Verhandlung Musterklauseln

Verhandlung. 6.3.1 Der AG ist berechtigt, mit den Anbietern über den Gegenstand, den Inhalt und die Preise ihres Angebots zu verhandeln.
Verhandlung. Die Verhandlung (nicht zu verwechseln mit der Gerichtsverhandlung) ist ein Dialog zwischen den Parteien, ohne die Intervention eines Dritten (mit Ausnahme von Anwält*innen oder einer anderen Vertretung der Parteien, die keine Dritten sind). Das Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bei der die Parteien gegen- seitige Zugeständnisse machen, indem sie auf ihre Ausgangspositionen verzichten, aber die Aufwände eines Prozesses vermeiden können. Schon beim ersten Versuch, den Konflikt zu lösen, kann eine Verhandlung beginnen und auch während eines Prozesses fortgesetzt werden. Die Verhandlung führt zu einer Vereinbarung, vor- zugsweise in schriftlicher Form, die die Parteien freiwillig und unter dem Vorbehalt der Rechtmässigkeit vereinbaren [→Einvernehmliche Auflösung ]. Wird die Einigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erzielt, so kann sie vom Gericht genehmigt werden und ist in der Folge rechtskräftig.
Verhandlung. Verhandlung mit Vermieter/Verkäufer, Verhandlung mit Käufer IX.4.4.4. Insertion Objekteingabe, auf Xxxxxxxxxx.xxx, auf ImmoScout24, auf Xxxxxxxx.xx, auf Xxxxxxx.xx
Verhandlung. Basierend auf dem Project-Scope und den ermit- telten Use Cases, Mitarbeiterprofilen und deren verwendeten Geräten werden die erforderlichen Lizenz-Typen und -Anzahlen pro Mitarbeiterprofil für die Umsetzung des Projektes ermittelt. Auf Wunsch begleiten wir Sie während der Vertrags- verhandlung mit dem Hersteller Microsoft, damit Ihre Anforderungen bis zum Ende der Verhandlun- gen Bestand haben.
Verhandlung. Die Parteien haben persönlich zu erscheinen. Sie können bei der Vermitt- lungsstelle vorgängig eine schriftliche Stellungnahme einreichen. Der Gegenseite ist gleichzeitig eine Kopie zuzustellen. Sämtliche Beweismittel sind spätestens an die Verhandlung mitzubringen. Die/Der jeweilige Vorsitzende kann die Parteien vor der Verhandlung auffordern, Beweismittel einzureichen. Über die Verhandlung führt das Sekretariat ein Protokoll.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.