Common use of Verfahrensbestimmungen Clause in Contracts

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse vereinbarte Übertragungs- verfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse ist eine Auf- zeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungen) bzw. Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- spricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung der Sparkasse zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragung, Datenfernübertragung

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Über- tragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage Anla- ge 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer Teil- nehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. Zahlungsemp- fängers beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen maß- geblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister eingeschalte- ten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehenent- stehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren de- ren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation Legiti- mation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalenderta- gen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. beziehungsweise Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart verein- bart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation Spezifi- kation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anfor- derung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge Zahlungs- vorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnetgekenn- zeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift Unter- Stand April 2018 schrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/Sammelauftrag unterschriebenen Begleitzettel zu autorisierenautori- sieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen eingegangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten vereinbar- ten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag Begleitzettel im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag Begleitzettel der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-DFÜ- Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien Kontroll- richtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienst- leister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung Kundenken- nung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten des Kunden.. NLB 110 270.100 (Fassung 14/09/2019) (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. Fälligkeitstermin Fälligkeitster- min (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart verein- bart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche unver- bindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxxunterschriebenen Begleitzet- tel/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung Datenfern- übertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen eingegangen sind und die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich erfolg- reich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet unter- zeichnet worden ist.

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Samples: Bedingungen Für Datenfernübertragung

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-DFÜ- Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. den Kontoidentifikationscode (Kontonummer oder IBAN) des Zahlungsempfängers beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen und - soweit diese Angabe erforderlich ist - den Zahlungsdienstleisteridentifikationscode (Bankleitzahl oder BIC) des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers beziehungsweise des Zahlungsdienstleisters des Zahlers (Zahlstelle) zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung des Kontoidentifikationscodes und - soweit diese Angabe vorhanden ist – des Zahlungsdienstleisteridentifikationscodes vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin Ausführungstag in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede jeden Einreichung und jeden Abruf von Dateien Datenaustausch ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder ent- weder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxxunterschriebenen Begleitzettel/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen eingegangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Belegungsund Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxxunterschriebenen Begleitzettel/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen eingegangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertra- gungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation Do- kumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer Teil- nehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachtenbeach- ten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- Bele- gungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates Forma- tes (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. Zahlungsempfän- gers beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister eingeschalte- ten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags Auftrages zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungen) bzw. beziehungsweise Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen sei- nen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge Zahlungsvor- gänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet bearbei- tet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information Informati- on dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxxunterschriebenen Begleitzettel/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksamwirk- sam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten ver- einbarten Zeitraumes einge- gangen eingegangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten vereinbar- ten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum Zeit- raum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragung

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen techni- schen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags Auftrages zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus hier- aus entstehen, gehen zulasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. beziehungsweise Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren unter Verwendung der FinTS-Schnittstelle gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate (Anlage 3) oben unter Ziffer 1.3 beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung IBAN1 des Zahlungsempfängers bzw. beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen und – soweit diese Angabe erforderlich ist – die BIC2 des Zahlungsdienstleisters des Zah- lungsempfängers beziehungsweise des Zahlungsdienstleisters des Zahlers (Zahlstelle) zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung von IBAN und – soweit diese Angabe vorhanden ist – BIC vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags Auf- trags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten des Kundenzu Lasten der Nutzer. (53) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden über- tragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum Zeit- raum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. beziehungsweise Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- spricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung der Sparkasse zur Verfügung zu stellen. (74) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information Informati- on dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) 5) Die per DFÜ mittels der Schnittstelle FinTS eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit durch die in Ziffer 2.2 der Sparkasse vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/Sammelauftrag Bedingungen für die Teilnahme am Online-Banking genannten Authentifi- zierungsinstrumente zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen techni- schen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags Auftrages zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus hier- aus entstehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. beziehungsweise Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn – alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen sind und – die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn – der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und – der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen techni- schen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. beziehungsweise Fälligkeitstermin (LastschriftenLast- schriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung An- forderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer UnterschriftUnterschrift , wenn - alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen ein- gegangen sind und Stand 05/2019 - die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/SammelauftragSammelauftrag , wenn - der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse Bank eingegangen ist und - der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Datenfernübertragung

Verfahrensbestimmungen. (1) Für das zwischen Kunde und Sparkasse Bank vereinbarte Übertragungs- verfahren Übertragungsverfahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenfor- mate Datenformate (Anlage 3) beschriebenen AnforderungenAnforderun- gen. (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das DFÜ-DFÜ- Verfahren und die Spezifikationen beachten. (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und Kontrollrichtlinien Kontrollricht- linien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). (4) Der Nutzer hat die Kundenkennung des Zahlungsempfängers bzw. beziehungsweise des Zahlers gemäß den maßgeblichen Sonderbedingungen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennung vorzunehmenvorzu- nehmen. Fehlerhafte Angaben können Xxxxxxxxxx- gen Fehlleitungen des Auftrags zur Folge haben. Schäden und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten zu Lasten des Kunden. (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Sparkasse Bank ist eine Auf- zeichnung Aufzeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen. Diese ist von dem vom Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalen- dertagen Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin Aus- führungstermin (für Über- weisungenÜberweisungen) bzw. Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehreren Ter- minen Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Sparkasse Bank kurzfristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von Dateien 08.22, f001 ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b) ent- sprichtentspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anforde- rung Anforderung der Sparkasse Bank zur Verfügung zu stellen. (7) Soweit die Sparkasse Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet. (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Sparkasse Bank vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie- xxxxx Xxxxxxxxxxxxx/unterschriebenen Begleitzettel/ Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsdaten werden als Auftrag wirksam a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per Datenfernübertragung Datenfernüber- tragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes einge- gangen eingegangen sind und die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können oder b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der Sparkasse eingegangen Bank ein- gegangen ist und der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend unterzeichnet worden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen