Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerrechtlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheit gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. Ziff. 5;
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Samples: Mandatsbedingungen
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwalt den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerrechtlicher steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheit Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. siehe Ziff. 5;
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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt Die Kanzlei ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwalt im Rahmen des den Rechtsanwälten i.R.d. Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich den Rechtsanwälten grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt Die Kanzlei ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerrechtlicher steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheit Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. Ziff. 5;
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Samples: Mandatsbedingungen
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwalt den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerrechtlicher steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheit Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. Ziff. 5;
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Samples: Mandatsbedingungen
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwalt im Rahmen des den Rechtsanwälten i.R.d. Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich den Rechtsanwälten grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerrechtlicher steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheit Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. Ziff. 5;
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Samples: Mandatsbedingungen
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwalt im Rahmen des den Rechtsanwälten iRd Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich den Rechtsanwälten grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerrechtlicher steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheit Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. Ziff. 5;
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