Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des (zusätzlichen) Abonnementpreises für simpli Internet erfolgt gemeinsam mit der Verrechnung des Abonnementpreises für simpliTV gemäß II.G.1. Voneinander abweichende Verrechnungszeitpunkte für ein simpli Internet-Abonne- ment und ein simpliTV-Abonnement des Kunden sind nicht möglich. 2. Die Verrechnung für die Entgelte laut III. F. 3. erfolgt jeweils nach Wechsel der SIM-Karte/des Internet-Empfangsgeräts, nach neuerlicher Freischaltung, Vertragsände- rung oder Wechsel der Zahlungsart. 3. Für das simpli Internet-Abonnement erfolgt keine separate Rechnungslegung. Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsverzug bei Verrechnung von simpliTV + sim- pli Internet richten sich nach den Bestimmungen in II. G. 4. bis II. G. 11. Im Fall des Zah- lungsverzuges des Kunden ist simpli services berechtigt, die vom jeweiligen Abonne- mentvertrag erfasste SIM-Karte des Kunden nach vorangegangener Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von min- destens zwei Wochen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von simpli Internet zu deak- tivieren (= Widerruf der Freischaltung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Sperre auflaufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischaltung nach Beseitigung des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung eines Entgelts laut jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein für das jeweilige Empfangsgerät (zusätzlichen) Abonnementpreises für 1./2./3. Gerät), wobei simpli Internet services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen. Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Freischaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises für simpliTV gemäß II.G.1das jeweilige Empfangsgerät (1./2./3. Voneinander abweichende Verrechnungszeitpunkte für Gerät). Der Abonnementpreis bei Verrechnung alle zwei Monate ist auf ein simpli Internet-Abonne- ment und Jahr bezogen um ein simpliTV-Abonnement des Kunden sind nicht möglichMonatsentgelt höher als der Abonnementpreis bei Jahreszahlung.
2. Die Verrechnung für die Entgelte laut III. F. 3. C.3 erfolgt jeweils nach Wechsel der SIM-Karte/des Internet-Empfangsgeräts, eines Emp- fangsgeräts oder nach neuerlicher Freischaltung, Vertragsände- rung oder Wechsel der ZahlungsartFreischaltung bzw. Vertragsänderung.
3. Für das simpli Internet-Abonnement erfolgt Dem Kunden steht es frei, zwischen der Rechnungslegung in elektronischer oder in Papierform zu wählen. Die Rechnungen werden elektronisch versendet, so der Kunde keine separate Rechnungslegung. Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsverzug bei Verrechnung von simpliTV + sim- pli Internet richten sich nach den Bestimmungen in II. G. Papierrechnung wünscht.
4. bis IIDie Rechnungsbeträge werden jeweils mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. G. 11Die Zahlung kann durch Überweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen.
5. Im Fall des Zah- lungsverzuges Rechnungseinwendungen hat der Kunde spätestens binnen zwei Monaten ab Erhalt schriftlich oder per E-Mail zu erheben, widrigenfalls die jeweilige Forderung der simpli services als durch den Kunden anerkannt gilt. Der Kunde wird hierauf auch gesondert in der Rechnung hingewiesen.
6. Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist simpli services berechtigt, die daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, ins- besondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen.
7. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist simpli services weiters berechtigt, das oder die vom jeweiligen Abonne- mentvertrag erfasste SIM-Karte Abonnementvertrag erfassten Empfangsgeräte des Kunden nach vorangegangener Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Sperre und unter Setzung einer Nachfrist hinsichtlich des Empfangs von min- destens zwei Wochen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von simpli Internet simpliTV zu deak- tivieren deaktivieren (= Widerruf der FreischaltungFreischal- tung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Sperre auflaufenden auf- laufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischaltung nach Beseitigung des Zahlungsverzugs Zahlungs- verzugs ist der Kunde zur Zahlung eines Entgelts laut jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen Xxxxxxxxxx verpflichtet.
8. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
9. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem simpliTV-Abonnementvertrag durch Aufrechnung gegen simpli services aufzu- heben. Wenn der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist, gilt dies nicht (i) für den Fall einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit der simpli services oder hinsichtlich solcher Gegen- forderungen des Kunden, welche (ii) im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbind- lichkeit des Kunden stehen, (iii) gerichtlich festgestellt, oder (iv) von simpli services anerkannt worden sind.
10. simpli services ist berechtigt, gegebenenfalls bestehende Forderungen für nicht vom Abonnementvertrag umfasste Dienstleistungen von simpli services gemeinsam mit den Abonnementpreisen zu verrechnen.
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Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein für das jeweilige TV-Empfangsgerät (zusätzlichen) Abonnementpreises für 1./2./3. Gerät), wobei simpli Internet services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen (Monatszahlung). Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Frei- schaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises Abonne- mentpreises für simpliTV gemäß II.G.1das jeweilige TV-Empfangsgerät (1./2./3. Voneinander abweichende Verrechnungszeitpunkte für ein simpli Internet-Abonne- ment und ein simpliTV-Abonnement des Kunden sind nicht möglichGerät).
2. Allfällige durch die Zahlungsart – Monatszahlung oder Jahreszahlung – bedingte Unterschiede im simpliTV-Abonnementpreis können dem Tarifblatt, abrufbar unter xxxxxxXX.xx, entnommen werden.
3. Die Verrechnung für die Entgelte laut III. F. 3II.F.3. erfolgt jeweils nach Wechsel der SIM-Karte/des Internet-Empfangsgeräts, eines Emp- fangsgeräts nach neuerlicher Freischaltung, Vertragsände- rung Vertragsänderung oder Wechsel der ZahlungsartZah- lungsart.
3. Für das simpli Internet-Abonnement erfolgt keine separate Rechnungslegung. Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsverzug bei Verrechnung von simpliTV + sim- pli Internet richten sich nach den Bestimmungen in II. G. 4. bis IIDem Kunden steht es frei, zwischen der Rechnungslegung in elektronischer oder in Papierform zu wählen. G. 11Die Rechnungen werden per E-Mail versendet, so der Kunde kei- ne Papierrechnung wünscht und eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat.
5. IDie Rechnungsbeträge werden jeweils mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann durch Überweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen und – soweit im Fall des Zah- lungsverzuges Einzelfall von simpli services angeboten – auch mittels Kreditkarte oder eps Online- Überweisung. Die Zahlung per Bankeinzug oder – soweit im Einzelfall von simpli ser- vices angeboten – per eps Online-Überweisung ist nur möglich, wenn der Kunde über eine Bankverbindung im SEPA-Raum verfügt.
6. Rechnungseinwendungen hat der Kunde spätestens binnen drei Monaten ab Erhalt schriftlich oder per E-Mail zu erheben, widrigenfalls die jeweilige Forderung der simpli services als durch den Kunden anerkannt gilt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Der Kunde wird hierauf auch gesondert in der Rechnung hingewiesen.
7. Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist simpli services berechtigt, die daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, ins- besondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen.
8. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist simpli services weiters berechtigt, das oder die vom jeweiligen Abonne- mentvertrag erfasste SIMAbonnementvertrag erfassten TV-Karte Empfangsgeräte des Kunden nach vorangegangener Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Sperre Sper- re und unter Setzung einer Nachfrist von min- destens mindestens zwei Wochen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit des Empfangs von simpli Internet simpliTV zu deak- tivieren deaktivieren (= Widerruf der Freischaltung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen ur- sprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Sperre auflaufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischaltung nach Beseitigung des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung eines Entgelts laut jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen verpflichtet.
9. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
10. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Abonnementvertrag durch Aufrechnung gegen simpli services aufzuheben. Wenn der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist, gilt dies nicht (i) für den Fall einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit der simpli services oder hinsichtlich solcher Gegenforderungen des Kunden, welche (ii) im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kun- den stehen, (iii) gerichtlich festgestellt, oder (iv) von simpli services anerkannt worden sind.
