Verfahren bei Auflösung des Fonds. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Verwahrstelle wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eingestellt und der Fonds abgewickelt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds abzüglich der noch durch den Fonds zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten werden an die Anleger verteilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Fonds Ansprüche auf Auszahlung des Liquidationser- löses haben. Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätestens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des Fonds wird der Auflösungsbericht im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Während die Verwahrstelle den Fonds abwickelt, erstellt sie jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Bericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Diese Berichte sind ebenfalls spätestens drei Monate nach dem Stichtag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Verfahren bei Auflösung des Fonds. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Verwahrstelle wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eingestellt und der Fonds abgewickelt.
Verfahren bei Auflösung des Fonds. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Verwahrstelle wird die Ausgabe und Rück- nahme von Anteilen eingestellt und der Fonds abgewickelt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds abzüglich der noch durch den Fonds zu tra- genden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten werden an die Anleger verteilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Fonds Ansprüche auf Auszahlung des Liquidationserlöses haben. Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätestens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des Fonds wird der Auflösungsbericht im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx bekannt gemacht. Während die Verwahrstelle den Fonds abwickelt, erstellt sie jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Bericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Diese Berichte sind ebenfalls spätestens drei Monate nach dem Stichtag im Bundes- anzeiger bekannt zu machen. Die Gesellschaft kann das Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Die Übertragung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die BaFin. Die genehmigte Übertragung wird im Bun- desanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht des Fonds sowie den in diesem Ver- kaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien bekannt gemacht. Der Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und der aufnehmenden Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Übertragung darf jedoch frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger wirksam werden. Sämtliche Rechte und Pflichten der Gesell- schaft in Bezug auf den Fonds gehen dann auf die aufnehmende Kapitalverwaltungsgesellschaft über.
Verfahren bei Auflösung des Fonds. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Verwahrstelle wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eingestellt und der Fonds abgewickelt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds abzüglich der noch durch den Fonds zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten werden an die An- leger verteilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Fonds Ansprüche auf Auszahlung des Liquidationserlöses haben. Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbe- richt, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätestens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des Fonds wird der Auflösungsbericht im Bundesanzeiger und auf der 3 §26 Insolvenzordnung. Homepage der Gesellschaft unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx/Xxxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxx- fonds bekannt gemacht. Während die Verwahrstelle den Fonds abwickelt, erstellt sie jährlich so- wie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Bericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Diese Berichte sind ebenfalls spätestens drei Monate nach dem Stichtag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.