Common use of Versicherte Nebenrisiken Clause in Contracts

Versicherte Nebenrisiken. Mitversichert sind alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (1) als Teilnehmer an Ausstellungen, Messen und Märkten, auch die Vorführung von Erzeugnissen. (2) als Veranstalter von Betriebsveranstaltungen, -festen und -besichtigungen. (3) als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, sofern diese für den Betrieb genutzt werden. (4) als Vermieter von betrieblichen Räumen an Betriebsangehörige oder an Dritte, bis zur einem Jahresbruttomietwert von 50.000 EUR. (5) als Bauherr oder Unternehmer von Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Erdarbeiten am eigenen Betriebsgebäude solange die veranschlagte Bausumme je Bauvorhaben niedriger als 1.000.000 EUR ist. (6) als Sachverständiger- und Gutachter, bei gelegentlicher Ausübung, in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden. Die Gesamtentschädigung eines Jahres ist auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. (7) als Betreiber von selbst genutzten Photovoltaik-/Solaranlagen auf den eigenen, versicherten Grundstücken. Mitversichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgers/ Netzbetreibers. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Endverbrauchern. (8) als Unterhalter von Reklame- und Werbeeinrichtungen aller Art, auf dem eigenen und auf fremden Grundstücken. (9) als Betreiber von Sozialeinrichtungen und sonstigen dem Betriebszweck dienenden Einrichtungen für Betriebsangehörige, z.B. Kantinen, Kindergärten, Parkplätzen, Sportstätten. Die gelegentliche Nutzung von Betriebsfremden ist mitversichert. (10) aus dem Angebot und der Durchführung von Trainingskursen. Dies gilt sowohl für Online durchgeführte Aktivitäten wie auch für persönliches Training. (11) aus der Durchführung von Dozententätigkeiten und Seminaren im beruflichen Kontext (12) für Vermögensschäden aufgrund von beratenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit den veröffentlichten Themen.

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Samples: Content Creator Insurance Framework

Versicherte Nebenrisiken. Mitversichert sind alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmers (1nicht abschließende Aufzählung) als Teilnehmer an Ausstellungen, Messen und Märkten, auch die Vorführung von Erzeugnissen. (2) . als Veranstalter von Betriebsveranstaltungen, -festen und -besichtigungen. (3) . als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, sofern diese für den Betrieb genutzt werden. (4) . als Vermieter von betrieblichen Räumen an Betriebsangehörige oder an Dritte, bis zur einem Jahresbruttomietwert von 50.000 EUR. (5) . als Bauherr oder Unternehmer von Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Erdarbeiten am eigenen Betriebsgebäude solange die veranschlagte Bausumme je Bauvorhaben niedriger als 1.000.000 EUR ist. (6) . als Sachverständiger- und Gutachter, bei gelegentlicher Ausübung, in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden. Die Gesamtentschädigung eines Jahres ist auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. (7) . als Betreiber von selbst genutzten Photovoltaik-/Solaranlagen auf den eigenen, versicherten Grundstücken. Mitversichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgers/ Netzbetreibers. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Endverbrauchern. (8) . als Unterhalter von Reklame- und Werbeeinrichtungen aller Art, auf dem eigenen und auf fremden Grundstücken. (9) . als Betreiber von Sozialeinrichtungen und sonstigen dem Betriebszweck dienenden Einrichtungen für Betriebsangehörige, z.B. Kantinen, Kindergärten, Parkplätzen, Sportstätten. Die gelegentliche Nutzung von Betriebsfremden ist mitversichert. . als Besitzer und Betreiber von Kegel- und Bowlingbahnen sowie Curling- und Boccia- Bahnen. als Besitzer und Betreiber von Tanz- und Restaurationszelten. als Besitzer und Unterhalter von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörenden Geräten. als Vermieter von Fremden- und Gästezimmern. für die Bewirtung im Freien (10Terrasse, Biergarten, oder angrenzendem öffentlichen Platz), Außerhausbewirtung wie z.B. Bringdienst, Bewirtung in Zelten, Unterhaltung eines betriebseigenen Partyservices. für die dem Versicherungsnehmer obliegenden Verkehrssicherungspflicht von eigenen Sälen für Veranstaltungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus eigenen Veranstaltungen (Veranstalterhaftpflicht) in diesen Sälen. aus dem Angebot Besitz von Parkplätzen für Betriebsangehörige und Besucher. aus Besitz und Unterhaltung von E-Ladesäulen mit Einschluss der Abgabe von Ladestrom an betriebszugehörige und gelegentlich auch an betriebsfremde Personen. Ausgeschlossen sind Schäden an den zu ladenden Fahrzeugen und deren Inhalt. als Veranstalter von Musik-, Tanz-, Heimatabenden, Theater-, Filmvorführungen, Wanderungen u.ä. als Halter von Hunden, die dem betrieblichen Zwecke dienen (z.B. Wachhunde), mit Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. Nicht versichert sind jedoch: Jagdhunde für die Versicherungsschutz im Rahmen einer Jagd- Haftpflichtversicherung besteht; Kampfhunde/gefährliche Hunde. Als solche gelten z.B. Alano, American Bulldogg, American Pitbull Terrier, American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso (Italiano), Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Napoletano, Perro de Presa Canario/Mallorquin, Pitbull Terrier, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire (Bull) Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Rassen. Die Regelungen der Vorsorgeversicherung gemäß Ziffer 1.2.1 (3) und Ziffer 1.4 finden keine Anwendung. Darüber hinaus gilt bei Hotels die gesetzliche Haftpflicht mitversichert aus Besitz und Betrieb von hoteleigenen Schwimmbädern, Solarien und Saunen; Besitz, Verwendung und Vermietung von führerscheinfreien Booten, einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht des Mieters während der Zeit der Miete; Aus der Vermietung von Fahrrädern, einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht des Mieters während der Zeit der Miete; Besitz und Unterhaltung oder Vermietung/Verpachtung von Ladenlokalen, Kiosken, Studios und dergleichen sowie aus der Herstellung der dort vertriebenen Produkte; Bei selbstbetriebenen Fitness-Studios gilt: Die Fitness-Geräte besitzen eine CE-Kennzeichnung (soweit gesetzlich gefordert) mindestens jedoch die GS-Kennzeichnung und sind durch Verankerung im Boden gegen Umstürzen gesichert. In unmittelbarer Nähe der jeweiligen Geräte hängen Schilder gut sichtbar, die durch Zeichnungen oder Fotos die richtige Nutzung des Gerätes zeigen und den Hinweis tragen „Die Geräte sind nur in der vorgegebenen Art und Weise zu benutzen.“ Bei selbstbetriebenen Kosmetikstudios gilt: Versicherungsschutz besteht für Kosmetik zur Körperpflege. Sofern Kosmetikprodukte selbst hergestellt werden, sind Ansprüche nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) nicht versichert. Nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden durch Dauer- oder Permanent-Make-Up sowie Hautunterspritzungen zum Zwecke der Beseitigung von Hautfalten. Ebenfalls ausgeschlossen bleiben Schäden durch Tätowierungen, chemisches Peeling und Piercing. Bei selbstbetriebener Massagepraxis gilt: Versichert sind die Tätigkeiten und Behandlungen, die der angestellte Xxxxxxx aufgrund seiner Ausbildung und Fortbildung ausüben darf, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht aus der Verabreichung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten. Mitversichert sind auch Ansprüche aus Schäden durch Heilbehandlung bei Massagen, wenn diese verabreicht werden an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege, auf ärztliche Anordnung. Des weiteren bieten wir Ihnen Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung sowie Abhandenkommens von Sachen der Betriebsangehörigen und der Durchführung Besucher sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, sofern die Beschädigung, die Vernichtung sowie das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Betrieb in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht (Belegschaftshabe). Nicht versichert sind Schäden durch Abhandenkommen von Trainingskursen. Dies gilt sowohl für Online durchgeführte Aktivitäten wie auch für persönliches TrainingGeld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden, Schmucksachen und sonstigen Kostbarkeiten. (11) aus der Durchführung von Dozententätigkeiten und Seminaren im beruflichen Kontext (12) für Vermögensschäden aufgrund von beratenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit den veröffentlichten Themen.

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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe

