Common use of Verschwiegenheit Clause in Contracts

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: www.ra-mair.com, www.mayer-rechtsanwaelte.com, www.anwalt-illingen.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnisverweigerungs- recht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: www.rae-klk.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor den Rechtsanwalt vorher von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: kanzlei-tuerkan.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt stehen den Rechtsanwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats Mandates und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf dürfen sich der Rechtsanwalt die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn sie zuvor von seiner ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: www.rechtsanwaelte-stralsund.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt den Rechtsanwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf Mandant dürfen sich der Rechtsanwalt die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor die Rechtsanwälte vorher von seiner ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: alex-anwalt.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Drittendie Rechtsanwältin gegen-über Dri en, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht Schweige-pflicht entbunden hat.

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Samples: www.anwaltskanzlei-groener.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf dürfen sich der Rechtsanwalt die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor die Rechtsanwälte vorher von seiner ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: reisundpartner.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnisverwei- gerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: kanzlei-jaeger.eu

Verschwiegenheit. VI.1. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich Die Verschwiegenheitsverpflichtung hat der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hatauch seinen Mitarbeitern auferlegt.

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Samples: www.welker-recht.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor den Rechtsanwalts vorher von seiner ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: www.rechtsanwalt-baring.de

Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor den Rechtsanwalt vorher von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

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Samples: anwaltskanzlei-harder.de