Common use of Vergütungsarten Clause in Contracts

Vergütungsarten. Für die Vergütung der Leistungen des Unternehmers sollen nach Möglichkeit Einheitspreise, Globalpreise oder Pauschalpreise vereinbart werden. Für bestimmte Leistungen (vgl. 2.3) können Regiepreise abgemacht werden. Einheitspreis: Einzelne Leistungen, Stückzahlen (Einheitspreisvertrag) Globalpreis: Gesamtpreis für eine einzelne Leistung, Pauschalpreis*: einen Werkteil oder ein gesamtes Werk (Gesamtpreisvertrag) [* nicht Teuerungsberechtigt] Richtpreis: Schätzung der Kosten für bestimmte Regiearbeiten (Kostenvoranschlag) Regiepreis: Preis nach Aufwand (siehe 2.3) per Preis: Optionen oder Varianten, die nicht im Angebot oder im Vertrag inbegriffen sind, jedoch gegen Vergütung zusätzlich bestellt werden können. Die Preise beziehen sich auf die vereinbarten Arbeitsleistungen und Lieferungen gemäss Werkvertrag und unter der Voraussetzung, dass die Ausführung gemäss vereinbarten Etappen erfolgt. Darüberhinausgehende Leistungen und Lieferungen werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und nach den aktuell üblichen Tarifen und Preis- listen berechnet. Der Leistungsumfang (inbegriffene/nicht inbegriffene Leistungen) bestimmt sich dabei nach Ziffer 2 der SIA-Norm 118/318. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten zudem folgende Bestimmungen: • Bau- und Terrainaufnahmen, technische Berechnungen, Pläne und Skizzen werden gesondert berechnet ge- mäss Tarif „JardinSuisse für gärtnerische Projektierungs- und Beratungsarbeiten“. • Für Pflanzenlieferungen sind die Referenzpreislisten von Mitgliedern JardinSuisse massgebend. • Bei Extra-Qualität von Materialien oder bei persönlicher Auswahl der Pflanzen durch den Kunden bleiben Preisänderungen vorbehalten. • Werden Materialien bauseits geliefert, so hat der Unternehmer das Recht, die Lohnansätze für die Verarbei- tung dieser Materialien um 15% zu erhöhen. Arbeitsleistungen, deren Zeit-, Maschinen- und Material- aufwand sich im Voraus schwer bestimmen lassen (Roh- planiearbeiten, Umänderungen usw.) werden im Interesse von Bauherrschaft und Unternehmer in Regie gegen täglich erstellten Rapport ausgeführt. Die Abgabe der Rapporte und Lieferscheine erfolgt periodisch, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Spätestens mit der Schlussrechnung werden die Unterlagen dem Bauherrn übergeben. Ohne gegenläufige Vereinbarung gelten folgende Grundsätze: • Die Materialpreise verstehen sich ab Magazin oder Liefer- werk. Die Auflade- und Zufahrtskosten werden se- parat verrechnet. • Die Benützung von Handwerkzeug ist in den Lohnansätzen inbegriffen. • In den Tarifansätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitertransporte, Weg- und Auswärtszulagen werden zusätzlich verrechnet. Der Weg vom Geschäftsdomizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet. • Gebühren für die Benützung von öffentlichem oder privatem Grund, für Ablagerungen und Deponien, für In- stallationen, Signalisationen, Beleuchtungen und Wasser werden gesondert verrechnet. • Der Unternehmer haftet nur für unter seiner Leitung ausgeführte Regiearbeiten. Für Xxxxxxx, die durch seine Belegschaft, aber nicht im Rahmen von unter seiner Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, trägt er keine Haftung. • Beanstandungen und Mängelrügen wegen fehlerhaften Materiallieferungen und/oder Schäden am gelieferten Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware unter genauer Angabe der Mängel anzubrin- gen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.mahrergartenbau.ch, www.gartus.ch, www.gerbergartenbau.ch

