Vergütung, Zahlungen Musterklauseln

Vergütung, Zahlungen. 1.4.1 Soweit im Vertrag bzw. Leistungsschein nicht anderweitig vereinbart, sind Zahlungsverpflichtungen nach Eingang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, sind der Kaufpreis, die Maintenance- bzw. sonstige Dienstleistungsgebühren (z.B. für operative Aufgaben bzw. Consulting) auch ohne Überlassung der Appliance bzw. Erbringung der Leistung fällig. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die Maintenancegebühren bzw. Gebühren für Operations Engineering Leistungen im Voraus der jeweils vereinbarten Leistungsperiode zu entrichten.
Vergütung, Zahlungen. 1.3.1 Soweit im Angebot nicht anderweitig geregelt, sind Zahlungsverpflichtungen 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, sind der Kaufpreis, die Miete, die Maintenance- bzw. sonstige Dienstleistungsgebühren (z.B. für operative Aufgaben bzw. Consulting) auch ohne Überlassung der Software bzw. Erbringung der Leistung fällig. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die Mietgebühren, Maintenancegebühren (im Fall der Softwaremiete bereits in der Mietgebühr enthalten) bzw. Gebühren für Operations Engineering Leistungen im Voraus der jeweils vereinbarten Leistungsperiode (z.B. jährlich, vierteljährlich) zu entrichten.
Vergütung, Zahlungen. 1.3.1 Soweit im Angebot nicht anderweitig geregelt, sind Zahlungsverpflichtungen 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, ist die Vergütung für die Cloud-Services (Cloud-Gebühr) bzw. sonstige Dienstleistungsgebühren (z.B. Consulting) auch ohne Überlassung der Software bzw. Erbringung der Leistung fällig. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist die Cloud-Gebühr im Voraus der jeweils vereinbarten Leistungsperiode (z.B. monatlich, jährlich, vierteljährlich) zu entrichten.
Vergütung, Zahlungen. Es gilt der in den Seminar-, Schulungs- und Trainingsunterlagen ausgewiesene Seminarpreis. Falls ein solcher nicht angegeben ist, gilt der in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste ausgewiesene Satz. Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Nicht- oder nur teilweise Teilnahme am Seminar hat keinen Einfluss auf den Preis und die Fälligkeit der Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen.
Vergütung, Zahlungen. 05.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgen- den Vergütungs- und Zahlungsbedingungen: - Die Vergütung wird nach Aufwand zu den aktuellen allgemein gültigen Tagessätzen von XXXXXX berech- net. - Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüg- lich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. - SCHEER kann monatlich abrechnen. - Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, doku- mentiert XXXXXX die Art und Dauer der personenbe- zogenen Tätigkeiten (z.B. über Angabe der Ticket- nummer) und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. - Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug frei Zahlstelle zu zahlen.
Vergütung, Zahlungen. 1.4.1 Die Vergütung für die Cloudleistungen ist nach Inbetriebnahme und Eingang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, ist die Vergütung für die Cloudleistungen auch ohne Überlassung der Software fällig. Die Vergütung für die Cloudleistungen ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Vergütung, Zahlungen. 3.1 Die Vergütung wird als Festpreis berechnet. Abweichend davon können die Vertragspartner vereinbaren, dass nach Aufwand zu vergüten ist. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung hinzugerechnet.
Vergütung, Zahlungen. Die Leistungen des Trust Centers werden dem Kunden zu den bei der Antragstellung bekannt gegebenen Tarifen in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten die Ziffer 5.1, 5.2 und 5.3 der AGB.
Vergütung, Zahlungen. 1.4.1 Sofern vertraglich nicht anderweitig geregelt, sind der Kaufpreis für die Hardware sowie die Gebühr für den Hardware Support Service nach Überlassung der Hardware und Eingang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, sind der Kaufpreis und die Gebühr für den Hardware Support Service auch ohne Überlassung der Hardware fällig.
Vergütung, Zahlungen. 6.1 Der Anbieter erhält für die im Leistungsschein festgelegte Leistung eine Vergütung zu den dort festgelegten Konditionen.