Verlust oder Zerstörung Musterklauseln

Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver­ kehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng­ lich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent­ rale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter­ geleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12­monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über­ nimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä­ den, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen
Verlust oder Zerstörung. (1) Übertragbare Tickets: Bei Verlust des Abo-Tickets […] durch Diebstahl, Zerstörung oder andere Einwirkungen wird bei übertragbaren Abo-Tickets kein Ersatz geleistet. Bis zur Beendigung des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Abonnent überlassenen noch gültigen Tickets bleibt die Zahlungsverpflichtung des Abonnenten aus dem Abo-Vertrag bestehen.
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung des SchokoTickets ist dem Ver- kehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene SchokoTicket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Scho- koTickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Be- arbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des SchokoTickets über- nimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Schoko¬Ticket generierte Vorteile neben der Beförde- rungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrneh- men kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunterneh- men ist ausgeschlossen.
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines FirmenTickets ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng­ lich ausgegebene FirmenTicket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein­Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten FirmenTickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12­monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung eines Tickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem den Kund*innen dadurch entstehen, dass er sonstige durch das Ticket generierte Vorteile (neben der Beförderungsleistung) nicht wahr­ nehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunter­ nehmen ist ausgeschlossen.
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung des YoungTicketPLUS ist dem Ver­ kehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene YoungTicketPLUS wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunter¬nehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Die Ersatzausgabe von abhandengekommenen oder zerstörten YoungTicketPLUS wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durch­ geführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12­mo­ natigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des YoungTicketPLUS s übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä­ den, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er sonstige durch das YoungTicketPLUS generierte Vorteile neben der Beför­ derungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahr­ nehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunter­ nehmen ist ausgeschlossen.
Verlust oder Zerstörung. Bei Verlust oder Zerstörung einer nicht ab der Ausgabe personalisierten Fahrkarte wird grundsätz- lich kein Ersatz geleistet.
Verlust oder Zerstörung. Tickets, die verloren oder zerstört wurden, werden während der Laufzeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in den Kundenzentren der RSAG neu ausgestellt. Ab der zweiten Verlustmeldung innerhalb derselben Laufzeit erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 20,00 €.
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist von der/ dem betroffenen Job-Ti- cket-Inhaber bei den Kundenzentren der DB (z.Z. DB Reisezentren Köln Hbf und Bonn Hbf sowie DB Abo-Center Düsseldorf, Worringer Str. 16) unverzüglich zu melden. Das elektronische Ticket wird in der Kundendatei gesperrt. Für die Ausgabe eines Ersatztickets für die abhanden gekommenen oder zerstörten Trägerkarten wird dort z.Z. eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Für jede weitere Ersatzausgabe innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums wird ein Betrag von 20,00 Euro erhoben. Das elektronische Ticket darf weder eingeschweißt (Chip kann nicht gelesen werden), noch in weichen Hüllen (enthält Weichmacher, die die Beschriftung angreifen kann) aufbewahrt werden.
Verlust oder Zerstörung. Siehe westfälische AGB. Ergänzende AGB des WestfalenTarifs für den Bezug von GroßkundenAbos und FirmenAbos im Teilraum TeutoOWL
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines SozialTickets als Chipkarte ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ur- sprünglich ausgegebene SozialTicket als Chipkarte wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste des VRR ein entsprechender Vermerk wei- tergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten SozialTickets als Chipkarte wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleis- tung nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.