Versicherte Nebenrisiken. 2.1 Mitversichert sind alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (1) Versicherungsnehmers als Teilnehmer an Ausstellungen, Messen und Märkten, auch die Vorführung von Erzeugnissen. (2) . als Veranstalter von Betriebsveranstaltungen, -festen und -besichtigungen. (3) . als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, sofern diese für den Betrieb genutzt werden. (4) . In der Eigenschaft als früherer Besitzer ist der Versicherungsnehmer versichert, wenn der Vertrag bis zum Besitzwechsel bestanden hat. als Vermieter von betrieblichen Räumen an Betriebsangehörige oder an Dritte, bis zur einem . Der Jahresbruttomietwert von 50.000 EUR. (5) ist auf 100.000 EUR begrenzt. als Bauherr oder Unternehmer von Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Erdarbeiten am eigenen Betriebsgebäude solange die veranschlagte Die Bausumme je Bauvorhaben niedriger als 1.000.000 EUR ist. (6) ist nicht begrenzt. als Sachverständiger- und GutachterGutachter im eigenen Fachbereich, bei gelegentlicher Ausübung, in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden. Die Gesamtentschädigung eines Jahres ist auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. (7) . als Betreiber von selbst genutzten Photovoltaik-/Solaranlagen auf den eigenen, versicherten Grundstücken. Mitversichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgers/ Netzbetreibers. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Endverbrauchern. (8) . als Unterhalter von Reklame- und Werbeeinrichtungen aller Art, auf dem eigenen und auf fremden Grundstücken. (9) . als Betreiber von Sozialeinrichtungen und sonstigen dem Betriebszweck dienenden Einrichtungen für Betriebsangehörige, z.B. Kantinen, Kindergärten, Parkplätzen, Sportstätten. Die gelegentliche Nutzung von Betriebsfremden ist mitversichert.. aus Besitz und Unterhaltung von E-Ladesäulen mit Einschluss der Abgabe von Ladestrom an Betriebszugehörige und gelegentlich auch an betriebsfremde Personen. Ausgeschlossen sind Schäden an den zu ladenden Fahrzeugen und deren Inhalt. als Halter von Hunden, die dem betrieblichen Zwecke dienen (z.B. Wachhunde), mit Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. Nicht versichert sind jedoch (10a) aus dem Angebot und der Durchführung von Trainingskursen. Dies gilt sowohl Jagdhunde für Online durchgeführte Aktivitäten wie auch für persönliches Training. (11) aus der Durchführung von Dozententätigkeiten und Seminaren die Versicherungsschutz im beruflichen KontextRahmen einer Jagd- Haftpflichtversicherung besteht; b) Kampfhunde/gefährliche Hunde. Als solche gelten z.B. Alano, American Bulldogg, American Pitbull Terrier, American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso (12Italiano), Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Napoletano, Perro de Presa Canario/Mallorquin, Pitbull Terrier, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire (Bull) für Vermögensschäden aufgrund von beratenden Tätigkeiten im Zusammenhang Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen mit den veröffentlichten Themendiesen Rassen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Versicherte Nebenrisiken. Mitversichert sind alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (1) als Teilnehmer an Ausstellungen, Messen und Märkten, auch die Vorführung von Erzeugnissen. (2) als Veranstalter von Betriebsveranstaltungen, -festen und -besichtigungen. (3) 2.1 als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von GrundstückenGrundstücken (ausgenommen Luftlandeplätze), Gebäuden oder RäumlichkeitenRäumen (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht), sofern diese die für den versicherten Betrieb genutzt oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden oder die Dritten vermietet, ver- pachtet oder sonst wie überlassen werden. Dies gilt auch für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer gem. § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand. Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude und Räum- lichkeiten auch die gesetzliche Haftpflicht des Insolvenzverwalters in dieser Eigenschaft. (4) als Vermieter von betrieblichen Räumen an Betriebsangehörige oder an Dritte, bis zur einem Jahresbruttomietwert von 50.000 EUR. (5) 2.2 als Bauherr oder und Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, UmbautenUm- bauten, Reparaturen, Abbruch- Abbruch-, Erdarbeiten); 2.3 aus Vorhandensein und Erdarbeiten am eigenen Betriebsgebäude solange Betätigung einer Betriebsfeuerwehr; 2.4 aus Sozialeinrichtungen für Betriebsangehörige, die veranschlagte Bausumme je Bauvorhaben niedriger als 1.000.000 EUR ist. ausschließlich für den versicherten Betrieb bestimmt sind (6) als Sachverständiger- z.B. Kindergärten, Kanti- nen, Schwimmbäder), aus dem Überlassen von Plätzen, Räumen und Gutachter, bei gelegentlicher Ausübung, in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden. Die Gesamtentschädigung eines Jahres ist auf Geräten an die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. (7) als Betreiber von selbst genutzten Photovoltaik-/Solaranlagen auf den eigenen, versicherten Grundstücken. Mitversichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz Sportgemeinschaft des örtlichen Energieversorgers/ NetzbetreibersBetriebes. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von EndverbrauchernHaftpflicht aus der Betätigung der Betriebs- sportgemeinschaft sowie die persönliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer Betätigung in der Betriebssportgemeinschaft. 2.5 aus betrieblichen Veranstaltungen (8) als Unterhalter von Reklame- und Werbeeinrichtungen aller Art, auf dem eigenen und auf fremden Grundstücken. (9) als Betreiber von Sozialeinrichtungen und sonstigen dem Betriebszweck dienenden Einrichtungen für Betriebsangehörige, z.B. KantinenBetriebsfeiern, KindergärtenBetriebsaus- flügen); 2.6 aus der Teilnahme an Kongressen, ParkplätzenAusstellungen, Sportstätten. Die gelegentliche Nutzung von Betriebsfremden ist mitversichert.Messen und Märkten; (10) 2.7 aus dem Angebot und Import von Erzeugnissen aus - Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören - der Durchführung von Trainingskursen. Dies gilt sowohl für Online durchgeführte Aktivitäten wie auch für persönliches Training. (11) aus der Durchführung von Dozententätigkeiten und Seminaren im beruflichen Kontext (12) für Vermögensschäden aufgrund von beratenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit den veröffentlichten Themen.Schweiz;

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Samples: Haftpflichtversicherung