Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. 2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versiche- rung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungs- summen die gleichen sind wie die der bereits versicherten. Für die hin- zukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach- dem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- koprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung. 2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- len, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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Samples: Unfallversicherung
Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit jeder- zeit zur Versiche- rung Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungs- summen Versicherungssum- men die gleichen sind wie die der bereits versichertenver- sicherten Personen. Für die hin- zukommenden hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten ver- einbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen Versicherungs- summen sind erst versichert, nach- dem nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag Prämie geeinigt haben.
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen Ein- zelnen nach Risi- koprüfung Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- lensollen, erlischt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versiche- rung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungs- summen Versiche- rungssummen die gleichen sind wie die der bereits versichertenVersicherten. Für die hin- zukommenden hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten ver- einbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach- dem nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- koprüfung Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- lensollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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Samples: Sv Vereinspolice
Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versiche- rung Ver- sicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung die gleichen und die Versicherungs- summen die gleichen Versicherungssummen nicht höher sind wie die der bereits versichertenVersicherten. Für die hin- zukommenden Personen Der Versicherungsschutz besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer der Anmeldung bei uns.
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung Beschäfti- gung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach- dem nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen die Versiche- rungssummen und den Beitrag geeinigt haben.
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- koprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- len, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versiche- rung anmeldenFür Personen, wenn Beruf oder die noch nicht versichert sind, gilt:
2.2.1 Personen, deren Beruf, Beschäftigung und die Versicherungs- summen Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versichertenversicherten Personen, können Sie jederzeit bei uns anmelden. Für Der Versicherungsschutz für die hin- zukommenden hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab beginnt frühestens mit Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3 2.2.2 Personen in anderen Berufen oder Berufen, mit anderer Beschäftigung oder mit höheren anderen Versicherungssummen sind erst versichert, nach- dem nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag den Versicherungsschutz geeinigt haben.
2.4 2.3 Wir haben das Recht, die Versicherung nach Risikoprüfung den Einschluss des Einzelnen nach Risi- koprüfung in den Vertrag abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz für diese Person einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- len, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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Samples: Unfall Versicherung
Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versiche- rung Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungs- summen Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten. Für die hin- zukommenden hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach- dem nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- koprüfung Risiko- prüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- lensollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versiche- rung Versi- cherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungs- summen Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten. Für die hin- zukommenden hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung Beschäfti- gung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach- dem nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen Versicherungs- summen und Beitrag Prämie geeinigt haben.
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- koprüfung Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.unse-
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sol- lenausschei- den sollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.
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