Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendung nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Einwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von 2(zwei) Monaten ab Rechnungserhalt schriftlich an den Stromlieferanten zu richten, andernfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt, wobei eine gerichtliche Anfechtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Der Stromlieferant wird den Kunden auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in jeder Rechnung hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Das xxxxx.xxx wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch das xxxxx.xxx die Einwendung des Kunden aus Sicht des xxxxx.xxx als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des xxxxx.xxx bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH.) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des xxxxx.xxx, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Das xxxxx.xxx wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Die Salzburg AG wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Die Salzburg AG wird schriftlich zu den Einwendungen des Kunden Stellung nehmen. Nach Ablauf der oben angeführten Dreimonatsfrist ist die Salzburg AG nicht mehr zur Beantwortung des Rechnungseinspruchs verpflichtet. Für den Fall einer ablehnenden Stellungnahme der Salzburg AG hat der Kunde die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde zu beantragen (siehe dazu Punkt 4.5.). Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt davon unberührt.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. WNT TELECOM wird Verbraucher auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch WNT TELECOM die Einwendungen des Kunden aus Sicht von WNT TELECOM als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von WNT TELECOM bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von WNT TELECOM, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. WNT TELECOM wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Ta- gen ab Rechnungs- datum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. die Firma IHAB OG wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nicht- einhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch die Firma IHAB OG die Einwendung des Kunden aus Sicht der Firma IHAB OG als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnah- me der Firma IHAB OG bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungs- behörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH.) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlich- tungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stel- lungnahme der Firma netvoice data security GmbH, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendma- chung von Einwendungen, den Rechtsweg zu be- schreiten. Die Firma IHAB OG wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. fonira wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch fonira die Einwendungen des Kunden aus Sicht der fonira als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme durch fonira bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme durch fonira, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. fonira wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt. 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden nach Zugang schriftlich bei SmartFiber möglichst bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Werden binnen drei Monaten nach Zugang der Rechnung bei der für die Verrechnung zuständigen Stelle keine schriftlichen Einwendungen erhoben, so gilt die Forderung als anerkannt (rein deklaratorisch). SmartFiber wird den Kunden auf die Bedeutung seines Verhaltens und die Frist nochmals hinweisen. Hierfür genügt eine Information auf der Rechnung. Ungeachtet dieses (rein deklaratorischen) Anerkenntnisses steht der Rechtsweg jederzeit offen. Hinweis: Innerhalb der gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen ist SmartFiber zur Löschung der Verkehrsdaten verpflichtet, dadurch kann sich die Beweislage verschlechtern. Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung bezahlt, so beginnt die dreimonatige Frist, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, mit Bezahlung der Forderung. SmartFiber hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zugrunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern. Lehnt SmartFiber die Einwendungen ab oder trifft sie, innerhalb der nach den Verfahrens- richtlinien der RTR geltenden Frist (derzeit vier Wochen) nach Einlangen der schriftlichen Einwendungen bei der für die Verrechnung zuständigen Stelle keine Entscheidung, so hat der Kunde binnen der gesetzlichen Frist (derzeit ein Jahr gemäß AStG und den Verfahrensrichtlinien der RTR GmbH, xxx.xxx.xx) ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Einwendungen bei SmartFiber eine Streitschlichtung gemäß den Bestimmungen des TKG 2003 in Anspruch zu nehmen oder den Rechtsweg zu beschreiten, andernfalls die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt gilt. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge vom Kunden fristgerecht zu bezahlen. Verlangt SmartFiber im Rahmen eines Einspruchsverfahrens die Zustimmung des Kunden zur Weiterleitung von Stamm– und Verkehrsdaten, so gilt seine Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen ab Erhalt einer diesbezüglichen Aufforderung seine Zustimmung verweigert. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Aufforderung beinhaltet einen deutlich sichtbare...
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen von Asklepios in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Die Erhebung von Einwendungen hindert die Fälligkeit des Rechnungsbetrags nicht.