Verfahrensarten Musterklauseln

Verfahrensarten. In Abhängigkeit vom Auftragswert und der Schwellenwerte werden öffentliche Aufträge nach Xxxx des Auftraggebers entweder im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren vergeben.
Verfahrensarten. Das Schadenfeststellungsverfahren ist aufgegliedert in Ȣ das Einfache Verfahren, Ȣ das Förmliche Verfahren und Ȣ das Obmannsverfahren.
Verfahrensarten. 1 Es werden folgenden Verfahrensarten unterschieden:
Verfahrensarten. Die Schätzung ist aufgegliedert in · die einfache Schätzung, · die Generalschätzung und · die Obmannschätzung
Verfahrensarten. (1) In Studiengängen, in welchen in den beiden vorangegangenen Semestern alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden konnten und die Zahl der Eingeschriebenen die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze nicht oder nicht wesentlich überschritten hat, soll ein Verteilungsverfahren festgelegt werden, es sei denn, dass aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, dass die Zahl der Einschreibungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze wesentlich übersteigen wird.
Verfahrensarten. Als Nominierungsersatzverfahren kommen z.B. folgende Verfahren in Betracht: Onlinesteuerung Bei der Onlinesteuerung steuert RWE Transportnetz Gas mit dem jeweiligen Online- Messwert des transportrelevanten Ausspeisepunktes die Gasmengen an dem zugeord- neten Einspeisepunkt als Einspeisung in ihr Netz ab. Der Bilanzkreisverantwortliche hat sicherzustellen, dass RWE Transportnetz Gas die erforderlichen Online-Messdaten je- weils im Drei-Minuten-Takt online bereitgestellt werden.
Verfahrensarten. 1 In Abhängigkeit vom Auftragswert und der Schwellenwerte werden öf- fentliche Aufträge nach Xxxx des Auftraggebers entweder im offenen Ver- fahren, im selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändi- gen Verfahren vergeben.
Verfahrensarten a. Vereinfachtes Verfahren beim Minderjährigenunterhalt, §§ 249 – 260 FamFG

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.