Verpackung und Ladungssicherung. 1.2.1. Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungs- gerecht beziehungsweise konservatorisch angemes- sen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies in der Regel der Fall, wenn folgende Sicherheitsan- forderungen erfüllt sind: a) Xxxxxx gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit nach Fertigstellung transportiert werden; b) Bei allen unter Glas gerahmten Kunstgegenständen müssen die Glasscheiben mit Spezialfolien oder anderen geeigneten Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein. Bei allen anderen Gemälden ist die Maloberfläche mit säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier zu schützen. Der gesamte Kunstgegen- stand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile Kartona- gen zu verpacken; c) Ist das Gemälde und / oder der Rahmen besonders empfindlich, muss ein Transportrahmen oder stabile Kartonage verwendet werden; d) Handzeichnungen, Druckgraphiken oder andere Arbeiten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in säurefreiem, neutralem Papier zu verpacken, der Kunstgegenstand ist zwischen knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen nicht verwendet wer- den. Ecken und Kanten sind mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu schützen; e) Kunstgegenstände aus bruchempfindlichen Mate- rialien sind in druck- und stoßsicheren Transport- behältnissen aus Holz oder Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume in Transportbehältnissen sind mit geeignetem Polstermaterial, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder Papierknäueln, auszufüllen; f) Skulpturen sollen soweit wie möglich zerlegt und die Einzelteile gesondert verpackt werden; g) Kunstgegenstände mit hochempfindlichen Oberflä- chen beziehungsweise Patina (insbesondere Acryl, polierte Bronzen o.ä.) müssen durch konservatorisch angemessene Spezialverpackungen geschützt wer- den, die der Empfindlichkeit der Kunstgegenstände Rechnung tragen; h) Verpackte Kunstgegenstände sind im Transportmittel durch Bindegurte, Kissen und / oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung (Verschub, Rutschen und Rollen) zu sichern. Gemälde – auch solche mit Schutzgläsern – sind senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder Kohlezeichnungen sind aus- schließlich waagerecht mit der Oberfläche nach oben zu transportieren. 1.2.2. Alle Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen deutlich zu kennzeichnen: a) Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes; b) Vorder- und Rückseite; c) oben / unten; d) nicht stürzen; e) vor Nässe schützen; f) Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunstge- genständen; g) Fragile, Handle with care; h) Gewichtsangabe bei Kunstgegenständen über 100kg. 1.2.3. Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunstge- genständen (z.B. Gemälde, Terrakotten, Holzskulp- turen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit hingewiesen werden. 1.2.4. Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht in der von AXA ART empfohlenen Weise vornehmen, muss die Verpackung vor Transportantritt mit AXA ART abgestimmt werden.
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Verpackung und Ladungssicherung. 1.2.1. 1.2.1 Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungs- gerecht beanspruchungsgerecht beziehungsweise konservatorisch angemes- sen angemessen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies in der Regel der Fall, wenn folgende Sicherheitsan- forderungen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
a) Xxxxxx gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit nach Fertigstellung transportiert Fertigstellungtransportiert werden;.
b) Bei allen unter Glas gerahmten Kunstgegenständen müssen die Glasscheiben mit Spezialfolien oder anderen geeigneten Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein. Bei allen anderen Gemälden ist die Maloberfläche mit säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier zu schützen. Der gesamte Kunstgegen- stand Kunstgegenstand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile Kartona- gen Kartonagen zu verpacken;.
c) Ist das Gemälde und / und/oder der Rahmen besonders empfindlich, muss ein Transportrahmen oder stabile Kartonage verwendet werden;.
d) Handzeichnungen, Druckgraphiken oder andere Arbeiten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in säurefreiem, neutralem Papier zu verpacken, der Kunstgegenstand ist zwischen knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen nicht verwendet wer- denwerden. Ecken und Kanten sind mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu schützen;.
e) Kunstgegenstände aus bruchempfindlichen Mate- rialien Materialien sind in druck- und stoßsicheren Transport- behältnissen Transportbehältnissen aus Holz oder Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume in Transportbehältnissen sind mit geeignetem Polstermaterial, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder Papierknäueln, auszufüllen;auszufüllen.
