Common use of Versicherungspflicht Clause in Contracts

Versicherungspflicht. 3. Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflich- tet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbe- trieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertre- tenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenver- sicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentu- alen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalen- derjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Bei- hilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die

Appears in 1 contract

Samples: media.barmenia.de

Versicherungspflicht. 3. Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflich- tet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbe- trieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertre- tenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenver- sicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentu- alen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalen- derjährlich 5.000 Euro EUR begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Bei- hilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000 EuroEUR. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die

Appears in 1 contract

Samples: media.barmenia.de

Versicherungspflicht. (3. ) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflich- tetverpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbe- trieb Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertre- tenen vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenver- sicherungKrankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentu- alen prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalen- derjährlich 5.000 kalenderjährlich 5000,– Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Bei- hilfesatz Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils Vomhundertanteils auf den Höchstbetrag von 5.000 5000,– Euro. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die

Appears in 1 contract

Samples: www.bap-guide.de

Versicherungspflicht. 3. Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflich- tet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbe- trieb Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertre- tenen Personenvertretenen Per- sonen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen abschlie- ßen können, eine Krankheitskostenver- sicherungKrankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentu- alen prozentualen Selbstbehalte für ambulante ambu- lante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde versi- chernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalen- derjährlich kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen abzu- schließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte Beihilfeberech- tigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Bei- hilfesatz Beihil- fesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die

Appears in 1 contract

Samples: media.barmenia.de