Verkauf von Waren. Der Verkauf von Gegenständen und Lebensmitteln auf dem Kirchengelände bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Kirchengemeinde.
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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen, Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen
Verkauf von Waren. Der Verkauf von Gegenständen und Lebensmitteln auf dem Kirchengelände bedarf grundsätzlich der einer schriftlichen Zustimmung der Kirchengemeinde.
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