Haftrücklass Musterklauseln

Haftrücklass. 21.1 Im Falle eines bestellvertraglich vereinbarten Haftrücklasses bis zu einer maximal verein- barten Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, ist der AG berechtigt, diesen als unver- zinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐ bzw. Garantieansprüchen für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungs‐ bzw. Garantie-frist hinaus einzubehalten. Diese Vereinbarung gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.
Haftrücklass. AN und AG vereinbaren einen Einbehalt in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises zuzüglich Zusatz-Pauschalfestpreis und Änderungs-Pauschalfestpreis gemäß Punkt 1328 für die Erfüllung aller Verpflichtungen der AN aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag, die Sicherstellung für Gewährleistungsansprüche sowie einschließlich Schadenersatzverpflichtungen und der Pflicht zur Erstattung von Überzahlungen (Haftrücklass). In Höhe des Haftrücklasses erfolgt zunächst ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt. Die AG ist dabei berechtigt, die Sicherheit in Teilbeträgen von den Abschlagszahlungen einzubehalten. Die AG hat das Recht, sich aus dem Haftrücklass für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag schadlos zu halten. Zug um Zug mit der Fälligkeit der Schlusszahlung kann die AN diesen Einbehalt durch Übergabe einer abstrakten, nicht bedingten und unwiderruflichen Bankgarantie eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts mit bester Bonität mit einer Laufzeit bis zum Ende der Gewährleistungsfristen gemäß Punkt 16.2.1 plus 6 Monate, im Original ablösen, sofern dieser Sicherungszweck ausdrücklich in der Urkunde klargestellt ist. Nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist29 gemäß Punkt 16.2.1 wird der Haftrücklass zur Hälfte an die AN zurückgestellt bzw die Garantiesumme der allenfalls gelegten abstrakten Bankgarantie kann auf die Hälfte herabgesetzt werden; dies jeweils nur im Fall der Mängelfreiheit. Die andere Hälfte der Sicherheitsleistung verbleibt bis zum Ablauf der 10-jährigen30 Verjährungsfrist gemäß Punkt 16.2.1 (Bauleistung "Abdichtung des Daches") für Mängelansprüche bei Schäden am Dach und Fach bei der AG, wobei klargestellt wird, dass diese Hälfte der Sicherheitsleistung ebenfalls für alle Bauleistungen der AN bis zum Ablauf von 5 Jahren gilt. Sofern sich die Gewährleistungsfrist ‑ aus welchen Gründen immer ‑ verlängert, ist die Laufzeit einer allenfalls gelegten Bankgarantie entsprechend zu verlängern. In diesem Fall hat die AN spätestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Bankgarantie eine entsprechend verlängerte Bankgarantie zu ansonsten gleichbleibenden Bedingungen zu übergeben, widrigenfalls die AG zur Ziehung der Bankgarantie in voller Höhe berechtigt ist. Die Bankgarantien müssen sämtliche Ansprüche der AG gegen die AN aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag abdecken, sowie auch solche Ansprüche, die sich aus der Hinzuziehung von Sachverständigen, Architekten, Sonderfachleuten oder Rechtsanwälten ergeben können, sowie auf Ansprü...
Haftrücklass. Der Haftrücklass (5% der ausgewiesenen Bruttoschlussrechnungssumme) wird erst nach gemeinsam durchgeführter Schlussfeststellung, bei der keine Mängel festgestellt werden, freigegeben. Der AN stellt den AG von eventuellen Schadenersatzforderungen, die an diesen auf Grund von Leistungsmängeln des AN erhoben werden, frei. Die Auslösung des Haftrücklasses ist nur durch Vorlage einer abstrakten Bankgarantie (gemäß Muster des AG) eines österreichischen Kreditinstitutes möglich. Mit Abnahme und Anerkennung der Schlussrechnung, in der vom AG festgestellten Höhe, ist die Erfüllungsgarantie zu verrechnen bzw. an den AN (ganz oder teilweise) entsprechend dem Zahlungsanspruch zurückzustellen.
Haftrücklass. SIEMENS ist berechtigt, von der Schlusszahlung einen Haftrücklass in Höhe von 5% (fünf Prozent) der Gesamtauftragssumme auf die Dauer der Gewährleistungszeit einzubehalten. Der Haftrücklass dient zur Sicherung allfälliger Schadenersatzansprüche oder sonstiger Ansprüche von SIEMENS gegen den AN aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der Haftrücklass ist gegen Gestellung einer für SIEMENS kostenlosen, abstrakten, unwiderruflichen und auf erste Anforderung zahlbaren Bankgarantie einer von SIEMENS akzeptierten österreichischen Großbank mit einer Laufzeit von sechs Monaten nach Ende der Gewährleistungsfrist ablösbar. Die Währung der Bankgarantie und die Währung der Vertragswerte müssen identisch sein. Sollten sich die Auftragswerte ändern, müssen auch die garantierten Werte entsprechend angepasst werden. Alle Kosten und Gebühren müssen im Garantiewert enthalten sein.
