Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 25.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Betreiberin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschaden.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 25.1 9.1. Mitgeführte Ausstellungs- Ausstellungs‐ oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen. Die Betreiberin Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschadenaußer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 25.1 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Betreiberin Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschaden.
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