Versicherungspflicht der AN Musterklauseln

Versicherungspflicht der AN. Die AN ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren verfügbare Deckungssumme für das gegenständliche Bauvorhaben insgesamt EUR [●],00 (in Worten: Euro [●]) nicht unterschreiten darf, mit folgenden Deckungssummen im Einzelfall: [ANMERKUNG: Die Summen sind noch einzusetzen.] Sach- und Personenschäden EUR [●],00 (in Worten: Euro [●]) sonstige Schäden: EUR [●],00 (in Worten: Euro [●]) einschließlich reine Vermögensschäden Die Kosten für diese Betriebshaftpflichtversicherung sind in den Pauschalfestpreis einkalkuliert und mit diesem abgegolten. Der Abschluss der vorgenannten Versicherung ist der AG vor Baubeginn durch Übersendung von Kopien der Polizzen und der Versicherungsverträge unaufgefordert nachzuweisen. Weiters hat die AN der AG die Zahlung der laufenden Versicherungsprämien auf Nachfrage unverzüglich nachzuweisen. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht, ist die AG berechtigt, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschließen und die ihr hierdurch entstehenden Kosten diese der AN durch Abzug des entsprechenden Betrags von der ersten Zahlung an die AN zu überwälzen. Weiters ist die AG berechtigt, jegliche Zahlungen an die AN zurückzubehalten, solange diese Nachweise seitens der AN nicht erbracht werden.
Versicherungspflicht der AN. 12.2.1 Die AN ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit auf ihre Kosten eine Be- triebshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren verfügbare Deckungs- summe für das gegenständliche Bauvorhaben insgesamt EUR 1.500.000,00 (in Worten: Euro eine Million fünfhunderttausend) nicht unterschreiten darf, mit folgenden Deckungssummen im Einzelfall: − Sach- und Personenschäden EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro ei- ne Million) − sonstige Schäden: EUR 500.000,00 (in Worten: Euro fünfhundert- tausend) einschließlich reine Vermögensschäden Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung sind in den Pauschal- preis einkalkuliert und mit diesem abgegolten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.