Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz. (1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 80 WTBG 2017 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen. (2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere Ansprüche auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig ist, ist der Auftragnehmer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden. (3) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. (4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist. (5) Xxxxxx der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützt, die den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfällt, die nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werden.
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Samples: Basisprospekt, Wirtschaftsprüfungsbericht, Wirtschaftsprüfungsbericht
Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz. (1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 80 WTBG 2017 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.
(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere ins- besondere Ansprüche auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig ist, ist der Auftragnehmer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden.
(3) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen Rah- men des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber Auftrag- geber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.
(5) Xxxxxx der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützt, die den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnenverrech- nen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfällt, die nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht Verschwie- genheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werden.
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Samples: Kapitalmarktprospekt, Jahresabschlussprüfung
Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz. (1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 80 WTBG 2017 verpflichtethat das Hessische Datenschutzgesetz in der Fassung vom 7. Januar 1999 (GVBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz am 14. Juli 2016 (GVBl. I S. 121) (HDSG) und sonstige Vorschriften des Auftraggebers zum Datenschutz und zur Geheimhaltung zu kennen und zu beachten. Er verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihm während oder im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werdenwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.
(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere Ansprüche auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig ist, ist der Auftragnehmer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden.
(3) . Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers aushändigenbzw. anderen vom Auftraggeber benannten Leistungsempfängern oder sonstige dem Datenschutz unterliegenden Daten des Auftraggebers nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung erheben, es sei dennverarbeiten oder nutzen. Besteht der Zweck des Auftrags in der Verarbeitung von Daten oder können bei Wartungsarbeiten und vergleichbaren Hilfstätigkeiten personenbezogene Daten betroffen sein, dass werden Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 4 HDSG) getroffen. Die vom Auftragnehmer und von Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter müssen durch den Auftraggeber gemäß dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 (BGBl. I S. 547) verpflichtet werden und eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Datenentsprechende Erklärung unterschreiben. Der Auftragnehmer ist daher befugt, wird die vom ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichteteingesetzten Mitarbeiter darauf hinweisen. Der Auftragnehmer hat entsprechende Verpflichtungen zum Hinweis von Mitarbeitern auch in seine Verträge mit in die Vertragserfüllung eingebundenen Unterauftragnehmern aufzunehmen. Die Verpflichtung ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm seitens des Auftraggebers überlassenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen o.ä. ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere sicherzustellen, dass Dritten keine Einsichtnahme möglich wird. Die zur ordnungsgemäßen Dokumentation Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung des Auftraggebers und nach seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.
(5) Xxxxxx Beendigung ohne Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzugeben. Ausgenommen von der Rückgabepflicht sind solche Unterlagen, die der Auftragnehmer nach gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen vorzuhalten verpflichtet ist. Eine Weitergabe von Informationen, Unterlagen oder Materialien an Erfüllungsgehilfen ist dem Auftragnehmer nur in dem Umfang gestattet, in dem dies zur Auftragsdurchführung unabdingbar ist, wobei er mit den Erfüllungsgehilfen schriftlich die hier vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtungen entsprechend zu vereinbaren und dies dem Auftraggeber unaufgefordert nachzuweisen hat. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Verstöße seiner Erfüllungsgehilfen gegen die Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen. Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den vorstehenden Absätzen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,-. Die Möglichkeit zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen werden auf den Schadenersatzanspruch angerechnet. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber dabei unterstütztvon allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen, so aufgrund einer Verletzung dieser Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarung durch den Auftragnehmer geltend machen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer Auftraggeber bei Nichterfüllung der vorstehend genannten Pflichten berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfällt, die nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht setzen und bei erfolglosem Fristverstreichen das Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werdenKündigung zu beenden.