11. simpli services ist berechtigt, gegebenenfalls bestehende Forderungen für nicht vom Abonnementvertrag umfasste Dienstleistungen von simpli services gemeinsam mit den Abonnementpreisen zu verrechnen.
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Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein für das jeweilige TV-Empfangsgerät (zusätzlichen) Abonnementpreises für 1./2./3. Gerät), wobei simpli Internet services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen (Monatszahlung). Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Frei- schaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises Abonne- mentpreises für simpliTV gemäß II.G.1das jeweilige TV-Empfangsgerät (1./2./3. Voneinander abweichende Verrechnungszeitpunkte für ein simpli Internet-Abonne- ment und ein simpliTV-Abonnement des Kunden sind nicht möglichGerät).
2. Allfällige durch die Zahlungsart – Monatszahlung oder Jahreszahlung – bedingte Unterschiede im simpliTV-Abonnementpreis können dem Tarifblatt, abrufbar unter sim- xxxXX.xx, entnommen werden.
3. Die Verrechnung für die Entgelte laut III. F. 3II.F.3. erfolgt jeweils nach Wechsel der SIM-Karte/des Internet-Empfangsgeräts, eines Emp- fangsgeräts nach neuerlicher Freischaltung, Vertragsände- rung Vertragsänderung oder Wechsel der ZahlungsartZah- lungsart.
3. Für das simpli Internet-Abonnement erfolgt keine separate Rechnungslegung. Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsverzug bei Verrechnung von simpliTV + sim- pli Internet richten sich nach den Bestimmungen in II. G. 4. bis IIDem Kunden steht es frei, zwischen der Rechnungslegung in elektronischer oder in Papierform zu wählen. G. 11Die Rechnungen werden per E-Mail versendet, so der Kunde kei- ne Papierrechnung wünscht und eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat.
5. IDie Rechnungsbeträge werden jeweils mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann durch Überweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen und – soweit im Fall des Zah- lungsverzuges Einzelfall von simpli services angeboten – auch mittels Kreditkarte oder eps Online- Überweisung. Die Zahlung per Bankeinzug oder – soweit im Einzelfall von simpli ser- vices angeboten – per eps Online-Überweisung ist nur möglich, wenn der Kunde über eine Bankverbindung im SEPA-Raum verfügt.
6. Rechnungseinwendungen hat der Kunde spätestens binnen drei Monaten ab Erhalt schriftlich oder per E-Mail zu erheben, widrigenfalls die jeweilige Forderung der simpli services als durch den Kunden anerkannt gilt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Der Kunde wird hierauf auch gesondert in der Rechnung hingewiesen.
7. Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist simpli services berechtigt, die daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, ins- besondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen, soweit diese in einem angemesse- nen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
8. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist simpli services weiters berechtigt, das oder die vom jeweiligen Abonne- mentvertrag erfasste SIMAbonnementvertrag erfassten TV-Karte Empfangsgeräte des Kunden nach vorangegangener Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Sperre Sper- re und unter Setzung einer Nachfrist von min- destens mindestens zwei Wochen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit des Empfangs von simpli Internet simpliTV zu deak- tivieren deaktivieren (= Widerruf der Freischaltung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen ur- sprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Sperre auflaufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischaltung nach Beseitigung des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung eines Entgelts laut jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen verpflichtet.
9. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
10. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Abonnementvertrag durch Aufrechnung gegen simpli services aufzuheben. Wenn der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist, gilt dies nicht (i) für den Fall einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit der simpli services oder hinsichtlich solcher Gegenforderungen des Kunden, welche (ii) im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kun- den stehen, (iii) gerichtlich festgestellt, oder (iv) von simpli services anerkannt worden sind.
11. simpli services ist berechtigt, gegebenenfalls bestehende Forderungen für nicht vom Abonnementvertrag umfasste Dienstleistungen von simpli services gemeinsam mit den Abonnementpreisen zu verrechnen.
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