Verschwiegenheit. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann es zur Übermittlung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zwischen den Parteien kommen. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder die vernünftigerweise aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen in jedem Falle Preisfestsetzungsbedingungen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, Bestellungen, dei den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen, Software, Technologien, Geschäftspläne, technische Spezifikationen, Produktentwicklungspläne, Marketingpläne, Trainingsmaterial, Kundenlisten und auf unsere Produkte bezogene und von uns im Rahmen der Bereitstellung der Beratungsdienstleistungen hergestellte generische Tools und Gegenstände. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) Teil von öffentlich zugänglichen Informationen sind, ohne dass dies auf einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei beruht oder (b) vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren oder (c) durch Dritte ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen rechtmäßig an die empfangende Partei weitergegeben wurden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Sicherheit ist uns und unseren Kunden wichtig und wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie uns die Ergebnisse etwaiger Penetrationstests mitteilen, die Sie hinsichtlich unserer Produkte durchführen (die ausschließlich als unsere Vertraulichen Informationen betrachtet werden), sodass wir diese Informationen zur Verbesserung unserer Produkte nutzen können. Jede Partei stimmt zu, die Vertraulichen Informationen der jeweiligen anderen Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln (außer es handelt sich um Geschäftsgeheimnisse, die auch nach diesem Zeitraum gemäß dieser Klausel 11 vertraulich zu behandeln sind) und diese Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter und Vertreter weiterzugeben, die Kenntnis von diesen Vertraulichen Informationen haben müssen und die zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung verpflichtet sind. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an eine bundesstaatliche oder staatliche Stelle weitergeben bzw. offenlegen, sofern diese Offenlegung gesetzlich erforderlich ist und soweit die empfangende Partei die offenlegende Partei vorab über die erforderliche Offenlegung so früh wie möglich informiert, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Offenlegung zu wehren. Nach Beendigung dieser Vereinbarung und mit Ausnahme von im Rahmen von üblichen Netzwerk-Backups erstellten elektronischen Kopien oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung festgelegt, hat die empfangende Partei sämtliche im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befindlichen Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im alleinigen Ermessen der offenlegenden Partei zu vernichten oder zurückzugeben.
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Verschwiegenheit. I13.1 Jede Partei wird unbeschadet weitergehender gesetzlicher Pflichten (Ziffer 7.1. gilt hiervon als mitumfasst) über alle im Rahmen dieser Vereinbarung kann es zur Übermittlung des Vertragsverhältnisses anvertrauten, zugänglich gemachten oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zwischen den Parteien kommen. sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“ “) Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren. Hiervon sind sämtliche zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder die vernünftigerweise aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu verstehen sind. ausdrücklich auch Vertrauliche Informationen umfassen in jedem Falle Preisfestsetzungsbedingungenumfasst, die Bestimmungen dieser Vereinbarungder Auftraggeber direkt von einem zugeteilten Auditor erhält.
13.2 Die Vertrauliche Informationen empfangende Partei verpflichtet sich Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, Bestellungendie sie bei eigenen, dei gleichermaßen Vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere wird die empfangende Partei angemessene, den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegenUmständen entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, Softwareum die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen zu gewährleisten.
13.3 Die Vertrauliche Informationen empfangende Partei hat der anderen Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung eines tatsächlichen oder drohenden unbefugten Gebrauchs oder einer tatsächlichen oder drohenden unbefugten Offenlegung von Vertraulichen Informationen zu unterrichten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, Technologienum einen solchen Gebrauch oder eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu beenden.
13.4 Die Vertrauliche Informationen empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung Dritten offenlegen, Geschäftspläne, technische Spezifikationen, Produktentwicklungspläne, Marketingpläne, Trainingsmaterial, Kundenlisten es sei denn (i) dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnungen erforderlich und auf unsere Produkte bezogene und von uns die empfangende Partei hat die andere Partei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung in Textform informiert oder (ii) die Vertraulichen Informationen werden den Auditoren der empfangenden Partei im Rahmen Zusammenhang mit der Bereitstellung Auslegung oder Ausführung der Beratungsdienstleistungen hergestellte generische Tools Vertragsunterlagen oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und Gegenstände. der Berater hat sich zuvor in Textform gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern der Auditor Berater nicht bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
13.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (ai) Teil von öffentlich zugänglichen ohne Rechtsbruch allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der Vertrauliche Informationen sind, ohne dass dies auf einer Handlung empfangenden Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder Unterlassung (iii) der empfangenden Partei beruht von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt geworden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt ferner nicht in den Fällen des § 5 des deutschen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“).
