Verhalten im Schadensfall Musterklauseln

Verhalten im Schadensfall. 1. Bitte lesen Sie sich den entsprechenden Abschnitt dieser Bedingungen durch, um zu erfahren, welcher Versicherungsschutz besteht. Achten Sie dabei insbesondere auf die Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse.
Verhalten im Schadensfall a) Der Versicherungsnehmer hat einen Schadensfall zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden Versicherung anzuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu machen. zur Konditionsdifferenzdeckung unverzüglich zu melden, sobald er von dem anderweitigen Versicherer informiert wird, dass ein gemeldeter Schadensfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht fällt. Diese schriftliche Information des anderweitigen Versicherers hat der Versicherungsnehmer unverzüglich zur Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche einzureichen.
Verhalten im Schadensfall. Der Mieter / Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen. Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne von § 142 Strafgesetzbuch-StGB ist zu beachten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall- /Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Verhalten im Schadensfall. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zur weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren. Im Schadenfall außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters ist die Schadenhotline des Herstellers zur weiteren Vorge- hensweise zu kontaktieren: 0800-VWSERVICE (=0800-897378423). Ggf. unfallbedingte Abschleppkosten, die Sachverständigenkosten nach vorheriger Absprache, die Reparaturkosten sowie die Kosten für einen Ersatzmietwagen werden innerhalb Deutschlands unbeschadet der endgültigen Kostentra- gungspflicht und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zunächst vom Vermieter übernommen. Vor Inanspruchnahme eines Ersatzmietwagens ist hierfür die Freigabe des Vermieters einzuholen. Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadenminderung und Beweissicherung erforderli- chen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, dass:
Verhalten im Schadensfall. Für Informationen zur Versicherung lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen von Generali. Sollten Sie einen Schaden am Mietwagen erleiden oder der Mietwagen gestohlen werden, bestehen folgende Obliegenheiten: • Unverzügliche Benachrichtigung der lokalen Autovermietung, • Benachrichtigung der Polizei, die einen Polizeibericht erstellt, • Ein Polizeibericht wird dann benötigt, wenn die Mietbedingungen des lokalen Vermieters dies verlangen oder wenn es durch den Unfall zu einem Personenschaden gekommen ist, Ausstellung eines Schadensberichtes von der lokalen Autovermietung bei Rückgabe des Fahrzeuges mit Unterschrift des lokalen Autovermieters. Um die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung bzw. des der Kaskoversicherung ähnlichen Versicherungsschutzes erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar: • den Schadensbericht unterschrieben vom lokalen Autovermieter und Ihnen, • den Polizeibericht, • die Kopie des Mietvertrages, • den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. den Nachweis der Belastung der Kreditkarte. Den Anspruch auf Erstattung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem Schadensfall bei CarDelMar geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche gegenüber CarDelMar nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Sollte ein Schaden am Mietwagen eintreten, ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, jedoch spätestens am Folgetag, der Versicherung zu melden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Kontaktadresse entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen.
Verhalten im Schadensfall. Für den Schadensfall (Unfall, Brand, Wild oder sonstige Schäden) verpflichtet sich der Mieter den Vermieter unverzüglich und umfassend zu informieren. - auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter ist unverzüglich die Polizei zu verständigen - bei Unfällen muss der Bericht Zeit und Datum, insbesondere Namen und Anschrift sämtlich beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen und Versicherungspolizzen aller beteiligter Fahrzeuge enthalten. - der Mieter hat eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben. - bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar sämtliche erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter zu veranlassen. - der Mieter muß einen schriftlichen Bericht ggf. mit Skizze erstellen.
Verhalten im Schadensfall. Der Versicherte hat den Versicherungsfall unverzüglich den Versicherern anzuzeigen. Der Versicherte ist verpflichtet, für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, den Versicherern jede notwendige Auskunft zu geben und deren Anweisungen zu folgen. Äußerlich erkennbare Schäden sollten aus Beweissicherungsgründen bei Ablieferung des Umzugsgutes gemeinsam mit dem Möbelspediteur festgestellt und schriftlich festhalten
Verhalten im Schadensfall. Sollten Sie einen Schaden erleiden oder der Mietwagen gestohlen werden, bestehen folgende Obliegenheiten: - Unverzügliche Benachrichtigung der lokalen Autovermietung, - Benachrichtigung der Polizei, die einen Polizeibericht erstellt, - Ein Polizeibericht wird dann benötigt, wenn die Mietbedingungen des Vermieters dies verlangen oder wenn es durch den Unfall zu einem Personenschaden gekommen ist. - Ausstellung eines Schadensberichtes von der lokalen Autovermietung bei Rückgabe des Fahrzeuges mit Unterschrift des lokalen Autovermieters. Um die Selbstbeteiligung im Falle des All- Inclusive Pakets, All-Inclusive Plus Pakets und All-Inclusive Gold Pakets erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar: - den Schadensbericht unterschrieben vom lokalen Autovermieter und Ihnen, - den Polizeibericht, - die Kopie des Mietvertrages, - den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. den Nachweis der Belastung der Kreditkarte.
Verhalten im Schadensfall. In jedem Schadensfall muss der Versicherte den Schaden umgehend der Ferienhausagentur unter Vorlage der notwendigen Dokumentation melden. Bei einem Schaden an der Einrichtung muss der Versicherte sich zu dem betreffenden Schaden bekennen.
Verhalten im Schadensfall. Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigungen oder Defekte) verpflichtet sich der Mieter / Benutzer, den Vermieter / Überlasser unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Zusätzlich gilt: