Vermittlungshonorar Musterklauseln

Vermittlungshonorar a) Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit der s REAL mit einem Dritten zustande kommt. Die Provision gebührt s REAL auch dann, wenn sie in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. Die Namhaftmachung stellt jedenfalls die Erfüllung gemäß § 11 FAGG dar. Die Provision ist mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Vermittlungshonorar. 2.2.1 Mit Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem von der Creativ Perso- naldienstleistungen Bochum GmbH vermittelten Arbeitnehmers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft werden für diesen abge- schlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar von 2,5 Bruttomonatsgehältern auf Basis des Jahreseinkommens berechnet.
Vermittlungshonorar. 2.2.1 Mit Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem von der Creativ Perso- naldienstleistungen Leipzig GmbH vermittelten Arbeitnehmers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft werden für diesen abge- schlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar von 2,5 Bruttomonatsgehältern auf Basis des Jahreseinkommens berechnet.
Vermittlungshonorar a. Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht, sobald zwischen dem Kunden und dem von TOCON empfohlenen Kandidaten ein Vertragsverhältnis (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, sonstiger Dienstvertrag, Werkvertrag) zustande kommt.
Vermittlungshonorar. 9.1. Bei Übernahme eines Leiharbeitnehmers in ein Anstellungsverhältnis aus der Über- lassung steht ascodo ein Vermittlungshonorar zu.
Vermittlungshonorar a) Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit der Gugganig Immobilien e.U. mit einem Dritten zustande kommt. Die Provision gebührt Gugganig Immobilien e.U. auch dann, wenn sie in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. Die Namhaftmachung stellt jedenfalls die Erfüllung gemäß § 11 FAGG dar. Die Provision ist mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Vermittlungshonorar. 2.1. Der Anspruch der Qwanted GmbH & Co. KG auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird. Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt oder vorsätzlich unwahre Angaben tätigt. Qwanted GmbH & Co. KG ist äußerst sorgfältig und in der Bewerberüberprüfung stets bemüht, kann jedoch naturgemäß nicht für wahrheitswidrige Angaben haften, insofern die Verpflichtung zur Richtigkeit jener Angaben beim Bewerber liegt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Qwanted GmbH & Co. KG auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
Vermittlungshonorar. 8.1 Das Vermittlungshonorar berechnet sich nach einem mit dem Kunden vereinbarten Prozentsatz des zwischen Kunden und Bewerber vereinbarten Bruttojahreszielgehalts. Mindestens berechnen wir jedoch ein Vermittlungshonorar in Höhe von EUR 2.000,00.
Vermittlungshonorar. 1. Übernimmt der Entleiher den Leiharbeit- nehmer während einer Überlassung von bis zu neun Monaten oder binnen eines Monats nach Beendigung der Überlassung, gilt dies als Vermittlung.
Vermittlungshonorar. Kommt vor, während oder nach Überlassung eines Mitarbeiters der Jobsolutions GmbH zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis zustande, so bemisst sich das Vermittlungshonorar wie folgt: Überlassungsdauer Honorar bis zu 3 Monaten 25 % des Bruttojahreseinkommens bis zu 6 Monaten 20 % des Bruttojahreseinkommens bis zu 9 Monaten 15 % des Bruttojahreseinkommens mehr als 9 Monate honorarfrei Das Honorar wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter der Jobsolutions GmbH fällig.