f) Skulpturen sollen soweit wie möglich zerlegt und die Einzelteile gesondert verpackt werden;.
g) Kunstgegenstände mit hochempfindlichen Oberflä- chen Oberflächen beziehungsweise Patina (insbesondere Acryl, polierte Bronzen o.ä.) müssen durch konservatorisch angemessene Spezialverpackungen geschützt wer- denwerden, die der Empfindlichkeit der Kunstgegenstände Rechnung tragen;.
h) Verpackte Kunstgegenstände sind im Transportmittel durch Bindegurte, Kissen und / und/oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung (Verschub, Rutschen und Rollen) zu sichern. Gemälde – — auch solche mit Schutzgläsern – — sind senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder Kohlezeichnungen sind aus- schließlich ausschließlich waagerecht mit der Oberfläche nach oben zu transportieren.
1.2.2. 1.2.2 Alle Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen deutlich zu kennzeichnen:
a) Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes;
b) Vorder- und Rückseite;
c) oben / oben/unten;
d) nicht stürzen;
e) vor Nässe schützen;
f) Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunstge- genständenKunstgegenständen;
g) Fragile, Handle with care;
h) Gewichtsangabe bei Kunstgegenständen über 100100 kg.
1.2.3. 1.2.3 Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunstge- genständen Kunstgegenständen (z.z. B. Gemälde, Terrakotten, Holzskulp- turenHolzskulpturen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit hingewiesen werden.
1.2.4. 1.2.4 Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht in der von AXA ART XLICSE empfohlenen Weise vornehmen, muss die Verpackung Verpakkung vor Transportantritt mit AXA ART XLICSE abgestimmt werden.
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Verpackung und Ladungssicherung. 1.2.1. Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungs- gerecht beanspruchungsgerecht beziehungsweise konservatorisch angemes- sen angemessen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies in der Regel der Fall, wenn die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 15946 bzw. folgende Sicherheitsan- forderungen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
a) Xxxxxx gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit nach Fertigstellung Fertig- stellung transportiert werden;.
b) Bei allen unter Glas gerahmten Kunstgegenständen müssen die Glasscheiben mit Spezialfolien oder anderen geeigneten Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein. Bei allen anderen Gemälden ist die Maloberfläche mit säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier zu schützen. Der gesamte Kunstgegen- stand Kunstgegenstand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile Kartona- gen Kartonagen zu verpacken;.
c) Ist das Gemälde und / und/oder der Rahmen besonders empfindlich, muss ein Transportrahmen oder stabile Kartonage verwendet werden;.
d) Handzeichnungen, Druckgraphiken oder andere Arbeiten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in säurefreiem, neutralem Papier zu verpacken, der Kunstgegenstand ist zwischen knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen nicht verwendet wer- denwerden. Ecken und Kanten sind mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu schützen;.
e) Kunstgegenstände aus bruchempfindlichen Mate- rialien Materialien sind in druck- und stoßsicheren Transport- behältnissen Transportbehältnissen aus Holz oder Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume in Transportbehältnissen sind mit geeignetem Polstermaterial, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder Papierknäueln, auszufüllen;.
f) Skulpturen sollen soweit wie möglich zerlegt und die Einzelteile gesondert verpackt werden;.
g) Kunstgegenstände mit hochempfindlichen Oberflä- chen Oberflächen beziehungsweise Patina (insbesondere Acryl, polierte Bronzen o.ä.o. ä.) müssen durch konservatorisch angemessene Spezialverpackungen geschützt wer- denwerden, die der Empfindlichkeit der Kunstgegenstände Kunst- gegenstände Rechnung tragen;tragen.
h) Verpackte Kunstgegenstände sind im Transportmittel durch Bindegurte, Kissen und / und/oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung (Verschub, Rutschen und Rollen) zu sichern. Gemälde – — auch solche mit Schutzgläsern – — sind senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder Kohlezeichnungen sind aus- schließlich ausschließlich waagerecht mit der Oberfläche nach oben zu transportieren.
1.2.2. 1.2.1 Alle Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen deutlich zu kennzeichnen:
a) Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes;
b) Vorder- und Rückseite;
c) oben / oben/unten;
d) nicht stürzen;
e) vor Nässe schützen;
f) Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunstge- genständenKunstgegenständen;
g) Fragile, Handle with care;
h) Gewichtsangabe bei Kunstgegenständen über 100100 kg.
1.2.3. 1.2.2 Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunstge- genständen Kunstgegenständen (z.z. B. Gemälde, Terrakotten, Holzskulp- turenHolzskulpturen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit hingewiesen werden.
1.2.4. Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht in der von AXA ART empfohlenen Weise vornehmen, muss die Verpackung vor Transportantritt mit AXA ART abgestimmt werden.
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Verpackung und Ladungssicherung. 1.2.1. Die versicherten Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände müssen bei jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit beanspruchungs- gerecht beziehungsweise konservatorisch angemes- sen angemessen verpackt werden. Für Kunstgegenstände ist dies in der Regel der Fall, wenn die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 15946 bzw. folgende Sicherheitsan- forderungen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
a) Xxxxxx gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit nach Fertigstellung transportiert werden;.
b) Bei allen unter Glas gerahmten Kunstgegenständen müssen die Glasscheiben mit Spezialfolien oder anderen an- deren geeigneten Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein. Bei allen anderen Gemälden ist die Maloberfläche mit säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier Seiden- papier zu schützen. Der gesamte Kunstgegen- stand Kunstgegenstand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile Kartona- gen Kartonagen zu verpacken;ver- packen.
c) Ist das Gemälde und / und/oder der Rahmen besonders empfindlich, muss ein Transportrahmen oder stabile Kartonage verwendet werden;.
d) Handzeichnungen, Druckgraphiken oder andere Arbeiten Arbei- ten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in säurefreiemsäure- freiem, neutralem Papier zu verpacken, der Kunstgegenstand Kunstge- genstand ist zwischen knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen nicht verwendet wer- denwerden. Ecken und Kanten sind mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu schützen;.
e) Kunstgegenstände aus bruchempfindlichen Mate- rialien Materialien sind in druck- und stoßsicheren Transport- behältnissen Transportbehältnissen aus Holz oder Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume Hohl- räume in Transportbehältnissen sind mit geeignetem Polstermaterial, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder Papierknäueln, auszufüllen;.
f) Skulpturen sollen soweit wie möglich zerlegt und die Einzelteile gesondert verpackt werden;.
g) Kunstgegenstände mit hochempfindlichen Oberflä- chen Oberflächen beziehungsweise Patina (insbesondere Acryl, polierte Bronzen o.ä.o. ä.) müssen durch konservatorisch angemessene ange- messene Spezialverpackungen geschützt wer- denwerden, die der Empfindlichkeit der Kunstgegenstände Rechnung tragen;.
h) Verpackte Kunstgegenstände sind im Transportmittel Transportmit- tel durch Bindegurte, Kissen und / und/oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung (Verschub, Rutschen und Rollen) zu sichern. Gemälde – auch solche mit Schutzgläsern Schutz- gläsern – sind senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder Kohlezeichnungen sind aus- schließlich ausschließlich waagerecht mit der Oberfläche nach oben zu transportierentranspor- tieren.
1.2.2. 1.2.1 Alle Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen Hinwei- sen deutlich zu kennzeichnen:
a) Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes;
b) Vorder- und Rückseite;
c) oben / oben/unten;
d) nicht stürzen;
e) vor Nässe schützen;
f) Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunstge- genständenKunst- gegenständen;
g) Fragile, Handle with care;
h) Gewichtsangabe bei Kunstgegenständen über 100100 kg.
1.2.3. 1.2.2 Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunstge- genständen Kunst- gegenständen (z.z. B. Gemälde, Terrakotten, Holzskulp- turenHolzskulpturen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit hingewiesen werden.
1.2.4. Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht in der von AXA ART empfohlenen Weise vornehmen, muss die Verpackung vor Transportantritt mit AXA ART abgestimmt werden.
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