Vergütungsarten. Für die Vergütung der Leistungen des Unternehmers sollen nach Möglichkeit Einheitspreise, Globalpreise oder Pauschalpreise Pau- schalpreise vereinbart werden. Für bestimmte Leistungen (vgl. 2.3) können Regiepreise abgemacht werden. Einheitspreis: Einzelne Leistungen, Stückzahlen (EinheitspreisvertragEin- heitspreisvertrag) Globalpreis: Global- oder Gesamtpreis für eine einzelne Leistung, Leistung Pauschalpreis*: einen Werkteil oder ein gesamtes Werk (Gesamtpreisvertrag) [* nicht Teuerungsberechtigt] Richtpreis: Schätzung der Kosten für bestimmte bestimm- te Regiearbeiten (Kostenvoranschlag) Regiepreis: Preis nach Aufwand (siehe 2.3) per Preis: Optionen oder Varianten, die nicht im Angebot oder im Vertrag inbegriffen sind, jedoch gegen Vergütung zusätzlich bestellt werden können. Die Preise beziehen sich auf die vereinbarten Arbeitsleistungen Arbeitslei- stungen und Lieferungen gemäss Werkvertrag und unter der Voraussetzung, dass die Ausführung gemäss vereinbarten Etappen erfolgt. Darüberhinausgehende Darüber hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit Arbeits- zeit und nach den aktuell üblichen Tarifen und Preis- listen Preislisten berechnet. Der Leistungsumfang (inbegriffene/nicht inbegriffene inbe- griffene Leistungen) bestimmt sich dabei nach Ziffer 2 der SIA-Norm 118/318. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten zudem folgende fol- gende Bestimmungen: • Bau- und Terrainaufnahmen, technische Berechnungen, Pläne und Skizzen werden gesondert berechnet ge- mäss gemäss Tarif „JardinSuisse für gärtnerische Projektierungs- und Beratungsarbeiten“. • Für Pflanzenlieferungen sind die Referenzpreislisten von Mitgliedern JardinSuisse massgebend. • Bei Extra-Qualität von Materialien oder bei persönlicher Auswahl der Pflanzen durch den Kunden bleiben Preisänderungen Preis- änderungen vorbehalten. • Werden Materialien bauseits geliefert, so hat der Unternehmer Unter- nehmer das Recht, die Lohnansätze für die Verarbei- tung Verarbeitung dieser Materialien um 15% zu erhöhen. Arbeitsleistungen, deren Zeit-, Maschinen- und Material- aufwand sich im Voraus schwer bestimmen lassen (Roh- planiearbeiten, Umänderungen usw.) werden im Interesse von Bauherrschaft und Unternehmer in Regie gegen täglich erstellten Rapport ausgeführt. Die Abgabe der Rapporte und Lieferscheine erfolgt periodisch, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Spätestens mit der Schlussrechnung werden die Unterlagen dem Bauherrn übergeben. Ohne gegenläufige Vereinbarung gelten folgende Grundsätze: • Die Materialpreise verstehen sich ab Magazin oder Liefer- werk. Die Auflade- und Zufahrtskosten werden se- parat separat verrechnet. • Die Benützung von Handwerkzeug ist in den Lohnansätzen Lohnan- sätzen inbegriffen. • In den Tarifansätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitertransporte, Weg- und Auswärtszulagen werden zusätzlich verrechnet. Der Weg vom Geschäftsdomizil Geschäfts- domizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet. • Gebühren für die Benützung von öffentlichem oder privatem priva- tem Grund, für Ablagerungen und Deponien, für In- stallationenInstal- lationen, Signalisationen, Beleuchtungen und Wasser werden gesondert verrechnet. • Der Unternehmer haftet nur für unter seiner Leitung ausgeführte aus- geführte Regiearbeiten. Für Xxxxxxx, die durch seine BelegschaftBe- legschaft, aber nicht im Rahmen von unter seiner Aufsicht Auf- sicht ausgeführten Arbeiten entstehen, trägt er keine Haftung. • Beanstandungen und Mängelrügen wegen fehlerhaften Materiallieferungen und/oder Schäden am gelieferten Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware unter genauer Angabe der Mängel anzubrin- genanzubringen.

Appears in 2 contracts

Samples: zweifel-ag.ch, www.wetzelgartenbau.ch