Vergütungs- und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 6.1 Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von TÜV SÜD.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. Die Nutzung unserer Software in der Basisversion ist grundsätzlich kostenlos. Möchtest du jedoch mehr Funktionalitäten oder User, bieten wir dir an, gegen ein monatliches Entgelt zu einem kostenpflichtigen Plan zu wechseln. Die jeweiligen Kosten und Bedingungen für die von uns angebotenen Pläne kannst du dem Subscriptions Agreement entnehmen.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 6.1 Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungs- grundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der SWH.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. Alle vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In den Preisen sind alle Auslagen enthalten, die zur ordnungsgemäßen. vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistungen notwendig sind. Zahlung erfolgt nach restloser ordnungsgemäßer Ausführung aller Leistungen und Anerkennung und Abnahme der Leistungen und Gewerke. Rechnungen werden nach Abnahme und Anerkennung spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug bezahlt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, soweit sie von Eccos Impact GmbH/Xxxxx Xxxxx vorher ausdrücklich angeordnet wurden und die Stundeberichte spätestens alle zwei Wochen mit der Rechnungslegung vom Unternehmen zur Anerkennung vorgelegt werden. Es gelten die im Angebot festgelegten Stundenpreise.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 6.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Honorarta- belle der STEINACKER Technische Überwachungsgesell- schaft mbH, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Die amtlichen Prüfungen unterliegen der GTÜ-Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Bei Fehlen eines gültigen Leis- tungsverzeichnisses sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 8.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils gültigen Fassung des bei Vertragsabschluss gültigen Angebotes von B&K, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Angebotes sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 6.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach dem jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsverzeichnis von HAUSER ENGINEERING, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Leistungsverzeichnisses sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. (1) Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Lieferung bzw. Leistung nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Eatec Elektro Automation GmbH Preisliste. Preise verstehen sich netto ab Lager ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 6.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach dem jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsverzeichnis von RENTA.tec, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Ist ein Leistungsverzeichnis nicht vorhanden, richtet sich die Höhe der Vergütung nach der einzelvertraglichen Regelung.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen. 8.1 Es gelten die Preise der bei Leistungserbringung gültigen Preisliste der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.