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Samples: Instandhaltungsvertrag
Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz. (1) Der Auftragnehmer Die Gesellschaft BMB Partners ist gemäß § 80 WTBG 2017 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner ihr iZm ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn oder ein gesetzlich festgelegtes Subjekt entbindet BMB Partners ausdrücklich von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehenstehen dieser Verschwiegenheitsverpflichtung entgegen. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich nicht auf
(i) Tatsachen, Informationen und Angaben, die öffentlich bekannt oder die BMB Partners anderweitig bekannt sind und Tatsachen, Informationen und Angaben, die folglich öffentlich bekannt werden oder die BMB Partners folglich anderweitig bekannt werden und das aus einem anderen Anlass, als der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht seitens BMB Partners;
(ii) Mitteilung der Tatsachen, Informationen und Angaben anderen Personen in dem Umfang, der für die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber seitens BMB Partners erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter von BMB Partners oder Drittpersonen, die seitens BMB Partners mit bestimmten Tätigkeiten iZm der Erbringung von Leistungen seitens BMB Partners beauftragt werden);
(iii) Mittelung von Tatsachen, Informationen und Angaben, deren Veröffentlichung oder Offenlegung gesetzlich oder durch Entscheidungen der Staatsgewalt vorgeschrieben ist.
(2) Soweit es zur Verfolgung Die Verschwiegenheitspflicht von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere Ansprüche BMB Partners gemäß Absatz 1 bezieht sich nicht auf Honorar) oder zur Abwehr Ergebnisse der Leistungen von Ansprüchen gegen BMB Partners für den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig istAuftraggeber, ist der Auftragnehmer einschließlich beruflicher Äußerungen von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbundenBMB Partners, in anonymisierter Form.
(3) Der Auftragnehmer darf BerichteDie Gesellschaft BMB Partners ist befugt, Gutachten die ihr vom Auftraggeber anvertrauten Informationen und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über Unterlagen (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen und Programme) einschließlich personenbezogener Angaben im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch seitens BMB Partners beauftragte Dritte verarbeiten zu lassen. Soweit vonzwingenden Rechtsvorschriften vorgeschrieben, hat der Auftraggeber ohne unnötigen Verzug die Erteilung der Zustimmung von denjenigen Personen, auf die sich die personenbezogenen Abgaben beziehen, zu der Bearbeitung dieser Angaben gemäß dem vorstehenden Satz sicherzustellen. Soweit in diesen AAB und/oder im Vertrag nicht anders festgelegt, hat die Gesellschaft BMB Partners die Informationen und Unterlagen (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen und Programme), die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, grundsätzlich ausschließlich dem Auftraggeber zurückzugeben; die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigenihrer Leistungen für den Auftraggeber, einschließlich beruflicher Äußerungen von BMB Partners, hat die Gesellschaft BMB Partners grundsätzlich ausschließlich dem Auftraggeber auszuhändigen, es sei denn, dass denn der Auftraggeber erteilt eine gesetzliche Verpflichtung hierzu bestehtschriftliche Einwilligung zu deren Rückgabe und/oder Aushändigung an Dritte.
(4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier Soweit von BMB Partners und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom ausdrücklich schriftlich vereinbart, verpflichtet sich BMB Partners, in einem Umfang und unter den Bedingungen, die mit dem Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichtetwerden, mit gebotener Vorsicht zu handeln, so dass der Auftraggeber seiner gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht nachgehen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich Die dafür notwendigen Mandate bzw. Vollmächte hat der Auftraggeber der Gesellschaft BMB Partners schriftlich zu erteilen. Für solche Auskunftstätigkeiten hat BMB Partners Anspruch auf ein gesondertes Entgelt, welches zwischen dem Auftraggeber und BMB Partners zu vereinbaren ist. Soweit ausdrücklich nicht anders schriftlich festgelegt, führt BMB Partners für den Auftraggeber keine statistischen Meldungen durch.
(5) Xxxxxx Soweit in diesen AAB und/oder im Vertrag nicht anders festgelegt, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstütztStillschweigen über alle Informationen, Tatsachen und Angaben zu wahren, die ihm seitens BMB Partners bei den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllenVerhandlungen über den Vertragsabschluss oder während der Durchführung und/oder Dauer des Vertrages und/oder des Auftrages mitgeteilt wurden sowie über Informationen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfälltTatsachen und Angaben, die nach Entbindung Gegenstand dieser AAB und/oder des Vertrages sind. Der Auftraggeber darf diese Tatsachen, Informationen und Angaben ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werdenBMB Partners weder veröffentlichen noch auf eine andere Art und Weise zugänglich machen.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz. (1) 5.1 Der Auftragnehmer AN ist gemäß § 80 WTBG 2017 nach Maßgabe des Gesetzes sowie folgender Bestimmungen verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehenbewahren sowie seine Mitarbeiter darüber zu belehren und entsprechend dazu zu verpflichten.
(2) Soweit es 5.2 Der AN ist jedenfalls von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers AN (insbesondere Ansprüche auf dessen Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer AN (insbesondere Schadenersatzansprüche Schadenersatzforderungen des Auftraggebers AG oder Dritter gegen den AuftragnehmerAN) notwendig erforderlich ist, .
5.3 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer AN nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden, wenn er – was jederzeit möglich ist – vom AG von dieser entbunden wird oder der Verschwiegenheitspflicht gesetzliche Pflichten entgegenstehen. Insbesondere ist der AN solcherart zur Einhaltung der Bestimmungen der §§ 48a ff und 82 (5) Börsegesetz und der Bestimmungen der RAO zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Wird der AN als Mediator tätig, hat er trotz seiner beruflichen Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht entbundensein Recht auf Verschwiegenheit in Anspruch zu nehmen.
(3) 5.4 Der Auftragnehmer AN darf BerichteAkteninhalte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten vom AG übergebene Unterlagen etc. nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigenAG an Dritte weitergeben, es sei denn, dass (i) es bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, (ii) die Offenlegung ist im Rahmen der Mandatsabwicklung erforderlich oder zweckdienlich, (iii) die übergebenen Unterlagen wurden zum Zwecke der Weiterleitung zur Vorlage bei Gerichten oder Behörden übergeben oder (iv) eine gesetzliche Verpflichtung hierzu bestehtOffenlegung ist zur Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen im Sinne der Punkte 5.2 und 5.3 erforderlich. Nicht als Dritte gelten Auftragsverarbeiter iSd DSGVO und Substituten/anwaltliche Kooperationspartner. Wird der AN als gemeinsamer Vertragsverfasser oder sonst für mehrere AG mit deren Wissen und Einverständnis tätig, gilt die Einwilligung zur entsprechenden Information aller AG bzw. Vertragspartner und zur Aushändigung von Schriftstücken etc. als erteilt.
(4) 5.5 Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart ist oder für den AN offenkundig ein objektives übergeordnetes Geheimhaltungsinteresse des AG besteht, ist der AN berechtigt, gegenüber Dritten den Namen des AG, die Art des übernommenen Auftrages sowie eine Beschreibung der vom AN im Rahmen dieses Auftrags durchgeführten Tätigkeiten bekanntzugeben. Der Auftragnehmer AG entbindet den AN in diesem Umfang ausdrücklich von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der AN wird im Einzelfall prüfen, ob die Preisgabe dieser Information für den AG nachteilig sein könnte.
5.6 Die vom AN erstellten Dokumente, einschließlich Schriftverkehr und Aktenvermerke, sind mangels schriftlicher gegenteiliger Vereinbarung nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Sie dürfen daher weder ganz noch teilweise in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Dokument, im Internet oder in anderen an die Öffentlichkeit gerichteten Medien veröffentlicht oder in solchen Veröffentlichungen auf sie Bezug genommen werden. Dies gilt nicht für solche Dokumente, die zur Einreichung in einen der allgemeinen Einsicht offenstehenden Teil eines öffentlichen Registers bestimmt sind.
5.7 Der AN ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller und ist daher befugt, die personenbezogenen Daten des AG und dessen Mitarbeiter (bzw der Ansprechpersonen im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen Auftrages) auf Grundlage des Auftrages und der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart Der AN ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.
(5) Xxxxxx der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstütztberechtigt, die den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllenpersonenbezogenen Daten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte welche dieser gemäß § 8b Abs 4 und § 8a Abs 1 RAO zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfälltder Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet, die bis dreißig Jahre nach Entbindung von Ende der Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werdenMandantenbeziehung zu speichern.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab)