Common use of Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung Clause in Contracts

Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung. Die Leistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche- rungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere sanierungs- oder kostentragungspflichtige Personen erstreckt. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend ge- machten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen des Versicherers für alle Ver- sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das …-fache der vereinbarten Versicherungs- summe begrenzt.

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Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung. Die Leistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall Versi- cherungsfall auf die vereinbarte Versiche- rungssumme Versicherungssum- me begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere sanierungs- oder kostentragungspflichtige Personen erstreckt. Aufwendungen Auf- wendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen gericht- lichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend ge- machten gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und GerichtskostenGerichts- kosten, werden als Leistungen auf die Versicherungssumme Versiche- rungssumme angerechnet. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs- fall 1.000.000 EUR. Diese Versicherungssumme bil- det auch die Leistungen Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Ver- sicherungsfälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das …-fache der vereinbarten Versicherungs- summe begrenztjahres.

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Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung. Die Leistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche- rungssumme Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere sanierungs- oder kostentragungspflichtige Personen erstreckt. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend ge- machten gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen des Versicherers für alle Ver- sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das …-fache der vereinbarten Versicherungs- summe begrenzt.

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Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung. Die Leistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche- rungssumme Versicherungs- summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere sanierungs- sanie- rungs- oder kostentragungspflichtige Personen erstreckt. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend ge- machten gemach- ten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen des Versicherers für alle Ver- sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das …-fache der vereinbarten Versicherungs- summe begrenzt.

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