Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hafte ich nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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