Versichererwechselbescheinigung Musterklauseln

Versichererwechselbescheinigung. Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, bei Beendigung eines Versicherungsvertrages in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder in der Fahrzeugvollversicherung jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten auszustellen und diese dem Nachversicherer auf dessen Anfrage zu übermitteln:
Versichererwechselbescheinigung. Der Versicherer ist berechtigt, bei Beendigung eines Versicherungsvertrages jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten auszustellen und diese dem Nachversicherer auf des- sen Anfrage zu übermitteln:
Versichererwechselbescheinigung. Bei Beendigung des Vertrages für das Zweitfahrzeug stellen wir eine Bescheinigung aus, welche den erreich- ten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt durch das Rabattgrundjahr, ausweist. Hinweis: Die besondere Einstufung von Zweitwagen (Pkw) gilt abweichend von I.2.6.1 Punkt b) und c) auch für 17- jährige Personen, die im Rahmen des begleitenden Fahrens am Straßenverkehr teilnehmen. Ab dem Zeit- punkt des Wegfalls des begleitenden Fahrens wird der Versicherungsvertrag so eingestuft, als wäre er ab Ab- schluss nach I.2.2 und Anhang 1, Punkt 1.1 eingestuft worden.
Versichererwechselbescheinigung. Bei Beendigung des Vertrages für das Zweitfahrzeug stellen wir eine Bescheinigung aus, welche den erreich- ten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt durch das Rabattgrundjahr, ausweist. Einstufung von Versicherungen für Pkws von Fahran- fängern in die SF-Klasse ½ Bei Abschluss eines Vertrags für einen Personenkraft- wagen wird dieser in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ eingestuft, wenn Sie nachweisen, dass für einen El- ternteil bereits ein gleichartiges Fahrzeug (Pkw) versi- chert ist. Der Vertrag des Elternteils muss zu diesem Zeitpunkt in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ oder besser eingestuft sein. Sofern der Vertrag des Elternteils bei einem anderen Versicherer besteht, ist die Sondereinstufung nur mög- lich, wenn gleichzeitig mit dem Antrag für Ihr Fahrzeug eine Kopie der letzten Beitragsrechnung für den Ver- trag des Elternteils vorgelegt wird.
Versichererwechselbescheinigung. Eine Sondereinstufung aufgrund des Rabatt- schutzes berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nicht. - Bei Beendigung des Vertrages stellen wir eine Bescheinigung aus, welche den erreichten Scha- denfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt durch das Rabattgrundjahr ohne Rabattschutz ausweist.
Versichererwechselbescheinigung. Abweichend zu TB Nr. 25 gilt: Bei Beendigung des Zweitwagens- bzw. des Partnervertrages stellt die Itzehoer Versicherung keine Versichererwechselbescheinigung aus, die den mittels Zweitwagen- bzw. Partnerregelung erreichten Schadenfreiheitsrabatt ausweist. Vielmehr wird eine Versichererwechselbescheinigung über denjenigen Schadenfreiheitsrabatt erstellt, der sich ergeben hätte, wäre der Zweitwagen- bzw. Partnervertrag zu seinem Beginn regulär gemäß den geltenden Tarifbestimmungen in die Schadenfreiheitsklassen eingestuft worden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.