Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. 2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versi- chert, nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versi- cherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung. 2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeit- punkt, in dem uns Ihre Anzeige in Textform zugeht. 2.6 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienst- verhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Versicherungen mit Namensangabe. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen Versicherungs- summen die gleichen sind wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten ver- einbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versi- chertversichert, nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheidenausscheiden sollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeit- punktZeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige in Textform zugeht.
2.6 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienst- verhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung