Gewinnrücklagen Musterklauseln

Gewinnrücklagen. 1. Gesetzliche Rücklage 77 77 2. Andere Gewinnrücklagen 17.819 17.788 17.896 17.865
Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen betragen 1.470.601 EUR (Vj. 1.470.601 EUR) und fallen insgesamt unter § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB. Verlustvortrag 1. Januar 2021 -6.143.414,72 Jahresfehlbetrag 2021 -15.320.383,14 Zuweisung aus der Kapitalrücklage 15.000.000,00 Bilanzverlust 2021 -6.463.797,86 Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapita...
Gewinnrücklagen. 1. gesetzliche Rücklage 43.621,22 9.278,69
Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen des BayWa-Konzerns umfassen die Bewertungsrücklage und die übrigen Gewinnrücklagen. Letztere setzt sich aus der gesetzlichen und der satzungsmäßigen Rücklage, der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und den anderen Gewinnrücklagen zusammen. Der BayWa-Konzern erfasst Veränderungen des beizu- legenden Zeitwerts bestimmter Eigenkapitalinstrumente im sonstigen Ergebnis. Diese Veränderungen werden in der Bewertungsrücklage im Eigenkapital kumuliert. Darüber hinaus umfasst die Bewertungsrücklage den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust. In den anderen Gewinnrücklagen sind hauptsächlich die Gewinnrücklagen der einbezogenen Tochterunternehmen enthalten. Die Gewinnrücklagen beinhalten zudem Auswirkungen aus Anteilserwerben bzw. -verkäufen, die keinen Einfluss auf eine bestehende Beherrschungssituation haben und erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Die Gewinnrücklagen des Konzerns betragen am Bilanzstichtag 662,4 Mio. Euro (Vorjahr: 735,9 Mio. Euro). Davon entfallen 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) auf gesetzliche Rücklagen, 22,3 Mio. Euro (Vorjahr: 63,8 Mio. Euro) auf die Bewertungsrücklage, minus 244,9 Mio. Euro (Vorjahr: minus 162,8 Mio. Euro) auf die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und 879,4 Mio. Euro (Vorjahr: 829,4 Mio. Euro) auf andere Gewinnrücklagen. Einstellungen und Entnahmen bei den Gewinnrücklagen ergeben sich sowohl beim Mutterunternehmen BayWa AG als auch bei den einbezogenen Tochterunternehmen.
Gewinnrücklagen. 1. Gebundene Gewinnrücklagen 1.661.133,72 1.226.783,00 Xxxxxxxxxxx 0. Freie Gewinnrücklagen 337.013,20 767.584,40 1.998.146,92 1.994.367,40 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 4.140.536,86 190.240,00 III. Ergebnisvorträge Ideeller Bereich 3.779,52- 849.140,14- Gebäude 1.434.700,00 1.466.436,00 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Fahrzeuge, Transportmittel 99.553,00 124.206,00 IV. Vereinsergebnis 3.779,52 849.140,14 Vereinsausstattung 0,00 0,00 B. SONSTIGE SONDERPOSTEN Sonstige Anlagen und Ausstattung 50.626,00 43.562,00 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 58.942,79 0,00 Nutzungsgebundenes Kapital 6.026.775,62 1.555.888,62 5.784.358,65 1.824.444,00
Gewinnrücklagen. 1. andere Rücklagen (freie Rücklagen)
Gewinnrücklagen. Rücklage für eigene Anteile 298.240,00 0,00
Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen wurden im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses um 19.825 T€ erhöht. Die Gewinnrücklagen betragen am Jahresende 144.224 T€, es handelt sich dabei ausschließlich um andere Gewinnrücklagen.
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