Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendi- gung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder an- dere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Ab- wehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit ver- pflichtet.
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Samples: Mandatsbedingungen
Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendi- gung Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder an- dere andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Ab- wehr Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit ver- pflichtetverpflichtet und dies dokumentiert.
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Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind VI.1. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Diese Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendi- gung ihm im Rahmen des Mandats fortdurch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder an- dere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Ab- wehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung Verschwiegenheitsverpflichtung hat der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit ver- pflichtetRechtsanwalt auch seinen Mitarbeitern auferlegt.
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Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtetver- pflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden gewor- den ist, und bestehen nach Beendi- gung Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder an- dere andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung Durchset- zung oder Ab- wehr Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung Offenba- rung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen PersonenPerso- nen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit ver- pflichtetverpflichtet.
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Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen ihm in Ausübung ihres seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendi- gung Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder an- dere andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Ab- wehr Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit ver- pflichtetverpflichtet.
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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen