Haustierbetreuung. Wir vermitteln auf Wunsch der versicherten Person eine Betreuung für Haustie- re der versicherten Person und übernehmen unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die Kosten für die Betreuung und Versorgung: Voraussetzung für die Leistung
Haustierbetreuung. Auf Ihren Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Betreuung von im Haushalt der versicherten Person lebenden Tieren. Dafür erstatten wir Kosten insgesamt bis zu 100 EUR.
Haustierbetreuung. Suche eines Platzes in einer Tierpension oder einem Tierheim für die Haustiere der versi- cherten Person. Das Angebot gilt für Hunde, Katzen, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen und Ziervögel.
Haustierbetreuung. Wir organisieren für Haustiere die im Haushalt der versicherten Person leben, eine Unterbringung in ei- ner Tierpension oder in einem Tierheim, wenn die versicherte Person infolge eines Versicherungsfalls gemäß Ziffer 2.9.1.1 an der Betreuung des Haus- tiers gehindert ist. Übernommen werden die Kosten für die Unterbrin- gung und Versorgung des Haustiers für einen Zeit- raum von 100 Tagen ab Eintritt des Versicherungs- falls.
Haustierbetreuung. Für gewöhnliche Haustiere der versicherten Person (Hunde, Katzen, Fische, Vögel oder andere Kleintiere) wird eine pas sende Tierbetreuung vermittelt. Wir übernehmen die Betreu ungskosten bis zu insgesamt 10 Tage. Ausgenommen sind Kosten für Haustiere für die eine behördliche Genehmigung nötig ist, z. B. Reptilien.
Haustierbetreuung. Wir vermitteln eine Betreuung für die Haustiere der versicherten Person. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person sich wegen der durch einen versicherten Unfall (Ziffer 1.1) hervorgerufenen Gesundheitsschädi- gung oder deren Folgen in einen vollstationären Krankenhausaufenthalt begeben muss. Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der vollstationären Behandlung infolge des Unfalls ist uns ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Übernahme der nachgewiesenen Kosten der Haustierbetreuung ist pro Tag der vollstationären Behandlung auf 30 Euro und auf 100 Tage begrenzt. Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Diese Leistungsart nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarte Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Haustierbetreuung. Ist die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht zur Versorgung ihrer Haustiere in der Lage, organisieren wir die Unterbringung der Tiere. Wurden die Tiere auf einer Reise mitgeführt, organisieren wir zusätzlich den Heimtransport. Als Haustiere gelten Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.
Haustierbetreuung. Xxxxxxx Xxxxxxxx Betreuung verpflichtet sich, die ihrer Obhut überlassenen Tiere nach Vereinbarung mit dem Kunden sowie nach bestem Wissen zu versorgen. Xxxxxxx Xxxxxxxx Betreuung verpflichtet sich zudem, die Bestimmungen des Tierschutzes und der SNK einzuhalten. Xxxxxxx Haustier Betreuung sorgt sich so gut wie möglich um Ihr Haustier und bei Betreuungen bei Ihnen zu Hause, falls vereinbart, ebenfalls um die Wohnung respektive das Haus. Darin eingeschlossen ist je nach Instruktion des Kunden die Betätigung von Fenstern, Türen, Rollos, Lamellenstoren und Lampen sowie die Leerung von Briefkästen. Für die Zeit der Betreuung erhält Xxxxxxx Haustier Betreuung vom Kunden einen Schlüssel für die Wohnung respektive für das Haus. Xxxxxxx Haustier Betreuung verpflichtet sich, diesen Schlüssel sorgfältig und sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Xxxxxxx Xxxxxxxx Betreuung ist untersagt, Dritten Zugang zur Wohnung respektive zum Haus zu verschaffen mit Ausnahme amtlicher Stellen, dem Tierarzt und/oder des Rettungsdienstes.
Haustierbetreuung. Der Kunde verpflichtet sich, ausreichend Futter-, Pflege- und Hygienematerial vorrätig zu haben. Xxxxxxx Haustier Betreuung ist anderenfalls berechtigt, auf Kosten des Kunden nachzukaufen und diese Zusatzdienstleistung in Rechnung zu stellen. Sollte dies der Fall sein, hat Xxxxxxx Haustier Betreuung freie Xxxx beim Produkt und muss nicht auf entsprechende Marken, jedoch auf bekannte Allergien des Tieres, achten. Massgebend ist hierfür das Stammblatt des Tieres. Die Erreichbarkeit des Kunden muss während der gesamten Betreuungszeit gewährleistet sein, telefonisch oder per WhatsApp. Bei erkennbarer Erkrankung des Tieres oder untragbaren Verhaltensauffälligkeiten wird der Kunde kontaktiert. Sollte dieser nicht erreichbar sein, ist es Steffis Haustier Betreuung gestattet, einen Tierarzt aufzusuchen und/oder ein Tierheim mit der weiteren Betreuung des betreffenden Tieres zu beauftragen. Für Kosten hieraus kommt alleine der Kunde auf. Der Kunde verpflichtet sich, dass sein Tier respektive seine Tiere frei von Krankheiten und Parasiten sind, welche sich auf Mensch und Tier übertragen können. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, alle in der Region notwendigen Impfungen vorgenommen zu haben. Bei Fehlinformation oder nicht ausreichender Impfung trägt der Kunde die vollen Konsequenzen für sein Tier respektive seine Tiere und alle möglicherweise angesteckten respektive geschädigten Tiere und Menschen. Hunde werden nur mit einer aktuellen DHPPI-/ SHPPI-Impfung in die Betreuung aufgenommen. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, den Betreuer über den Zustand und die Angewohnheiten von Tier und Umgebung zu informieren. Für nicht mitgeteilte Informationen wird keine Haftung übernommen. Sollte das Tier durch Zurückhalten von Informationen oder Fehlinformation Schäden an Lebewesen oder Gegenständen verursachen, trägt der Kunde das volle Risiko und hat für anfallende Kosten zusätzlich aufzukommen.
Haustierbetreuung. 8.1 Ist die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht zur Versorgung ihrer Haustiere in der Lage, organisieren wir die Unterbringung der Tiere. Die Kosten für die von uns organisierten Maßnahmen über- nehmen wir bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei Pflegebedürftigkeit im Sinne von Nr. 16.1 bis sechs Monate und in allen anderen Fällen bis zwei Monate nach dem Unfall.
8.2 Wurden die Tiere auf einer Reise mitgeführt, übernehmen wir zusätzlich Organisation und Kosten des Heimtranspor- tes.
8.3 Als Haustiere gelten Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.