Verhalten im Schadensfall a) Der Versicherungsnehmer hat einen Schadensfall zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden Versicherung anzuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu machen. zur Konditionsdifferenzdeckung unverzüglich zu melden, sobald er von dem anderweitigen Versicherer informiert wird, dass ein gemeldeter Schadensfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht fällt. Diese schriftliche Information des anderweitigen Versicherers hat der Versicherungsnehmer unverzüglich zur Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche einzureichen.
b) Die übrigen in den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen genannten Obliegenheiten, die vom Versicherungsnehmer zu beachten sind, bleiben unberührt; insbesondere hat er nach Aufforderung durch den Versicherer die erforderlichen Auskünfte zur Feststellung der Entschädigungspflicht zu erteilen, sowie die zur Feststellung der Leistungshöhe notwendigen Unterlagen des anderen Versicherers einzureichen.
Verhalten im Schadensfall. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter telefonisch unter 034292 6500 unverzüglich zur weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren. Im Schadenfall außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters ist die Schadenhotline des Herstellers zur weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren: 0800-VWSERVICE (=0800-897378423). Ggf. unfallbedingte Abschleppkosten, die Sachverständigenkosten nach vorheriger Absprache, die Reparaturkosten sowie die Kosten für einen Ersatzmietwagen werden innerhalb Deutschlands unbeschadet der endgültigen Kostentragungspflicht und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zunächst vom Vermieter übernommen. Vor Inanspruchnahme eines Ersatzmietwagens ist hierfür die Freigabe des Vermieters einzuholen. Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadenminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, dass:
a) sofort die Polizei hinzugezogen wird (auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter) und eine Dokumentation des Unfallherganges erstellt wird. Ist eine Hinzuziehung der Polizei nicht möglich, ist ein ausführlicher Unfallbericht zu erstellen, und die Schäden sind mithilfe von Fotos zu dokumentieren. Selbst bei geringfügigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
b) zur Weiterleitung an den Vermieter die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden .
c) von dem Mieter/ Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und
d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden. Der Mieter/ Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist. Nach einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/ Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten sowie den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich dem Vermieter vollständig und wahrheitsgemäß zu melden. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/ Fahrer verpflichtet, den Vermieter und dessen Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung ...
Verhalten im Schadensfall. Der Mieter hat nach einem Unfall oder einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen. Der Mieter darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist zu beachten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall oder Schadenereignisses schriftlich zu informieren. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadensersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Verhalten im Schadensfall. 1. Bitte lesen Sie sich den entsprechenden Abschnitt dieser Bedingungen durch, um zu erfahren, welcher Versicherungsschutz besteht. Achten Sie dabei insbesondere auf die Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse.
2. Meldung eines Schadensfalls (Antrag auf Entschädigung):
a) Europ Assistance kann, vor allem in Notfällen, nicht den Einsatz der öffentlichen Dienste ersetzen. Im Falle eines medizinischen Notfalls wenden Sie sich bitte zuerst an die örtlichen Notfalldienste und geben Sie uns anschliessend bitte die Kontaktdaten Ihres behandelnden Arztes durch. Für alle Kosten im Zusammenhang mit harmlosen medizinischen Zuständen müssen Sie in Vorkasse treten, ihre Erstattung kann anschließend durch eine Schadensmeldung beantragt werden.
b) Für alle anderen Schadensfälle wenden Sie sich bitte an SPB und geben dabei folgende Informationen an: - Ihren Namen, - die Nummer Ihrer versicherten Karte, - Ihre Adresse mit PLZ und Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind - eine Kurzbeschreibung Ihrer Schadensmeldung. - Per Internet: - unter der Adresse: xxxxx://xxxxx-xxx.xxx.xx. - Per Telefon: - unter der Xxxxxx(+000) 00 00 00 00 (ohne Zusatzgebühr, Abrechnung zum lokalen, regionalen oder nationalen Tarif je nach Anbieter), täglich von 9 bis 17 Uhr (ausser an Feiertagen oder bei gesetzlichen Verboten) - Per E-Mail: - an folgende Adresse: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx - Per Post: Bitte melden Sie uns Schadensfälle innerhalb von 28 Tagen nach Feststellung des zu regulierenden Schadens oder Verlusts und schicken Sie uns das Ihnen zugesandte Schadensformular so bald wie möglich ausgefüllt und zusammen mit allen zusätzlichen Nachweisen zurück.
