Verpackung und Ladungssicherung. Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungsgerecht beziehungsweise konservatorisch angemessen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies der Fall, wenn die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 15946 bzw. folgende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
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Verpackung und Ladungssicherung. 1.2.1. Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungsgerecht beanspruchungs- gerecht beziehungsweise konservatorisch angemessen angemes- sen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies in der Regel der Fall, wenn die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 15946 bzw. folgende Sicherheitsanforderungen Sicherheitsan- forderungen erfüllt sind:
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Verpackung und Ladungssicherung. 1.2.1 Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungsgerecht beziehungsweise konservatorisch angemessen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies in der Regel der Fall, wenn die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 15946 bzw. folgende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
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Verpackung und Ladungssicherung. Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungsgerecht beanspruchungs- gerecht beziehungsweise konservatorisch angemessen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies der Fall, wenn die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 15946 bzw. folgende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
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