Verkehrssicherungspflicht. Ab Übergabe der Schlüssel obliegt die Verkehrssicherungspflicht dem Veranstalter. Es ist gemäß Nutzungsvereinbarung § 4 eine verantwortliche, volljährige Person zu benennen. Die Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen mit Jugendlichen obliegt ebenfalls dem Veranstalter. Dieser hat eine volljährige Person zu benennen, die die Aufsicht führt.
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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen, Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen
Verkehrssicherungspflicht. Ab Übergabe der Schlüssel obliegt die Verkehrssicherungspflicht dem Veranstalter. Es ist gemäß Nutzungsvereinbarung § 4 eine verantwortliche, volljährige Person zu benennen. Die Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen mit Jugendlichen obliegt ebenfalls dem Veranstalter. Dieser hat eine volljährige Person zu benennen, die die Aufsicht führt.
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