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Einwendungen gegen die Rechnung Musterklauseln

Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendung nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Einwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von 2(zwei) Monaten ab Rechnungserhalt schriftlich an den Stromlieferanten zu richten, andernfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt, wobei eine gerichtliche Anfechtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Der Stromlieferant wird den Kunden auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in jeder Rechnung hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Das xxxxx.xxx wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch das xxxxx.xxx die Einwendung des Kunden aus Sicht des xxxxx.xxx als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des xxxxx.xxx bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH.) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des xxxxx.xxx, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Das xxxxx.xxx wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Die Salzburg AG wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Die Salzburg AG wird schriftlich zu den Einwendungen des Kunden Stellung nehmen. Nach Ablauf der oben angeführten Dreimonatsfrist ist die Salzburg AG nicht mehr zur Beantwortung des Rechnungseinspruchs verpflichtet. Für den Fall einer ablehnenden Stellungnahme der Salzburg AG hat der Kunde die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde zu beantragen (siehe dazu Punkt 4.5.). Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt davon unberührt.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. WNT TELECOM wird Verbraucher auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch WNT TELECOM die Einwendungen des Kunden aus Sicht von WNT TELECOM als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von WNT TELECOM bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von WNT TELECOM, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. WNT TELECOM wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk­ und Telekom­ Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von 2 Monaten ab Rech- nungserhalt schriftlich an den Gaslieferanten zu richten. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. CYBERSERVICE wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch CYBERSERVICE die Einwendungen des Kunden aus Sicht von CYBERSERVICE als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von CYBERSERVICE bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von CYBERSERVICE, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. CYBERSERVICE wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in der Rechnung ge- stellten Forderungen sind vom Auftraggeber in- nerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt (dieses Anerkenntnis kann gericht- lich angefochten werden). Der Auftragnehmer wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hin- weisen. Die Modalitäten der Einwendungen ge- gen die Rechnung werden einzelvertraglich mit dem Auftraggeber vereinbart.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen von Asklepios in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Die Erhebung von Einwendungen hindert die Fälligkeit des Rechnungsbetrags nicht.