücklagen. 1. Gebundene Gewinnrücklagen 1.661.133,72 1.226.783,00 Xxxxxxxxxxx 0. Freie Gewinnrücklagen 337.013,20 767.584,40 1.998.146,92 1.994.367,40
Gewinnrücklagen. 1. Gesetzliche Rücklage 24.086,18 24.086,18
Gewinnrücklagen. 1. Gesetzliche Rücklage 35.400,00 35.400,00
Gewinnrücklagen. 1. andere Rücklagen (freie Rücklagen)
Gewinnrücklagen. 2. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00 Gesetzliche Rücklage 405.000,00 405.000,00 II. Sachanlagen 63.029,90 29.806,00 III. Bilanzgewinn 35.737.850,77 27.360.375,08 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 40.192.850,77 31.815.375,08 einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.125.203,72 18.182.874,72 B. Rückstellungen