Verkauf von Waren. 8.1. Eigentumsvorbehalt: Alle Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der M-net. 8.2. Mängelansprüche: Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.3. Schadenersatzansprüche: Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf den in Ziff. 13 bestimmten Umfang beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt. 8.4. Gewährleistung: Im Falle der Lieferung eines mangelhaften Gerätes oder bei Defekten am Endgerät kann der Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber M-net im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen geltend machen. Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen wie Akkumulatoren, fallen nicht unter die Gewährleistung. Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich gegenüber M-net anzuzeigen und den Erwerb dieses Gerätes bei M-net durch geeignete Unterlagen (z. B. Auftragsbestätigung, Rechnung) nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche sind an die ladungsfähige Anschrift von M-net (M-net Telekommunikations GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 000, 00000 Xxxxxxx) oder an die kostenfreie
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Samples: M Net Internet Contract, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet
Verkauf von Waren. 8.1. Eigentumsvorbehalt: Alle Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der M-net.
8.2. Mängelansprüche: Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3. Schadenersatzansprüche: Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf den in Ziff. 13 bestimmten Umfang beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.
8.4. Gewährleistung: Im Falle der Lieferung eines mangelhaften Gerätes oder bei Defekten am Endgerät kann der Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber M-net im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen Bedingun- gen geltend machen. Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen wie Akkumulatoren, fallen fal- len nicht unter die Gewährleistung. Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich gegenüber M-net anzuzeigen und den Erwerb dieses Gerätes bei M-net durch geeignete Unterlagen (z. B. AuftragsbestätigungAuftragsbestä- tigung, Rechnung) nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche sind an die ladungsfähige Anschrift von M-net (M-net Telekommunikations GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 000, 00000 Xxxxxxx) oder an die kostenfreiekosten- freie Servicerufnummer 0800 – 2 90 60 90 zu richten. Im Gewährleistungsfall ist das Gerät vollständig mit allen gelieferten Zubehörartikeln an M-net zurückzusenden; die Anschrift erhalten Sie mit dem Re- tourenlabel und im Kundenportal. Die Kosten der Rücksendung trägt M-net. Nach Mangelprüfung und Mangelbehebung sendet M-net das Gerät unverzüglich an den Kunden zurück.
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Verkauf von Waren. 8.1Soweit Gegenstand des Vertrages der Verkauf von Waren wie standardisierter Software, Hardware oder Rechten ist, gelten abweichend von 10.1. Eigentumsvorbehalt: Alle Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Als Beschaffenheit der M-netWare gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
8.22. Mängelansprüche: Soweit nichts anderes bestimmt istDer Auftraggeber ist verpflichtet, richten sich die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware nach den gesetzlichen Vorschriftenschriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.33. Schadenersatzansprüche: Schadensersatzansprüche wegen Bei Mängeln leistet der Ware sind auf Anbieter nach seiner Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den in Ziffsonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. 13 bestimmten Umfang beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.
8.4. Gewährleistung: Im Falle der Lieferung eines mangelhaften Gerätes oder bei Defekten am Endgerät kann Nachbesserung muss der Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber M-net im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen geltend machen. SchädenAnbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen wie Akkumulatorenbei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, fallen nicht unter die Gewährleistung. Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich gegenüber M-net anzuzeigen und den Erwerb dieses Gerätes bei M-net durch geeignete Unterlagen (z. B. Auftragsbestätigung, Rechnung) nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche sind an die ladungsfähige Anschrift von M-net (M-net Telekommunikations GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 000, 00000 Xxxxxxx) oder an die kostenfreie479 BGB.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen