Common use of Verschwiegenheit Clause in Contracts

Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und ver- pflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt gewor- den ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchset- zung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenba- rung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Perso- nen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Samples: www.anwalt-kleiser-kollegen.de

Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und ver- pflichtetverpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt gewor- den geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit so− weit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchset- zung Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenba- rung Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Perso- nensons− tigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtetver− pflichtet.

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Samples: rano-hadamar.de

Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und ver- pflichtetverpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt gewor- den geworden ist, und bestehen nach Beendigung Beendi- gung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere an- dere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchset- zung Durchsetzung oder Abwehr Ab- wehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenba- rung Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Perso- nenPersonen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtetver- pflichtet.

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Samples: www.matthias-uhler.de

Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und ver- pflichtetverpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt gewor- den geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchset- zung Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenba- rung Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Perso- nenPersonen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtetverpflichtet und dies dokumentiert.

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Samples: www.steppuhn-partner.de

Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und ver- pflichtetverpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen ihm in Ausübung ihres seines Berufes bekannt gewor- den geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchset- zung Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenba- rung Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Perso- nenPersonen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Samples: kanzleirauch.de