13.6 Die empfangende Partei erwirbt an den empfangenen Vertraulichen Informationen keine Eigentums-, Immaterialgüter- oder (b) vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz Nutzungsrechte. Eine Rechteübertragung erfolgt nicht, es sei denn die Parteien vereinbaren eine solche ausdrücklich. Insbesondere ist es der empfangenden Partei waren untersagt, die empfangenen Vertraulichen Informationen durch Untersuchen oder Rückbauen außerhalb des Vertragszwecks nachzuahmen bzw. für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen (c) durch Dritte ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen rechtmäßig an die Verbot des „Reverse Engineering“). Zwingende nationale Vorschriften, insbesondere solche nach dem Urheberrecht, bleiben unberührt.
13.7 Die empfangende Partei weitergegeben wurden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Sicherheit ist uns und unseren Kunden wichtig und wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie uns die Ergebnisse etwaiger Penetrationstests mitteilen, die Sie hinsichtlich unserer Produkte durchführen (die ausschließlich als unsere wird alle Vertraulichen Informationen betrachtet werden)bei Vertragsbeendigung vollständig und unwiderruflich löschen oder vernichten, sodass wir diese Informationen zur Verbesserung unserer Produkte nutzen können. Jede Partei stimmt zusofern eine Aufbewahrung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, die Vertraulichen Informationen und der jeweiligen anderen Partei während auf Anfrage die ordnungsgemäße Löschung bzw. Vernichtung nachweisen.
13.8 Die Verpflichtungen der Laufzeit Parteien aus dieser Vereinbarung und Ziffer 13 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum eine Dauer von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln (außer es handelt sich um Geschäftsgeheimnisse, die auch nach diesem Zeitraum gemäß dieser Klausel 11 vertraulich zu behandeln sind) und diese Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter und Vertreter weiterzugeben, die Kenntnis von diesen Vertraulichen Informationen haben müssen und die zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung verpflichtet sind. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an eine bundesstaatliche oder staatliche Stelle weitergeben bzw. offenlegen, sofern diese Offenlegung gesetzlich erforderlich ist und soweit die empfangende Partei die offenlegende Partei vorab über die erforderliche Offenlegung so früh wie möglich informiert, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Offenlegung zu wehren. Nach Beendigung dieser Vereinbarung und mit Ausnahme von im Rahmen von üblichen Netzwerk-Backups erstellten elektronischen Kopien oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung festgelegt, hat die empfangende Partei sämtliche im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befindlichen Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im alleinigen Ermessen der offenlegenden Partei zu vernichten oder zurückzugebenbestehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschwiegenheit. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann es zur Übermittlung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zwischen den Parteien kommen. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder die vernünftigerweise aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen in jedem Falle Preisfestsetzungsbedingungen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, Bestellungen, dei die den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen, Software, Technologien, Geschäftspläne, technische Spezifikationen, Produktentwicklungspläne, Marketingpläne, Trainingsmaterial, Kundenlisten und Trainingsmaterial sowie Kundenlisten; die auf unsere Produkte bezogene bezogenen und von uns im Rahmen der Bereitstellung der Beratungsdienstleistungen hergestellte generische hergestellten generischen Tools und GegenständeGegenstände gelten ebenfalls als Vertrauliche Informationen von uns. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) Teil von öffentlich zugänglichen Informationen sind, ohne dass dies auf einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei beruht oder (b) vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren oder (c) durch Dritte ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen rechtmäßig an die empfangende Partei weitergegeben wurden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Sicherheit ist uns und unseren Kunden wichtig und wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie uns die Ergebnisse etwaiger Penetrationstests mitteilen, die Sie hinsichtlich unserer Produkte durchführen (die ausschließlich als unsere Vertraulichen Informationen betrachtet werden), sodass wir diese Informationen zur Verbesserung unserer Produkte nutzen können. Jede Partei stimmt zu, die Vertraulichen Informationen der jeweiligen anderen Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln (außer es handelt sich um Geschäftsgeheimnisse, die auch nach diesem Zeitraum gemäß dieser Klausel 11 vertraulich zu behandeln sind) und diese Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter und Vertreter weiterzugeben, die Kenntnis von diesen Vertraulichen Informationen haben müssen und die zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung verpflichtet sind. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an eine bundesstaatliche oder staatliche Stelle weitergeben bzw. offenlegen, sofern diese Offenlegung gesetzlich erforderlich ist und soweit die empfangende Partei die offenlegende Partei vorab über die erforderliche Offenlegung so früh wie möglich informiert, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Offenlegung zu wehren. Nach Beendigung dieser Vereinbarung und mit Ausnahme von im Rahmen von üblichen Netzwerk-Netzwerk- Backups erstellten elektronischen Kopien oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung festgelegt, hat die empfangende Partei sämtliche im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befindlichen Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im alleinigen Ermessen der offenlegenden Partei zu vernichten oder zurückzugeben.
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Samples: Software License and Service Agreement, Software License and Service Agreement
Verschwiegenheit. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann es zur Übermittlung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zwischen den 13.1 Die Parteien kommen. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder die vernünftigerweise aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen in jedem Falle Preisfestsetzungsbedingungenverpflichten sich gegenseitig, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, Bestellungen, dei den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen, Software, Technologien, Geschäftspläne, technische Spezifikationen, Produktentwicklungspläne, Marketingpläne, Trainingsmaterial, Kundenlisten und auf unsere Produkte bezogene und von uns im Rahmen der Bereitstellung der Beratungsdienstleistungen hergestellte generische Tools und Gegenstände. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) Teil von öffentlich zugänglichen Informationen sind, ohne dass dies auf einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei beruht oder (b) vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren oder (c) durch Dritte ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen rechtmäßig an die empfangende Partei weitergegeben wurden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Sicherheit ist uns und unseren Kunden wichtig und wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie uns die Ergebnisse etwaiger Penetrationstests mitteilen, die Sie hinsichtlich unserer Produkte durchführen (die ausschließlich als unsere Vertraulichen Informationen betrachtet werden), sodass wir diese Informationen zur Verbesserung unserer Produkte nutzen können. Jede Partei stimmt zu, die Vertraulichen Informationen der jeweiligen anderen Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln (außer es handelt sich um Geschäftsgeheimnisse, die auch nach diesem Zeitraum gemäß über alle im Rahmen der Durchführung dieser Klausel 11 vertraulich zu behandeln sind) und diese Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter und Vertreter weiterzugeben, die Kenntnis von diesen Vertraulichen Informationen haben müssen und die zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung verpflichtet sind. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei die Vertraulichen Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den jeweiligen Umständen heraus als vertraulich angesehen werden müssen. Dies gilt insbesondere über Informationen zu den betrieblichen Abläufen, Geschäftsbeziehungen, Know- How etc. und weitere Geschäftsgeheimnisse. Geschäftsgeheimnisse sind nach Maßgabe des § 2 Ziff. 1 GeschGehG alle Informationen in Bezug auf den anderen Vertragspartner und den vorliegenden Vertrag, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind, an denen der andere Vertragspartner ein berechtigtes Interesse der Geheimhaltung hat und die er demgemäß durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen schützt.
13.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des vorliegenden Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder nach Vertragsabschluss von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dies eine bundesstaatliche Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder staatliche Stelle weitergeben bzwgegebenenfalls behördliche Anordnungen verletzt. Des Weiteren sind ausgenommen solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Wenn es zulässig und möglich ist, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vor Offenlegung unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, dieser Offenlegung entgegenzuwirken. Die Parteien verpflichten sich, nur solchen Beratern Zugang zu den jeweils vertraulichen Informationen zu gewähren, die entweder dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor die Geheimhaltungsverpflichtung dieses Vertrages auferlegt worden ist. Die Vertragsparteien werden nur denjenigen ihrer Mitarbeiter vertrauliche Informationen offenlegen, sofern die diese Offenlegung gesetzlich erforderlich ist für die Durchführung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten benötigen und soweit die empfangende Partei die offenlegende Partei vorab über die erforderliche Offenlegung so früh wie möglich informiert, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Offenlegung zu wehren. Nach Beendigung dieser Vereinbarung und mit Ausnahme von dies auch nur im Rahmen von üblichen Netzwerk-Backups erstellten elektronischen Kopien oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung festgelegtUmfang, hat die empfangende Partei sämtliche im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befindlichen Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im alleinigen Ermessen der offenlegenden Partei zu vernichten oder zurückzugebendie vorgenannten Mitarbeiter für die Durchführung des vorliegenden Vertrages kennen müssen. Sie werden ihre Mitarbeiter für die Zeiten nach dem Ausscheiden aus ihrem Unternehmen zur Geheimhaltung verpflichten, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist.
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