Verhalten im Schadensfall. Es gelten die in den Abschnitten 15 und 16 der DTV–Güter 2000/2008 sowie die in diesen AVB insbesondere in Anhang 5 sowie die im Versicherungszertifikat enthaltenen Regelungen. Nichtbeachten dieser aufgeführten Obliegenheiten kann zu Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine Schadenmeldung muss unverzüglich an die im Versicherungszertifikat benannte Stelle erfolgen.
Verhalten im Schadensfall. Für Informationen zur Versicherung lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen von Generali. Sollten Sie einen Schaden am Mietwagen erleiden oder der Mietwagen gestohlen werden, bestehen folgende Obliegenheiten: • Unverzügliche Benachrichtigung der lokalen Autovermietung, • Benachrichtigung der Polizei, die einen Polizeibericht erstellt, • Ein Polizeibericht wird dann benötigt, wenn die Mietbedingungen des lokalen Vermieters dies verlangen oder wenn es durch den Unfall zu einem Personenschaden gekommen ist, Ausstellung eines Schadensberichtes von der lokalen Autovermietung bei Rückgabe des Fahrzeuges mit Unterschrift des lokalen Autovermieters. Um die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung bzw. des der Kaskoversicherung ähnlichen Versicherungsschutzes erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar: • den Schadensbericht unterschrieben vom lokalen Autovermieter und Ihnen, • den Polizeibericht, • die Kopie des Mietvertrages, • den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. den Nachweis der Belastung der Kreditkarte. Den Anspruch auf Erstattung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem Schadensfall bei CarDelMar geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche gegenüber CarDelMar nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Sollte ein Schaden am Mietwagen eintreten, ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, jedoch spätestens am Folgetag, der Versicherung zu melden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Kontaktadresse entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen.
Verhalten im Schadensfall. Für den Schadensfall (Unfall, Brand, Wild oder sonstige Schäden) verpflichtet sich der Mieter den Vermieter unverzüglich und umfassend zu informieren. - auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter ist unverzüglich die Polizei zu verständigen - bei Unfällen muss der Bericht Zeit und Datum, insbesondere Namen und Anschrift sämtlich beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen und Versicherungspolizzen aller beteiligter Fahrzeuge enthalten. - der Mieter hat eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben. - bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar sämtliche erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter zu veranlassen. - der Mieter muß einen schriftlichen Bericht ggf. mit Skizze erstellen.
Verhalten im Schadensfall. Der Versicherte hat den Versicherungsfall unverzüglich den Versicherern anzuzeigen. Der Versicherte ist verpflichtet, für die Abwendung und Minderung
Verhalten im Schadensfall. Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigungen oder Defekte) verpflichtet sich der Mieter / Benutzer, den Vermieter / Überlasser unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Zusätzlich gilt:
a) bei Unfällen hat der Bericht insbesondere Namen und Anschrift sämtlicher Beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge zu enthalten. Der Mieter / Benutzer hat eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt, irgendwelche Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben.
b) Bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar alle erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter / Benutzer zu veranlassen.
c) Ist das Fahrzeug defekt, erfolgt die Reparatur in Absprache mit dem Vermieter / Überlasser.
Verhalten im Schadensfall. Sollten Sie einen Schaden erleiden oder der Mietwagen gestohlen werden, bestehen folgende Obliegenheiten: - Unverzügliche Benachrichtigung der lokalen Autovermietung, - Benachrichtigung der Polizei, die einen Polizeibericht erstellt, - Ein Polizeibericht wird dann benötigt, wenn die Mietbedingungen des Vermieters dies verlangen oder wenn es durch den Unfall zu einem Personenschaden gekommen ist. - Ausstellung eines Schadensberichtes von der lokalen Autovermietung bei Rückgabe des Fahrzeuges mit Unterschrift des lokalen Autovermieters. Um die Selbstbeteiligung im Falle des All- Inclusive Pakets, All-Inclusive Plus Pakets und All-Inclusive Gold Pakets erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar: - den Schadensbericht unterschrieben vom lokalen Autovermieter und Ihnen, - den Polizeibericht, - die Kopie des Mietvertrages, - den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. den Nachweis der Belastung der Kreditkarte.