Haftrücklass. Der AG hat das Recht, einen vereinbarten Haftrücklass als nicht verzinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐, Garantie oder Schadenersatzansprüchen, für einen Zeitraum von 45 (fünfundvierzig) Tagen, über die jeweils geltende Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche gegen den AN hinaus, einzubehalten.
Haftrücklass. Von der Schlussrechnung (Gesamtpreis zuzüglich Umsatzsteuer) ist ein Haftungsrücklass in der Höhe von 4 % des Rechnungsbetrages einzubehalten. Sind für einzelne Gewerke längere Gewährleistungsfristen als die 3 Jährige Gewährleistungsfrist vereinbart, sind 3 Monate nach Ablauf der 3 Jährigen Gewährleistungsfrist 75% des einbehaltenen Haftungsrücklasses freizugeben. Der einbehaltene Haftungsrücklass ist jedenfalls 3 Monate nach Ablauf der längsten vertraglich vorgesehen Gewährleistungsfrist freizugeben.
Haftrücklass. Im Bauträgervertrag gibt es eine Regelung zum „Haftrücklass“. Dieser muss mindestens 2 % vom Gesamtkaufpreis betragen. Der Haftrücklass kann durch eine Garantie oder Versicherung, welche zumindest diesen Betrag umfasst, ersetzt werden. Die letzte Kaufpreisrate von 2% darf daher nur dann ausbezahlt werden, wenn die entsprechende Garantie oder Versicherung vorliegt. Dieser Haftrücklass stellt eine Sicherheit dafür dar, dass während der Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Übergabe auftretende Baumängel vom Bauträger trotz vorangehender Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden.
Haftrücklass. 9.1. Der Haftrücklass gemäß dem Auftragsschreiben kann durch Übergabe einer abstrakten Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes mit erstklassigem Rating ersetzt werden. In diesem Fall werden 0,7 % der Bruttoschlussrechnungssumme in Abzug gebracht. Die Laufzeit der Bankgarantie ist mit der Dauer der Gewährleistung abzustimmen. Sofern sich die Gewährleistungsfrist verlängert, ist die Bankgarantie entsprechend zu prolongieren, anderenfalls eco1 zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigt ist. Die Kosten der Bankgarantie trägt der AN.
Haftrücklass. 19.2.1 AN und AG vereinbaren einen Einbehalt in Höhe von 5 % des Pauschal- festpreises zuzüglich Zusatz-Pauschalfestpreis und Änderungs-Pauschal- festpreis gemäß Punkt 12 für die Erfüllung aller Verpflichtungen der AN aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag, die Sicherstellung für Ge- währleistungsansprüche sowie einschließlich Schadenersatzverpflichtungen und der Pflicht zur Erstattung von Überzahlungen (Haftrücklass). In Höhe des Haftrücklasses erfolgt zunächst ein unverzinslicher Sicherheitseinbe- halt. Die AG ist dabei berechtigt, die Sicherheit in Teilbeträgen von den Abschlagszahlungen einzubehalten.
Haftrücklass. Der Haftrücklass wird im Rahmen der Schlussabrechnung in der Höhe von 10% vom Schlussrechnungsbe- trag in Abzug gebracht und dient dem AG zur Deckung von Schadenersatzansprüchen aller Art, zur Deckung von sämtlichen Ansprüchen aus Nicht-/Schlechterfüllung, Garantie und/oder (modifizierter) Gewährleistung. Dies gilt auch für Ansprüche des AG, welche im Wege der Abtretung zu Stande gekommen sind. Der Haftrücklass wird für die Dauer der vereinbarten bzw. nachträglich verlängerten Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist (mind. jedoch für die Dauer von 3 Jahren ab vorbehaltloser Übernahme bzw. vorbehaltloser Abnahme) zuzüglich 45 Kalendertage unverzinst einbehalten und kann vom AN durch eine für den AG ak- zeptable, kostenlose, unwiderrufliche und abstrakte Bankgarantie eines Bankinstitutes mit Sitz in der Euro- päischen Union abgelöst werden. Die ausstellende Bank (Garantiegeber) muss ein Mindestrating von BBB- (Triple B minus) gemäß der Einstufung der Rating-Agentur "Standard & Poors" oder ein äquivalentes Min- destrating der Rating-Agenturen "Moody's" oder "Fitch" aufweisen. Bankgarantien sind unter Verwendung der Mustertexte des AG auszuführen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/).